Abmahnwelle bei eBay-Verkäufen von Ed Hardy Produkten!
eBay-Verkäufern geht es mal wieder an den Kragen: Wie schon im Falle der Abmahnwelle bei Verkäufen von Abercrombie & Fitch Produkten vor 2 Monaten, worüber die IT-Recht-Kanzlei damals berichtete, werden derzeit Verkäufe von Ed Hardy Produkten massenhaft wegen angeblicher Marken- bzw. Urheberrechtsverletzungen abgemahnt.
Hinter den Abmahnungen steht die K & K Logistics, Distributor von Bekleidung, die mit Motiven und dem Namen des amerikanische Tattoo-Künstlers Ed Hardy versehen sind, und Inhaberin einer ausschließlichen Lizenz für die Marke Ed Hardy in Deutschland und Österreich. Sie bedient sich dabei der Hilfe der Kanzlei Winterstein & Ruhrmann, welche sich bereits in der Abercrombie & Fitch Abmahnwelle deutschlandweit einen Namen gemacht hat.
Die Abgemahnten werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert und zur Zahlung der Anwaltskosten in Höhe von EUR 1.600,-. Ein ganzer Batzen Geld dafür, dass man mal schnell seinen Kleiderschrank ausmisten wollte…
Die Gesetzeslage stellt sich wie folgt dar:
Gem. § 14 MarkenG steht einem Markeninhaber ein ausschließliches Recht an der Benutzung der Marke zu. Wird die Marke durch einen Dritten ohne Zustimmung des Markeninhabers im geschäftlichen Verkehr benutzt, stellt dies eine Verletzung der Marke dar. Dies löst wiederum dann Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche des Markeninhabers gegen den Verletzer der Marke gem. §§ 14 und 19 MarkenG aus.
Ebenso steht auch dem Urheber nach § 15 UrhG ein ausschließliches Verwertungsrecht an seinem Werk zu. Wird dieses z.B. durch Verbreitung des Werkes verletzt, stehen dem Urheber Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu.
Schranke der marken- und urheberrechtlichen Ansprüche: der Erschöpfungsgrundsatz
Der Erschöpfungsgrundsatz ist in § 24 Abs. 1 MarkenG und § 17 Ans 2 UrhG geregelt. Er besagt, dass es dem Rechtsinhaber nicht zusteht, einem Dritten zu untersagen, das Werk oder ein Vervielfältigungsstück weiterzuverbreiten oder die Marke für Waren zu benutzen, wenn das Werk oder die Markenwaren von ihm oder mit seiner Zustimmung innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes in den Verkehr gebracht worden sind. D.h. den Rechtsinhabern steht nur das Erstverbreitungsrecht zu.
Die Beweislast für die Erschöpfung des Marken- und Urheberrechts trifft grundsätzlich denjenigen, der der Rechtsverletzung bezichtigt wird, da es sich bei der Erschöpfung um eine so genannte Einwendung handelt. Somit hat der Verletzer im Verletzungsstreit darzulegen und zu beweisen, dass die betreffenden Produkte vom Rechtsinhaber selbst oder mit seiner Zustimmung in den Verkehr gebracht worden sind. Da Unkenntnis den Verletzer nicht entlasten kann, muss er im Falle, in dem er Ware von jemand anderem als dem Markeninhaber erwirbt, sicherstellen, dass für diese Erschöpfung eingetreten ist.
Fazit
Wehren sollte man sich gegen eine derartige Abmahnung durchaus, denn in den meisten Fällen müssten die Abmahnungen wohl unberechtigt erfolgt sein, weil beispielsweise eine Erschöpfung der Rechte oder zumindest ein Privatgeschäft vorliegen, durch welches z.B. gar keine Markenverletzung begangen werden kann. Auf keinen Fall sollte die Abmahnung ignoriert werden, da man sonst den Erlass einer einstweiligen Verfügung riskiert – ein teures Unterfangen.
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28 Kommentare
Durch das Schutzpaket fühle ich mich gut abgesichert.
Ohnehin bin ich der Meinung, dass Abmahnungen abgeschafft werden müssten.
Behauptet wurde, dass das Kleidungsstück eine Fälschung wäre was man angeblich anhand von miniaturistischen schwarz-weiß Bilder erkennen konnte.
