Achtung, Abmahnfalle auf eBay: Versandkostenangabe für das Ausland beachten!
Tipp: Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier: "Abmahnfallen: Die Klassiker"
Auf der Plattform eBay ist dringend darauf zu achten, dass die Versandkosten ordnungsgemäß angegeben werden. Hierbei gilt der Grundsatz: Wer den Versand in ein bestimmtes Land anbietet, muss auch die anfallenden Versandkosten nennen. In den Backend-Einstellungen können eBay-Händler das Liefergebiet auswählen und die entsprechenden Versandkosten hinterlegen. Werden hier keine Lieferkosten hinterlegt, erscheint ein abmahnfähiger Hinweis durch eBay. Lesen Sie mehr:
Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 PAngV ist demnach beim Verkauf von Waren gegenüber Letztverbrauchern via Fernabsatz zwingend dahingehend zu informieren, ob
- die geforderten Preise die Versandkosten bereits enthalten oder
- zusätzlich zu den geforderten Preisen noch Versandkosten hinzukommen.
Nach herrschender Rechtsprechung ist die Versandkostenangabe für den Auslandsversand auch zwingend vorzunehmen. Das OLG Hamm hatte bereits mit Beschluss vom 28.03.2007 (Az. 4 W 19/07) entschieden, dass es wettbewerbswidrig sei, den weltweiten Versand anzubieten und dabei nur die Versandkosten für das europäische Ausland zu nennen. Das KG Berlin hatte früher vertreten (Beschluss vom 13.04.2010, Az. 5 W 62/10), dass es nicht wettbewerbswidrig sei, wenn die Auslandsversandkosten nicht angegeben werden, diese Rechtsprechung hat das KG Berlin nunmehr aufgegeben (Beschluss vom 02.10.2015, Az. 5 W 196/15). Das Kammergericht distanzierte sich ausdrücklich von seiner früheren Rechtsprechung, nach welcher es bei Internetauftritten die in erster Linie an Inländer gerichtet seien und für den Händler einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellten, die Versand- und Zollkosten innerhalb Europas anzugeben.
Wählt ein eBay-Händler z.B. den weltweiten Versand aus, muss der Händler für jedes (!) Land die Versandkosten im Backend einpflegen (dies kann selbstverständlich auch ein kostenloser Versand sein), diese Versandkosten kann der Kunde sodann auf der eBay-Angebotsseite unter dem Reiter "Versand und Zahlungsmethoden" abrufen.
Wird für ein Land oder mehrere Länder, in welche der Versand angeboten wird, keine Versandkostenangaben bei eBay hinterlegt, erscheint auf der Informationsseite zum Versand unter dem Reiter "Versand und Zahlungsmethoden" der nachstehende, unzulässige und abmahnbare Hinweis:
Die Argumentation, die Angabe der Versandkosten für das Ausland sei nicht möglich, ließ bereits das OLG Hamm (Urteil vom 01.02.2011, Az. I-4 U 196/10) nicht gelten. Dem Verbraucher anzubieten, die Versandkosten gezielt anzufragen, genüge nicht der Pflicht aus § 1 Abs. 2 PAngV und sei damit wettbewerbswidrig.
Tipp: Als eBay-Händler sollten Sie dringend kontrollieren, ob Sie für Ihr definiertes Liefergebiet die entsprechenden Versandkosten hinterlegt haben (hierzu zählt auch die Angabe, dass ein kostenloser Versand angeboten wird), damit diese im Bereich "Versand und Zahlungsmethoden" dem Kunden angezeigt werden.
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2 Kommentare
Auf dem Gebiet kann man so aber kein "Exportweltmeister" werden. Für den EU-Raum mag das noch Sinn machen aber für alle nicht EU/Drittländer unsere Rechtssprechung anwenden - wenn sich einer beschweren müsste, dann die Verbraucher in den jeweiligen Ländern nach den dortigen Gegebenheiten. Für mich mal wieder völlig am leben vorbei!