Neue Etsy-Rückgaberegelungen: Unsere Empfehlung

Neue Etsy-Rückgaberegelungen: Unsere Empfehlung
Stand: 14.10.2022 8 min 5

Etsy ermöglicht Händlern die Einstellung eines eigenen AGB-Baukastensystem mit vorgegebenen Optionen zu Rückgaben und Stornierungen, die bislang pauschal für alle Produkte einheitlich festgelegt werden mussten. Zum 31.10.2022 führt Etsy nun verpflichtende artikelspezifische Rückgabebedingungen ein. Händler werden ab diesem Datum gehalten, Rückgaben für jeden Artikel individuell zu regeln.

I. Änderung auf Etsy zum 31.10.2022: produktspezifische Rückgabebedingungen

Seit geraumer Zeit verlangt Etsy von seinen Händlerinnen und Händlern, unabhängig vom Vorhalten eigener Rechtstexte in Form von AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung und Impressum einen „AGB-Baukasten“ zu bedienen und dort Angaben zu Rückgabeoptionen, -fristen und -ausschlüssen sowie Stornierungen zu machen.

Hierbei zwingt Etsy zur Auswahl vorgegebener Optionen, die bereits jetzt teilweise im Widerspruch zu geltenden Verbraucherwiderrufsrechten stehen.

Bislang lassen sich die Rückgabeoptionen nur allgemein für alle Produkte im Etsy-Shop bedienen.

Dies ändert sich nach einer aktuellen Ankündigung von Etsy zum 31.10.2022.

Ab dann sind Händlerinnen und Händler gehalten, ihre Rückgabebedingungen im Etsy-Baukasten produktspezifisch zu regeln, also pro Produkt individuelle Rückgabeoptionen im Einklang mit den Etsy-Auswahlmöglichkeiten zu definieren.

Ausprobiert und genutzt werden kann diese Option allerdings bereits seit dem 23.09.2022.

Eine allgemein zwingende Umstellung erfolgt dann Ende Oktober – ab diesem Zeitpunkt sind pauschale Rückgabebedingungen im Baukastensystem nicht mehr möglich.

II. Rechtliche Probleme im Zusammenhang mit den individuellen Rückgabebedingungen

Im Zusammenhang mit den neuen individuellen Rückgabebedingungen bei Etsy ergeben sich für Händlerinnen und Händler leider neue rechtliche Probleme.

Diese sind darauf zurückzuführen, dass Etsy die Ausgestaltung der individuellen Rückgabeoptionen so definiert hat, dass sie – egal, was ausgewählt wird – in neue Widersprüche zum gesetzlichen Verbraucherwiderrufsrecht treten.

Etsy erhofft sich, Händerinnen und Händlern durch die Umstellung eine flexiblere Rücknahmepolitik zu ermöglichen und so insbesondere bei bestimmten Artikeln, für die eine Rückgabe nicht in Betracht kommt, einen spezifischen Hinweis zu gewährleisten.

„Rückgaben“ existieren im europäischen Verbraucherrecht (jenseits von vertraglichen Vereinbarungen) allerdings nicht. Verbrauchern steht vielmehr ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, dessen Voraussetzungen, Fristen und Rechtsfolgen vom Gesetz eindeutig definiert sind und von denen nicht zulasten des Verbrauchers abgewichen werden kann. Was über die Etsy-Bedingungen also letztlich definiert wird, sind Regelungen für eben dieses Verbraucherwiderrufsrecht.

Indem Etsy Händlerinnen und Händlern nun aber die Vorhaltung artikelspezifischer Rücknahmebedingungen auferlegt, drängt die Plattform sie gleichzeitig in neue Widersprüchlichkeiten zum gesetzlichen Verbraucherwiderrufsrecht und zur verwendeten Widerrufsbelehrung.

Im Einzelnen ergeben sich folgende Probleme:

Banner Unlimited Paket

1.) Kontaktaufnahme zur Rückgabe und Rücksendung nur noch mit einheitlicher Frist

Im Zuge der Neuerungen kann eine Frist für die Bekundung des Rückgabewunsches und die eigentliche Rücksendung nur noch einheitlich definiert werden.

Bislang war es möglich, einerseits eine Frist für die Kontaktaufnahme und andererseits eine solche für die Rücksendung unabhängig voneinander anzuführen.

Etsy 1

Dies führt zwangsweise zu Widersprüchen gegenüber den gesetzlichen Widerrufsregeln und mithin auch der eingesetzten Widerrufsbelehrung.

