Britisches Preisangaben- und Preisgestaltungsrecht

Britisches Preisangaben-  und Preisgestaltungsrecht
21.06.2017 | Lesezeit: 9 min

Das britische Preisangaben- und Preisgestaltungsrecht weist gewichtige Unterschiede zum deutschen Recht auf, die der deutsche Online-Händler, der Waren oder Dienstleistungen nach Großbritannien vertreibt, kennen sollte. Die folgenden FAQ geben einen Überblick über die Rechtslage in Großbritannien.

Frage: Muss der Preis für Produkte in britischer Währung ausgewiesen werden?

Ja

Preise müssen grundsätzlich in Sterling ausgewiesen werden (Section 6 (1) Price Marking Order 2004). Wenn der deutsche Online-Händler neben der Bezahlung in britischer Währung auch eine Bezahlung in Euro anbietet, dann muss er den Preis in Euro zusammen mit einer etwaigen Gebühr ausweisen, den Umrechnungskurs benennen und angeben, dass die Zahlung einer etwaigen Wechselgebühr entfällt, wenn Zahlung mit Kreditkarte auf ein Euro-Konto erfolgt (Section 6, Price Marking Order 2004).

6.—(1) The indication of selling price and unit price shall be in sterling.
(2) If a trader indicates his willingness to accept foreign currency in payment for a product, he shall, in addition to the required price indications in sterling:
(a) give an indication of the selling price and any unit price required for the product in the foreign currency in question together with any commission to be charged; or
(b) clearly identify the conversion rate on the basis of which the foreign currency price will be calculated together with any commission to be charged; and indicate that such selling price, unit price or conversion rate as the case may be does not apply to transactions via a payment card to be applied to accounts denominated in currencies other than sterling, the conversion rate for which will be that applied by the relevant payment scheme which processes the transaction.

Die Einhaltung der Pflicht zur Ausweisung in britischer Währung wird durch die Weights and Measures Authorities kontrolliert. Ein Verstoß kann mit Bußgeldern geahndet werden.

Empfehlung der IT-Recht Kanzlei: Es wird empfohlen, auf der für den britischen Markt eingerichteten Webseite grundsätzlich alle Preise in britischer Währung anzugeben. Eine Doppelausweisung in britischer Währung und in Euro ist umständlich und eher verwirrend.

Banner Starter Paket

Frage: Wie muss der Preis für Produkte auf der Webseite des Online-Händlers ausgewiesen sein?

Diese Frage ist in der EU-Verbraucherrechterichtlinie geregelt, die in Großbritannien durch die Consumer Contracts Regulations 2013 in nationales Recht umgesetzt wurde. Es muss wie in anderen EU-Mitgliedstaaten auch der Endpreis einschließlich Mehrwertsteuer angegeben werden. Die Preisangaben müssen in einer klaren und verständlich Weise gemacht werden. Der mit dem Endpreis ausgewiesene Artikel muss genau beschrieben sein (Trade Description Act 1968“).

Frage: Müssen die Versandkosten als Preisbestandteil beziffert werden?

Die Versandkosten für den jeweiligen Artikel sind auszuweisen, sie können aber gesondert beziffert werden (Schedule 2, Consumer Contract Regulation. Falls verschiedene Versandkosten anfallen (Art des Versandweges, Bestimmungsort), ist dies anzugeben.

Frage: Gilt die deutsche oder die britische Mehrwertsteuer?

Bei innergemeinschaftlicher Lieferung (innerhalb der EU) an erwerbsteuerpflichtige Abnehmer ist die sog. Erwerbsschwelle für die Frage entscheidend, ob die deutsche oder die britische Mehrwertsteuer zur Anwendung kommt. Der deutsche Online-Händler, der Waren nach Großbritannien liefert, sollte hier den Rat seines Steuerberaters einholen.

Frage: Welche Regeln gelten in Großbritannien für Preisrabatte?

Preisrabatte sind möglich, die britischen Regeln sind hierzu wesentlich restriktiver als in Deutschland gefasst. Der Vergleichspreis, auf den sich der Preisrabatt bezieht, muss den Regeln des britischen Gesetzes zum Schutz der Verbraucher vor unfairen Handelsregelungen (Consumer Protection from Unfair Trading Regulations 2008) genügen. Der Vergleichspreis muss sich auf das gleiche oder ein sehr ähnliches Produkt beziehen und muss verfügbar sein. Es müssen der reduzierte Preis und der Vergleichspreis benannt werden. Der Preisvergleich muss für den Verbraucher klar und einsichtig sein. Bei einem Preisvergleich müssen die gleichen Preisbestandteile und die gleiche Zahlungsmethode angegeben werden (Mehrwertsteuer, Versandkosten, Zahlungsart). Abkürzungen sind zu vermeiden, außer der Abkürzung „RRP“ („recommended retail price“, empfohlener Einzelhandelspreis) und die Abkürzung „man. rec. price“ („manufacturer’s recommended price“, empfohlener Herstellerpreis). In allen anderen Fällen müssen Angaben voll ausgeschrieben werden. Der reduzierte Preis muss für eine limitierte Zeitperiode gelten und soll in aller Regel nicht für einen längeren Zeitraum als der alte Vergleichspreis gelten.

