Umsetzung der EU-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte in Frankreich nach wie vor nicht vollzogen
Die Richtlinie 2012/19/EU Über Elektro- und Elektronikaltgeräte (Waste Electrical and Electronic Equipment), die für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sowie für Onlinehändler, die mit solchen Geräten handeln, beträchtliche Änderungen mit sich bringen wird, ist nach wie vor nicht in französisches Recht umgesetzt worden. Die Richtlinie ist am 13. August 2012 in Kraft getreten und Frankreich hätte diese Richtlinie spätestens am 14. Februar 2014 in nationales Recht umsetzen müssen. Auch wenn Frankreich seiner Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU noch nicht nachgekommen ist, ist jedenfalls die alte WEEE-Richtlinie 2002/96/EC mit Wirkung vom 15. Februar 2014 aufgehoben (s. Artikel 25 Richtlinie 2012/19/EU).
Für Frankreich gilt für die Entsorgung von Elektroschrott weiterhin der bisherige Code de l’Environnement R543-172 ff. Das französische Umweltministerium (ministère de l’écologie) hat im Dezember 2013 einen Verordnungsentwurf (projet décret relatif aux déchets d’equipement électriques et électroniques) zur weiteren Abstimmung vorgestellt, der die Richtlinie 2012/19/EU in französisches Recht umsetzen soll.
Die IT-Recht Kanzlei wird das weitere Verordnungsverfahren beobachten und darüber berichten.
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