Nach geltendem Recht ist der Widerruf bei Warenlieferungen innerhalb von 14 Tagen ab der Lieferung an den Verbraucher möglich und muss dem Unternehmer gegenüber erklärt werden (§ 356 Abs. 2 Nr. 1 a BGB) .

Für die Rücksendung hat der Verbraucher dann aber noch einmal 14 Tage ab der Abgabe der Widerrufserklärung Zeit (§ 357 Abs. 1 BGB i.V.m. § 355 Abs. 3 Satz 2 BGB) .

Kann bei Etsy aber für Widerrufserklärung und Rücksendung nur eine einheitliche Frist definiert werden, werden Verbraucher zwangsweise über diese gesetzliche Differenzierung (Widerrufserklärung innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung, Rücksendung innerhalb von 14 Tagen ab Widerrufserklärung) im Unklaren gelassen.

Vielmehr wird damit die Behauptung aufgestellt, die Frist für die Widerrufserklärung entspreche derjenigen für die Rücksendung und beides müsse innerhalb einer einheitlichen Frist erfolgen.

2.) Zwingende Rücksendekostentragung für Verbraucher

Nach geltendem Recht trägt der Verbraucher zwar per Gesetz die unmittelbaren Kosten der Rücksendung von Waren im Widerrufsfall, sofern der Unternehmer den Verbraucher darüber in seiner Widerrufsbelehrung hingewiesen hat (§ 357 Abs. 5 BGB)

Er kann aber zu Gunsten des Verbrauchers auch davon abweichen und die Rücksendekosten für den Verbraucher übernehmen.

Diesen Umstand berücksichtigt Etsy nicht und fügt im Rahmen der individuellen Rückgabebedingungen stets den Zusatz an, dass der Käufer die Rücksendekosten zu tragen habe:

Etsy 2

Händlerinnen und Händlern ist es daher auch nach Umstellung auf die neuen Rückgabebedingungen nicht rechtskonform möglich, in der Widerrufsbelehrung die Kostentragung für den Verbraucher zu übernehmen.

Es entsteht dann nämlich durch die rigide Etsy-Vorgabe zwangsweise ein Widerspruch über die Tragung der Rücksendekosten, der als Verbraucherirreführung abmahnbar wäre.

Dieses Problem bestand schon im bisherigen Baukastensystem, weshalb sich die IT-Recht Kanzlei dafür entschieden hat, eine Option zur Kostenübernahme der Rücksendekosten in der Widerrufsbelehrung nicht anzubieten.

3.) Fehlerhafte Wertersatzklausel

Ebenfalls höchst problematisch ist im Rahmen der neuen individuellen Rückgabebedingungen, dass Etsy pauschal einen Zusatz anfügt, der falsch über die Wertersatzpflicht im Widerrufsfall belehrt.

Nach Etsy entsteht ein Wertersatzanspruch bereits, wenn im Widerrufsfall der Artikel nicht im Originalzustand zurückgegeben wird:

Etsy 3

Dies entspricht aber nicht dem gesetzlichen Leitbild.

Tatsächlich kann ein Wertersatzanspruch nur geltend gemacht werden, wenn

  • ein Wertverlust eingetreten ist und dieser auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, und
  • der Unternehmer den Verbraucher auf diese Rechtsfolge in seiner Widerrufsbelehrung hingewiesen hat

Nach geltendem Recht führt das Auspacken, Anprobieren oder Testen der Ware gerade noch nicht zur Wertersatzpflicht.

Etsys Vorstellung, allein die Rückgabe im Originalzustand bewahre vor einer Wertersatzpflicht, geht also viel zu weit und täuscht den Verbraucher über den Umfang seiner Wertersatzpflichten.

Da Etsy diesen Hinweis künftig in den individuellen Rückgabebedingungen des Händlers anzeigt, muss er sich diesen zurechnen lassen und riskiert eine abmahnbare wettbewerbsrechtliche Irreführung.

III. Best Practice: Empfehlung für die bestmögliche Einstellung der neuen Rückgabebedingungen

Auch wenn Etsy den Rückgabebedingungen von sich aus Elemente beifügt, die im Widerspruch zu gesetzlichen Widerrufsvorschriften stehen und auf die Händlerinnen und Händler keinen Einfluss haben, bedeutet die Einstellbarkeit der neuen individuellen Rückgabebedingungen für sich bereits ein hohes rechtliches Risiko.

