Frage des Tages - zur Registrierungspflicht von Glühbirnen
Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Elektrogesetz"
Sind Glühbirnen vom Anwendungsbereich des ElektroG umfasst und damit registrierungspflichtig?
Nein, so sind nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 10 und S. 1 i.V. m. Anhang I bestimmte Geräte explizit vom Anwendungsbereich des ElektroG ausgenommen. Dazu gehören unter anderem auch
"Glühlampen und Leuchten in Haushalten". Bei einer Glühlampe (umgangssprachlich meist als Glühbirne bezeichnet) handelt es sich um eine künstliche Lichtquelle, in der sich ein elektrischer Leiter durch elektrischen Strom aufheizt und dadurch zum Leuchten angeregt wird.
Hinweise:
- Im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Glühbirnen sind die Stoffverbote nach § 5 ElektroG zu beachten.
- "Energiesparlampen" sind Kompaktleuchtstofflampen. Sie sind damit im Sinne des ElektroG registrierungspflichtig!
- Beachten Sie auch das eBook zum Elektrogesetz der IT-Recht Kanzlei.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare