eBook: Die Fertigpackungsverordnung

eBook: Die Fertigpackungsverordnung

Die Fertigpackungsverordnung – das klingt nach einer weiteren EU-Verordnung, die den Herstellern und Händlern das Wirtschaftsleben schwer macht. Dabei handelt es sich in diesem Fall um gar keine europäische, sondern eine deutsche (Rechts-)Verordnung. Für Unternehmen enthält sie dennoch detaillierte Vorgaben, gerade was die Produktkennzeichnung von abgepackten Lebensmitteln und anderen fertig verpackten Erzeugnissen betrifft. Die IT-Recht Kanzlei stellt die Verordnung in ihrem aktuellen eBook vor.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

Vorsicht Abmahnung: Fehlende Angabe des Abtropfgewichts = Verstoß gegen die Fertigpackungsverordnung
(17.09.2024, 12:53 Uhr)
Vorsicht Abmahnung: Fehlende Angabe des Abtropfgewichts = Verstoß gegen die Fertigpackungsverordnung
Angabe von Füllmenge bei Druckerpatronen: Laut VG Stuttgart nicht zwingend
(15.03.2013, 20:37 Uhr)
Angabe von Füllmenge bei Druckerpatronen: Laut VG Stuttgart nicht zwingend
Europa, Land der unbegrenzten Nennfüllmöglichkeiten: Änderung der FertigPackV
(01.05.2009, 09:03 Uhr)
Europa, Land der unbegrenzten Nennfüllmöglichkeiten: Änderung der FertigPackV
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei