In einem Urteil des BGH (vom 29. 5. 2008 - Az. I ZR 75/05) wurde entschieden, dass ein Arzt nicht gegen Berufs- oder Wettbewerbsrecht verstößt, wenn er in gewerblichem Ausmaße eine Ernährungsberatung in seinen Praxisräumen durchführt und dies von seiner ärztlichen Tätigkeit zeitlich, organisatorisch, wirtschaftlich und rechtlich klar getrennt ist.
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