(Guidance for Traders on Pricing Practices, herausgegeben vom Chartered Standard Trading Institute auf Weisung des britischen Ministerium (Department) of Business, Energy and Industrial Strategy. Diese „Guidance“ ist zwar im formellen Sinn kein Gesetz oder eine Vorschrift, aber sie legt doch autoritativ die sehr allgemein gehaltenen Vorschriften des britischen Gesetzes zum Schutz der Verbraucher vor unfairen Handelsregelungen aus und sollte unbedingt beachtet werden.

Frage: Gibt es in Großbritannien wie nach deutschem Recht einen Grundpreis, der bei der Preisangabe beachtet werden muss?

Ja.

Preisangabevorschriften für Grundpreise gibt es nach britischem Recht.

Grundpreise sind gem. dem „Weights and Measures Act 1985 („http://www.legislation.gov.uk/ukpga/1985/72“) und der Price Making Order 2004) anzugeben. Der Weights and Measures Act 1985 setzt fest, dass bestimmte Warengruppen in einer bestimmten Quantität (Gewicht, Volumen, Länge) angegeben werden müssen. Der Grundpreis für die meisten Produkte ist der Preis pro Kilogramm, Liter, Meter, Quadratmeter oder Kubikmeter (Price Making Order 2004, Weights and Measures Act). Gem. dem Weights and Measures Act können auch Maßangaben wie „Yard“ und „Pound“ verwandt werden. Für Nahrungsmittel, die als Fertigprodukt in einer Flüssigkeit wie Wasser oder Saft verkauft werden, gilt das Nettoabtropfgewicht „net drained weight“ (Section 8, Price Making Order 2004). Nach der Logik des Weights and Measures Act 1985 gilt dies auch für Waren, die nach Anzahl verkauft werden, ein „Grundpreis“. In diesen Fällen ist der Grundpreis „eins“, also Anzahl 1.

Folgende englischsprachige Liste zur verpflichtenden Festsetzung der Quantitätsangabe in Kilogramm, Liter, Meter, Quadratmeter, Kubikmeter oder Anzahl bei Nicht-Nahrungsmitteln auf der Grundlage des Weights and Measures Act mag hier hilfreich sein:

- The main non-food products that are required to carry quantity marking by weight volume (or sometimes by weight or volume) are as follows (subject to certain exemptions):

  • construction products (including sand and other ballast, hard-core and aggregates, ready-mixed cement mortar, ready-mixed concrete, and Portland cement)
  • decorating products (including paints, enamels and lacquers, paint solvents, paint strippers and thinners, varnishes and similar products, wood preservative, rust remover, and petrifying fluid)
  • fuel/oil and car products (including liquid fuel, lubricating oil, mixtures of fuel/oil, lubricating grease and anti-freeze)
  • solid-fuel products (coal, coke and solid fuels derived from these)
  • agricultural products (including agricultural liming materials, pre-packed fertilisers, inorganic fertilisers, liquid fertilisers, seeds and rolled oats)
  • aerosol dispensers
  • cleaning and products (including household soap, detergents, conditioners and rinse aids, bleaches, cleaning and scouring powders, polishes and similar products, and disinfectants)
  • cosmetics (including perfumes, soap, talcum powder, shampoo, toothpaste, and deodorants)
  • household pet and bird foods
  • knitting and rug yarns
  • tobacco for pipes and for cigarettes rolled by hand or by use of a device operated only by hand
  • various multi-packs and many-item packs containing a quantity of the same product are also required to be quantity marked

- The following products are required to be marked with number:

  • cheroots, cigarettes, and cigars
  • postal stationery (paper or cards for use in correspondence) and envelopes
  • nails (or by weight)

- The following products have to be marked by length:

bias binding, elastic, ribbon, tape, and sewing thread

Entgegen der Regel, dass der Grundpreis pro Kilogramm, Liter, Meter, Quadratmeter, Kubikmeter oder Anzahl auszuweisen ist, müssen bestimmte Produkte in anderen Maßangaben ausgewiesen werden wie z.B. 100 g. (Price Making Order 2004, Weights and Measures Act).

Folgende englischsprachige Liste zu verpflichtenden Grundpreisen in anderen Maßangaben auf der Grundlage des Weights and Measures Act 1985 und der Price Making Order 2004 kann hier nützlich sein.

FOOD AND DRINK

(Most packaged food and drink is required to be marked with quantity.)

