AGB für eBay.com USA: IT-Recht Kanzlei bietet spezielle Rechtstexte nach US-Recht an

IT-Recht Kanzlei bietet ihren Mandanten spezielle AGB für den Vertrieb von Waren in den USA über die die Plattform eBay.us (bzw. ebay.com) an. Deutsche Onlinehändler, die den riesigen US-Onlinemarkt zum Vertrieb ihrer Produkte nutzen wollen, sind mit der Herausforderung konfrontiert, von dem US-Konsumenten überhaupt zur Kenntnis genommen zu werden. Eine wichtige Marktstrategie bleibt es, zumindest am Anfang über eBay, eine der großen US-Handelsplattformen Produkte in den USA zu vertreiben, um so von dem Bekanntheitsgrad dieser Plattform zu profitieren.
Das global agierende US-Onlineportal eBay bietet sich hier an. eBay hat den Vorteil, dass es nicht in erster Linie eigenen Handel betreibt und Onlinehändler nur als Dritthändler unter engen Vorgaben zulässt wie z.B. Amazon, Walmart (sehr strenge Voraussetzungen), Sears.com, BestBuy.com. eBay versteht sich als reine Handelsplattform; Interessenkonflikte mit eigenen Verkaufsstrategien sind daher ausgeschlossen. eBay.us bleibt mit etwa 85 Millionen Besuchern (Zahlen aus dem Jahr 2013) mit einigem Abstand nach Amazon.us eine der wichtigsten US-Handelsplattformen.
Vorweg ist festzustellen, dass eBay - anders als zum Beispiel Amazon - bei Vertrieb von Waren in die USA von seinen Mitgliedern keine eigene US-Internetpräsenz verlangt. Es ist daher durchaus möglich, über die deutsche eBay-Internetpräsenz Waren in die USA zu vertreiben. Von dieser Möglichkeit machen auch viele deutsche eBay-Händler Gebrauch. Wenn Waren nur hin und wieder in die USA vertrieben werden, dann wird es sich nicht lohnen, eine eigene Internetpräsenz bei eBay.us aufzubauen. Wenn ein deutscher Onlinehändler sich stärker auf den US-Markt konzentrieren will, dann wird er nicht umhin können, sich an seine amerikanischen Kunden über eine dort bekannte US-Handelsplattform zu wenden. Dazu gehört dann aber noch mehr. Seine Internetpräsenz bei eBay.us muss in Englisch formuliert sein. Er sollte unbedingt einen Kundendienst vorhalten, der in englischer Sprache mündlich und schriftlich auf Kundenanfragen reagieren kann. Weiterhin muss er dann die Vorgaben von eBay.us für den Vertrieb von Waren in den USA einhalten.
Da das US-Verbraucherrecht wenig ausgeprägt ist, macht auch eBay.us in seinen Nutzerbedingungen dem eBay-Händler Vorgaben beim Vertrieb von Waren. eBay.us ist dabei allerdings bei weitem nicht so rigoros wie andere Portale. Es ist dem Händler freigestellt, dem Kunden ein Widerspruchsrecht einzuräumen. Im Interesse des Kunden werden lediglich bestimmte Verbraucherschutzbestimmungen zur Bekanntgabe der Lieferfrist, Rechte des Kunden bei Nicht- oder Falschlieferung Gewährleistungsrechte bei fehlerhafter Ware vertraglich zwingend festgeschrieben. Der Händler unterwirft sich einer Schiedsintervention durch eBay bei Streitigkeiten mit dem US-Kunden. Die IT-Recht Kanzlei ist der Ansicht, dass es wenig sinnvoll ist, als eBay-Händler seine Rechtsstellung möglichst weit auszureizen. Es besteht dann die Gefahr, dass eBay die Mitgliedschaft beendet. Außerdem wird es schwierig sein, unter solchen Voraussetzungen Kundenbeziehungen in den USA aufzubauen. Die IT-Recht Kanzlei hat sich bei der Formulierung der Rechtstexte für die Handelsplattform eBay.us von diesen Überlegungen leiten lassen.
Es wäre kurzsichtig, bei Vertrieb von Waren über die die US-Plattform eBay.us auf den Einsatz von eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verzichten. eBay.us verlangt von seinen Händlern auf der Artikelseite bestimmte Aussagen zum Rückgabe- und Erstattungsrecht im umfassenden Sinn (return policy). Da ist es besser, nicht irgendwelche scheinbar einleuchtenden Kurzaussagen aufzunehmen oder von anderen Händlern abzuschreiben, sondern sich auf durchdachte Allgemeine Geschäftsbedingungen beziehen zu können, was durchaus möglich ist.
Die IT-Recht Kanzlei bietet ihren eBay-Mandanten jetzt in englischer Sprache allgemeine Geschäftsbedingungen für den Vertrieb von Waren über die eBay.us-Plattform an. Diese AGB berücksichtigen das US-Recht und die eBay.us-Nutzungsbedingungen.
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