Verkauf von Haushaltsbacköfen: Neue Energieverbrauchskennzeichnung ab 2015
Mit Wirkung ab 2015 werden durch die Verordnung (EU) Nr. 65/2014 beim Inverkehrbringen und Verkauf die für andere energieverbrauchsrelevante Produkte bereits geltenden einheitlichen EU-Etikettierungs- und Kennzeichnungspflichten auch für Haushaltsbacköfen eingeführt.
In Form von FAQ hat die IT-Recht-Kanzlei die verschiedenen Regelungspunkte der neuen Verordnung herausgearbeitet und einen Ratgeber zur Umsetzung der Etikettierungspflichten von Lieferanten und der Kennzeichnungspflichten von Händlern erstellt.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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