Wiedereinführung des Etsy-Impressums: Nur bedingt Grund zum Aufatmen
Nachdem die US-Handelsplattform Etsy zum 10.10.2023 die Impressumsangaben aus Shops entfernt hatte, wurde diese Maßnahme auf massiven Druck der Händlerschaft nur 3 Tage später, am 13.10.2023, rückgängig gemacht. Ab sofort ist das Etsy-Impressum mit den Kontaktangaben wieder allgemein verfügbar und einsehbar. Warum Händler dennoch auch an der alternativen Darstellung zur Überbrückung des Impressums-Wegfalls festhalten sollten, zeigt dieser Beitrag.
I. Was war passiert?
Händlern auf Etsy wurde es dadurch ruckartig unmöglich, auf Etsy rechtskonforme Impressumsangaben vorzuhalten.
Etsy begründetet diesen Schritt unter Bezugnahme auf (nicht einschlägige) EU-Gesetze, die (was nicht stimmt) eine Offenlegung konkreter Anbieterinformationen erst im Falle einer Bestellung nach Vertragsschluss vorsähen.
II. Impressumsfunktion auf Etsy seit dem 13.10.2023 wieder verfügbar
Zum 13.10.2023, also nur 3 Tage nach Umsetzung der törichten Maßnahme, stellte Etsy die Impressumsfunktion abrupt wieder her.
Grund hierfür war nicht zuletzt ein massiver Protest der engagierten Etsy-Händlerschaft nicht nur aus Deutschland, sondern aus mehreren EU-Staaten, die Etsy im Rahmen einer großflächigen Kontaktoffensive unter Bezugnahme auf geltende EU-Gesetze zur Wiedereinführung des Impressums drängten.
Ab sofort steht die Etsy-Impressumsfunktion in ihrer bisherigen Ausgestaltung wieder zur Verfügung und ermöglicht die Darstellung von Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer) sowie der USt.-ID auf Produktdetailseiten und in der Shop-Ansicht unter dem Reiter Impressum:
III. Grund zum Aufatmen? Nur bedingt!
Die Wiederherstellung der Impressumsfunktion für Etsy ist für betroffene Händler aber nur ein bedingter Grund zum Aufatmen.
Dies rührt einerseits daher, dass Etsy die Revision der Maßnahme nur als „temporäre“ Lösung angekündigt und sich weitere Strukturänderungen vorbehält.
So heißt es in einer offiziellen Mitteilungen vom 13.10.2023 (sinngemäß aus dem Englischen übersetzt):
Daher haben wir uns entschlossen, das frühere Format "Impressum" vorerst wieder einzuführen, während wir an einer nachhaltigeren Lösung arbeiten, die unserer globalen Gemeinschaft von Verkäufern besser gerecht wird. Wir sind am 13. Oktober zum vorherigen Format zurückgekehrt, und Sie sollten dies bereits in Ihren "Shop-Richtlinien" sehen können.
Andererseits sind aber die im Impressumsfeld von Etsy einfügbaren Daten unvollkommen.
Dort nicht hinterlegen lassen sich insbesondere die Informationen:
- Über die Bereitschaft oder Verpflichtung zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
- Über steuerliche Besonderheiten wie etwa den Kleinunternehmerstatus oder die Differenzbesteuerung
Um jene Informationen korrekt abzubilden, müssen Etsy-Händler sich weiterhin alternativer Darstellungsmethoden bedienen.
IV. Best practice: Vollständiges Impressum weiterhin unter „Shop-Geschichte“ darstellen
Weil
- das Impressumsfeld auf Etsy nicht mit allen gesetzlichen, idealerweise dort zu hinterlegenden Pflichtangaben angereichert werden kann und
- nicht gesichert ist, dass Etsy die Impressumsangaben zu einem späteren Zeitpunkt wieder entfernt oder sonstwie unbillig modiziert,
ist Händlern für eine bestmögliche Rechtssicherheit ob der Anzeige eines vollständigen Impressums weiterhin zu raten, das Impressum in seiner vollständigen Form in der „Shop-Geschichte“ im Etsy-Shop zu hinterlegen.
Dort lassen sich nämlich alle notwendigen Impressumsangaben treffen und so insbesondere auch über die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren und steuerliche Besonderheiten informieren.
Anleitung zur Hinterlegung des Impressums in der Etsy-Shopgeschichte:
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