Um Abmahnrisiken bestmöglich zu vermeiden und die Rückgabebedingungen in den maximalen Einklang mit gesetzlichen Widerrufsvorschriften und der eigenen Widerrufsbelehrung zu bringen, empfiehlt die IT-Recht Kanzlei, die individuellen Rückgabebedingungen für alle körperlichen Waren pauschal und produktunabhängig stets nur nach folgendem Vorbild zu definieren:

Etsy 4

Hinweis zum Verkauf digitaler Inhalte auf Etsy:

Für digitale Inhalte wird Etsy ab dem 31.10.2022 nach eigener Ankündigung die Rückgabebedingungen universell und pauschal selbst anpassen und dort Rückgaben immer ausschließen.

Für digitale Inhalte wird es also keine individuellen Einstellungsmöglichkeiten für die Rückgabe geben.

IV. Kanzleiempfehlung auch dann folgen, wenn das Widerrufsrecht für einzelne Produkte ausgeschlossen werden kann?

Diese Empfehlung gilt auch und insbesondere für Händlerinnen und Händler, die physische Produkte über Etsy vertreiben, von denen sie meinen, dass für sie das Widerrufsrecht berechtigterweise ausgeschlossen werden kann (Maßanfertigungen, Hygieneprodukte etc.).

Wir raten zwingend davon ab, für diese Produkte in den Rückgabebedingungen zu konfigurieren, dass Rückgaben nicht akzeptiert würden.

Hintergrund: die Frage, ob aufgrund der Beschaffenheit eines Produkts das Verbraucherwiderrufsrecht wirksam ausgeschlossen werden kann, ist eine Rechtsfrage, die im Zweifel von einem Gericht beurteilt werden muss. Händlerinnen und Händler können also nicht selbst festlegen, dass für ein oder mehrere Produkte der Widerruf ausgeschlossen sei. Ob die Ausschlussvoraussetzungen vorliegen, muss vielmehr einzelfallbezogen rechtlich beurteilt werden.

Gibt der Händler den Ausschluss einseitig vor und ergibt eine rechtliche Prüfung, dass der Ausschluss tatsächlich unzulässig wäre (etwa, weil das Produkt tatsächlich nicht hinreichend personalisiert ist), täuscht er über das Verbraucherwiderrufsrecht und begibt sich in akute Abmahngefahr.

Richtiger Anführungsort für Ausschlüsse des gesetzlichen Widerrufsrechts darf allein die Widerrufsbelehrung sein.

Dort lassen sich in Betracht kommende Ausschlüsse in allgemeiner Form benennen und sodann individuell unter Einholung rechtlicher Expertise auf bestimmte Produkte anwenden, ohne einen (ggf. nicht zulässigen) Widerrufsausschluss von sich aus zu behaupten.

V. Auswirkungen der neuen Rückgabebedingungen auf eingerichtete Rechtstexte-Schnittstellen?

Die Umstellung der Etsy-Rückgabebedingungen von „allgemein“ auf „produktspezifisch“ hat nach derzeitigen Informationen keine Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit eingerichteter Rechtstexte-Schnittstellen für Etsy.

Die Übertragung und Aktualisierung der Rechtstexte wird dadurch nicht beeinträchtigt.

VI. Auswirkungen der neuen Rückgabebedingungen auf die Konfiguration der Rechtstexte?

Auf die Konfiguration der Rechtstexte AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung und Impressum hat die Umstellung der Etsy-Rückgabebedingungen von „allgemein“ auf „produktspezifisch“ keine Auswirkungen. Die Rechtstexte müssen deswegen also nicht neu konfiguriert werden.

VII. Zwingende Umstellung zum 31.10.2022 abwarten oder freiwillig bereits jetzt umstellen?

Weil mit den neuen individuellen Rückgabebedingungen von Etsy eine neue Problematik in Bezug auf die Verschmelzung der Widerrufserklärungsfrist einerseits und der Rücksendefrist andererseits geschaffen wird, empfehlen wir, die Umstellung auf die neuen Bedingungen nicht bereits jetzt vorzunehmen, sondern die zwingende Einführung Ende Oktober abzuwarten.

Im Zuge der Umstellung sollten Händlerinnen und Händler bitte unbedingt sicherstellen, dass die Ausgestaltung der Bedingungen der Vorgabe nach Punkt III. dieses Beitrags entsprechen.

VIII. Fazit

Zum 31.10.2022 ändert Etsy sein bisher statisches Baukastensystem für vertragsrelevante Regelungen zu zwingenden produktindividuellen Rückgabebedingungen ab, um Händlerinnen und Händlern eine ausdifferenzierte Rückgabepolitik zu ermöglichen.