Meines Wissens nach handelte es sich hier um keine Fälschung.
Jedenfalls zahlte ich nix und gab nur eine mod. Unterlassungserklärung ab.
Jahrelang ging bis zur Verjährung dieses Theater hin und her.
Meine angebotenen 100 Euro wollten sie nicht (ich studierte damals noch und hatte nur knapp 200 Euro zum Leben).
Als der ganze Blödsinn schließlich zum Jahresende 2010 verjährte wollten die Winterstein Anwälte, dass ich ein Einredeverzicht für die Verjährung unterzeichne (was ich natürlich nicht getan habe).
Jedenfalls haben die nie geklagt mittlerweile ist das Ganze länst verjährt...leider war das Theater aber sehr Nerven- und zeitaufwendig zusätzlich hat es mir unnötge Anwaltskosten in Höhe von 300 Euro beschert.
Freiwillig würde ich an Eurer Stelle nicht zahlen bzw. lediglich eine mod. Unterlassungserklärung abgeben.
Heute war ich ein 13-Seitiges Schreiben eines Münchner Anwaltes im Briefkasten, dass ich den Namen missbraucht hätte und einen Schaden von 100.000€ gemacht hätte und ich soll bin in einer Woche 1973,90,-€ überweisen, da mir sonst eine Klage droht!
Ich bin mit meinen Nerven am Ende, da ich nicht so viel Geld habe!
Ein "Telefon"-Anwalt hat mir gesagt, ich solle die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung in abgeänderter Form per Einschreiben zurück schicken und nun erstmal abwarten.
Was kommt da auf mich zu???
Kann mir jemand helfen?
habe meine erste Abmahnung im März 2010 erhalten.
Sie wollten damals über 600 Euro von mir.
Daraufhin habe ich einen netten Brief sowie eine abgeänderte Unterlassungserklärung geschickt.
Dann war Ruhe - bis jetzt!
Jetzt wäre die Klägerin angebliche bereit auf 100,00 € runter zu gehen, da der Fall ja zum Jahresende verjährt...
Was soll ich jetzt machen?
Einerseits bin ich kurz davor, zu bezahlen. Andererseits: 100,00 € sind für mich auch viel Geld...
Über einen direkten Austausch mit Gleichgestellten würde ich mich sehr freuen:
0151 50986569
jetzt nach etwa 2 jahren einen neuen brief erhalten von rechtanwälte winterstein ,wieder wie damals also und nun wegem neuen gesetz blabla bevor es verjährt wollen sie es abschließen mit 100€ ansonsten gericht....
100€ klingt fair aber hab hier noch nichts gesehn bezüglich andere fälle mit dem neuen aktuellen brief ...er kam vor einer woche also anfang november 2013
wär was hat einfach mir schreiben /melden/austauschen 015151003240
Ich habe seid 3 Monaten nichts mehr gehört ,bin gespannt wann mein Anwalt mir die rechnung schickt .Mfg
Bisher habe ich nichts mehr gehört aber ich denk mal die lassen sich auch Zeit um einige Urteile abzuwarten .
Mein Anwalt hat mir nich nicht gesagt was ich iohm zahlen muss ich weiß nur das der erste Brief 100 euro gekostet hat ..mal abwarten .
Klar ist es Nervenaufreibend nicht zu wissen muss ich zahlen oder nicht aber da müssen wir durch !!!!Die hoffen doch darauf das wir alle Angst bekommen und zahlen .
Komisch nur das niemand den Fall hier mal zu Ende gebracht hat.
Gab es Gerichtsverhandlungen ??Hat jemand den vollen Betrag gezahlt??Wie seid ihr verblieben??
unter totcan@web.de.
danke
von conti an NG und fancy ich hoffe wir werden wie eine WALZE kommen... habe schon 3 Brief warte auf eure mails. GEMEINSAM SIND WIR STARK....
bye
Ich bin direkt zum Anwalt der eine modifizierte Erklärung per Fax zu Winterstein schickte mit dem Vorschlag nach irgendeinem neuen Paragraphen 100 Euro zahlen zu wollen .