Product Units

- Biscuits and shortbread (except where sold by number) 100 g
- Bread (except where sold by number) 100 g
- Breakfast cereal products (except where required to be quantity marked by number) 100 g
- Chocolate and sugar confectionery 100 g
- Coffee 100 g or ml
- Cooked or ready to eat fish, seafood and crustacea 100 g
- Cooked or ready to eat meat including game and poultry 100 g
- Cream and non-dairy alternatives to cream 100 ml
- Dips and spreads excluding edible fats 100 g
- Dry sauce mixes 100 g
- Flavouring essences 10 ml
- Food colourings 10 ml
- Fruit juices, soft drinks 100 ml
- Fresh processed salad 100 g
- Herbs 10 g
- Ice cream and frozen desserts 100 g or ml
- Pickles 100 g
- Pies, pasties, sausage rolls, puddings and flans indicating net quantity
(except where sold by number) 100 g
- Potato crisps and similar products commonly known as snack foods 100 g
- Preserves including honey 100 g
- Ready to eat desserts 100 g or ml
- Sauces, edible oils 100 ml
- Soups 100 g
- Spices 10 g
- Tea and other beverages prepared with liquid 100 g
- Wines, sparkling wine, liqueur wine, fortified wine 75 cl
- Waters, including spa waters and aerated waters 100 ml

NON-FOODS

Product Units

  • Ballast, where sold by the kilogram 1,000 kg
  • Coal, where sold by the kilogram 50 kg
  • Cosmetic products other than make-up products 100 g or ml
  • Handrolling and pipe tobacco 100 g
  • Lubricating oils other than oils for internal combustion engines 100 ml
  • Make-up products (except where sold by number) 10 g or ml
  • Seeds other than pea, bean, grass and wild bird seeds 10 g

Frage: Unterliegt der deutsche Online-Händler bei Zuwiderhandeln gegen britisches Preisrecht deutschem oder britischem Recht?

Ein Verstoß gegen britisches Preisrecht wird als Wettbewerbsverstoß angesehen. Der deutsche Online-Händler, der Online-Handel in Großbritannien betreibt, unterliegt bei Wettbewerbsverstößen britischem Recht und der Zuständigkeit britischer Gerichte.

Es gilt für das anzuwendende Recht die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 vom 11. Juli 2007 (Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht, „Rom II“). Gemäß Artikel 6 Abs. 1 Rom II ist bei Wettbewerbsverstößen, die sich auf den britischen Markt auswirken, britisches Recht maßgebend.

Artikel 6 Absatz 1 Rom II

(1) Auf außervertragliche Schuldverhältnisse aus unlauterem Wettbewerbsverhalten ist das Recht des Staates anzuwenden, in dessen Gebiet die Wettbewerbsbeziehungen oder die kollektiven Interessen der Verbraucher beeinträchtigt worden sind oder wahrscheinlich beeinträchtig werden.

Für die Frage des zuständigen Gerichts bei Wettbewerbsverstößen ist Art. 5 Nr. 3. 3 der EU-Verordnung Brüssel I maßgebend. Gem. Art. 5 Nr. 3 Brüssel I ist bei unerlaubten Handlungen (Wettbewerbsverstöße sind als unerlaubte Handlungen anzusehen) das Gericht zuständig, wo das schädigende Ereignis eintritt. Werden also Wettbewerbsverstößen auf dem britischen Markt geltend gemacht, so sind britische Gerichte maßgebend.

Art 5 Nr. 3Brüssel I

Eine Person, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, kann in einem anderen Mitgliedstaat verklagt werden:
(3) wenn eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder wenn Ansprüche aus einer solchen Handlung den Gegenstand des Verfahrens bilden, vor dem Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht;

Frage: Welche Sanktion sind vorgesehen, wenn der Online-Händler gegen britisches Preisangabenrecht verstößt?

Gegen, den Online-Händler, der gegen britisches Preisangabenrecht verstößt können Bußgelder verhängt werden (Consumer Protection from Unfair Trading Regulations 2008, Section 13; Weights Measures Act, Section 84)

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Weitere News

Rechtsbehelfe des britischen Verbrauchers gegen Online-Händler mit Geschäftssitz in Deutschland
(08.10.2024, 07:47 Uhr)
Rechtsbehelfe des britischen Verbrauchers gegen Online-Händler mit Geschäftssitz in Deutschland
Britisches Wettbewerbsrecht: Kompetenzerweiterung für die britische Competition and Markets Authority (CMA)
(12.01.2024, 13:51 Uhr)
Britisches Wettbewerbsrecht: Kompetenzerweiterung für die britische Competition and Markets Authority (CMA)
FAQ: Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung im Online-Handel nach UK-Recht
(13.12.2023, 11:39 Uhr)
FAQ: Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung im Online-Handel nach UK-Recht
Rechtswahl und Gerichtsstand bei Online-Verträgen mit britischen Kunden nach dem Brexit
(14.05.2021, 15:12 Uhr)
Rechtswahl und Gerichtsstand bei Online-Verträgen mit britischen Kunden nach dem Brexit
Brexit ab 2021: Auswirkungen für Online-Händler mit Wohnsitz in Deutschland, die Waren nach Großbritannien vertreiben wollen
(10.01.2021, 14:47 Uhr)
Brexit ab 2021: Auswirkungen für Online-Händler mit Wohnsitz in Deutschland, die Waren nach Großbritannien vertreiben wollen
Welche Auswirkungen hat der Brexit für Online-Händler bei Vertrieb von Waren und Dienstleistungen in Großbritannien?
(25.03.2020, 12:14 Uhr)
Welche Auswirkungen hat der Brexit für Online-Händler bei Vertrieb von Waren und Dienstleistungen in Großbritannien?
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei