eBook: Rechtliche Fragen des Onlinehandels in Großbritannien

eBook: Rechtliche Fragen des Onlinehandels in Großbritannien
2 min
Beitrag vom: 17.10.2013

Großbritanniens Verbraucher sind weltweit mit die eifrigsten Onlinekäufer. Auch vom Umfang her liegt der britische Onlinehandel in der Europäischen Union an erster Stelle mit einem für 2013 erwarteten Umsatz von 74 Mrd. Euro.

Ein derartig großer Markt kann von dem deutschen Onlinehändler nicht ignoriert werden, der seine Geschäfte über den Heimatmarkt Deutschland hinaus innerhalb der Europäischen Union ausdehnen will. Großbritannien gilt innerhalb der Europäischen Union als Staat mit laxeren Vorschriften für den Onlinehandel als zum Beispiel Deutschland. Dies ist allerdings nur zum Teil richtig. Der deutsche Onlinehändler, der für den Handel in Großbritannien einfach die in Deutschland üblichen Regeln unbesehen auf Großbritannien überträgt, kann mit bösen Überraschungen rechnen und sieht sich möglicherweise Klagen vor einem britischem Gericht oder Interventionen der Verbraucherschutzbehörden ausgesetzt.

Die IT-Recht-Kanzlei stellt daher dem deutschen Onlinehändler zu den wichtigsten Rechtsfragen ab sofort ein eBook für den Onlinehandel in Großbritannien zur Verfügung. Darüber hinaus bietet die IT-Recht-Kanzlei Rechtstexte - AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung - für den Onlinehandel in Großbritannien an.

Das eBook der IT-Recht Kanzlei konzentriert sich auf Verträge mit Verbrauchern (B2C), da in Großbritannien bei B2B-Verträgen per AGB die Anwendung deutschen Rechts und die Zuständigkeit deutscher Gerichte vereinbart werden können. Die IT-Recht-Kanzlei hat dies in ihren Rechtstexten berücksichtigt, die sie ihren Mandanten für den Onlinehandel in Großbritannien zur Verfügung stellt. Das eBook erläutert in einem ersten Kapitel die wichtige Vorfrage, warum beim Onlinehandel deutscher Onlinehändler mit britischen Verbrauchern britisches Recht und die Zuständigkeit britischer Gerichte gelten, selbst wenn der deutsche Onlinehändler in seinen AGB für Großbritannien entgegenstehende Klauseln vorsieht.

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