Die Zeit verging ....im Oktober dann ein Fax mit der Aufforderung den gesamten Betrag zu zahlen ,da sie schon Recht vor einigen Gerichten bekommen hätten .Mein Anwalt meint ich soll es darauf ankommen lassen weil der Streitwert 50000 zu hoch angesetzt wurde und im schlimmsten Fall falls ich verliere hätt ich ca 600 Euro noch Mehrkosten aber er denkt das wir nicht verlieren werden ,oder zur Not kann man immernoch auf die Forderung eingehen .
Er hat noch ein Fax dorthin geschickt aber seid Okt keine Antwort .Ich bin echt froh wenn das vorbei ist ...zur Not werde ich zahlen aber in Raten ;)
Diese Marke ist für mich absolut gestorben auch wenn die irgendwann wer weiß was für tolle Klamotten bringen ..Hat von euch jemand es darauf ankommen lassen ??Oder eher Bezahlt??
auf jedenfall müsst ihr auf das Schreiben rechtzeitig reagieren!!! Aber auf keinen Fall die Unterlassungserklärung unterschreiben! Dazu müsst ihr euch einen Rechtsanwalt in der Fachrichtung: Neue Medien suchen, der wirklich darauf spezialisiert ist! Googelt am besten mal unter: DAV und dort könnt ihr nach nem geeignetem Anwalt in eurer Nähe suchen. Wer sich evtl. keinen leisten kann, sollte auch mal nach einem Prozesskonstenatrag googeln, ob das für euch zutreffen würde. Auf jedenfall das Schreiben NICHT ignorieren und nochmal NICHT die Unterlassungserklärung unterschreiben. Nur erstmal darauf antworten, dass es eine reine Privatauktion war und keinerlei gewerblich gewinnbringenden Vorteil betrug. Am besten alles per Post mit Unterschrift per Einschreiben oder bei der Telekom (wenns ganz schnell gehen muss) mit Empfangsbestätigung raus schicken lassen. Oder gleich alles über einen eingeholten Anwalt klären lassen! Viel Glück!!
was soll ich jetzt tun?? ich mein das shirt wurde ja trotz allem nicht verkauft!
leider hat es auch mich erwischt und habe im September diese Abmahnung erhalten. Auf ein eigenes Schreiben an die Kanzlei Winterstein, dass auch ich selber Opfer war. Da der Artikel vom damaligen Verkäufer mir die Originalität zu 100% zugesichert wurde. Das hat dem Anwalt ‘Winterstein’ nicht interessiert und hat nun ein zweites Schreiben geschickt, indem dieser ‘außergerichtlich’ das Bußgeld in Höhe von 1.700 Euro + Unterzeichnung der Unterlassungserklärung aufforderte. Nun habe ich einen Anwalt eingeschaltet, der eine modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzten wird und mal weiter sehen…
Welche Frage mich aber jetzt interessiert, ist, wie kommt diese Kanzlei an unsere Adressdaten ran?? Hat jemand darauf eine Antwort? Ich dachte bis jetzt immer, dass ebay aus Datenschutz diese NICHT weitergibt. Aber wie kommen diese trotzdem an unsere Daten? Wenn, angenommen, die Ware damals NICHT selbst von einen ihrer ‘Schläfer’ ersteigert wurde, um über die Kaufabwicklung an die Daten zu gelangen?
Hoffe, es hat evtl. jemand eine Antwort darauf?
RA Barth
ich habe ein T-Shirt in einem Laden von "Forever 18" erworben, das Ähnlichkeit mit denen von Ed Hardy hat. Ich habe dieses später gebraucht bei ebay verkauft und eine Abmahnung der Kanzlei Winstein erhalten. Ich weigere mich, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Kosten zu übernehmen. Ich gehe davon aus, dass eine Klage vor dem AG Frankfurt eingereicht wird. Übernehmen Sie hier eine Vertretung?
katysplit@hotmail.de
ich hatte auch im februar ungefähr eine abmahnung von ed hardy bekommen.bin zum anwalt gegangen und der hat eine modifizierte erklärung an winterstein geschickt.heute habe ich von winterstein ein schreiben erhalten das ich eine zahlungsfrist bis 11.11.2009 habe und zahlen muss. was nun???
Hat von euch auch schon jemand den 2. brief nach soviel monaten erhalten? was habt ihr gemacht??
lg s.
MFG Ra Barth