Markenverstoß: Zur Kennzeichnung von kompatiblem Zubehör
Zubehörhändler aufgepasst: Die Keyword-Nutzung fremder Marken ist zulässig, wenn das Zubehör klar als Fremdprodukt gekennzeichnet ist - so jedenfalls das OLG Düsseldorf in einem aktuellen Urteil.
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