In rechtlicher Hinsicht tut Etsy damit einen weiteren Schritt auf ohnehin dünnem Eis, indem die Plattform im Zuge der Umstellung die Frist für die Widerrufserklärung und die Rücksendung gesetzeswidrig verschmelzen lässt und Händlerinnen und Händler dazu zu verleitet, nach eigenem Ermessen Rückgaben (= das Verbraucherwiderrufsrecht) für Produkte auszuschließen, für welche das Gesetz einen solchen Ausschluss nicht vorsieht.

Händlerinnen und Händler sollten für all ihre physischen Produkte undifferenziert und einheitlich eine starre Rückgabeeinstellung nach obigem Vorbild verwenden.

Insbesondere riskant ist es, nach eigener Einschätzung Rückgaben nicht zu akzeptieren, weil man der Ansicht ist, für die Produkte sei das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen. Ob ein Ausschluss tatsächlich greift, ist eine rechtliche Bewertung und keine Entscheidung, die Händlerinnen und Händler nach Gutdünken treffen können.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

5 Kommentare

I
Isabella 05.11.2022, 07:05 Uhr
21 Tage nach Widerruf
Hallo liebe IT-Kanzlei,

mit den empfohlenen Angaben steht in meinen AGB aber folgendes:
"Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen einundzwanzig Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von einundzwanzig Tagen absenden."

Ich verstehe das Dilemma mit der Etsy Einstellung, aber warum kann die Angabe in den AGB nicht korrekt sein? Es ist doch auch ein Widerspruch, wenn bei Etsy steht, dass der Kunde 21 Tage nach Lieferung Zeit hat, in den AGB aber steht, dass es 14 Tage (Widerruf) + 21 Tage (Rücksendung) Zeit hat?
Wo genau ist dann also das Problem den Text in 14 Tage + 14 Tage zu ändern?
R
Rinollo 04.11.2022, 10:57 Uhr
kein
Hallo, der Vermerk "Rückgaben werden akzeptiert" ist sehr präsent. Ich befürchte, dass es viele Käufe geben wird, die versuchen werden zurückzugeben. Wir schützen wir uns bei Sonderanfertigungen. Denn diese Regelung gilt nur für alle Artikel. Für eine Antwort besten Dank!
T
Tanja 14.10.2022
Personalisierte Artikel
Wie sieht es denn mit personalisierten Artikeln aus ? Da muss ich doch dann nicht die Rückgabe akzeptieren oder ? lg
K
Kimmi 14.10.2022
Widerrufsfrist und Rücksendefrist
Hallo,

in Punkt drei wird empfohlen "21 Tage nach der Lieferung" einzustellen. Verkürzt man damit nicht die gesetzlichen Fristen?
Widerrufsfrist 14 Tage und Rücksendungsfrist 14 Tage. Wäre da 30 Tage nicht die bessere Einstellung? Warum 21 Tage?
Vielen Dank.

MfG Kimmi
S
Sly 14.10.2022
Sunriser
Wenn ich neue Artikel einpflege wird jetzt schon automatisch diese Neuregelung ‚versuchsweise‘ übernommen. Muss ich jetzt jeden Artikel dahingehend kontrollieren?
Mfg
Sly

Beiträge zum Thema

Der Verkäuferstatus auf Etsy: Händler oder Privatperson?
(06.11.2024, 07:36 Uhr)
Der Verkäuferstatus auf Etsy: Händler oder Privatperson?
Etsy: AGB-Schnittstelle rechtssicher einrichten + viele Tipps
(10.07.2024, 15:41 Uhr)
Etsy: AGB-Schnittstelle rechtssicher einrichten + viele Tipps
Wettbewerbszentrale geht gegen Verkaufsplattform Etsy vor
(24.05.2024, 07:22 Uhr)
Wettbewerbszentrale geht gegen Verkaufsplattform Etsy vor
Hinweis bei Etsy zu „Kleinunternehmen“ – gefährlich bei Regelbesteuerung?
(25.10.2023, 00:23 Uhr)
Hinweis bei Etsy zu „Kleinunternehmen“ – gefährlich bei Regelbesteuerung?
Wiedereinführung des Etsy-Impressums: Nur bedingt Grund zum Aufatmen
(16.10.2023, 10:09 Uhr)
Wiedereinführung des Etsy-Impressums: Nur bedingt Grund zum Aufatmen
FAQ zur Entfernung der Impressumsangaben durch Etsy und den empfohlenen Maßnahmen für Betroffene
(11.10.2023, 16:37 Uhr)
FAQ zur Entfernung der Impressumsangaben durch Etsy und den empfohlenen Maßnahmen für Betroffene
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei