eBay.de: Neuer Grundsatz zu Tabakwaren und E-Zigaretten erfordert Anpassung der Rechtstexte

eBay.de: Neuer Grundsatz zu Tabakwaren und E-Zigaretten erfordert Anpassung der Rechtstexte
05.11.2021 | Lesezeit: 4 min

Wer als gewerblicher Anbieter Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten, Liquids und/oder pflanzliche Raucherzeugnisse (z. B. Kräuterzigaretten) bei eBay.de verkauft, muss hierbei besondere Anforderungen erfüllen, die eBay in seinem Grundsatz zu Tabakwaren und E-Zigaretten neu geregelt hat. Betroffene Händler müssen gegebenenfalls ihre AGB sowie ihre Datenschutzerklärung für eBay.de anpassen. Die IT-Recht Kanzlei stellt dafür ab sofort aktualisierte Rechtstexte bereit.

Rechtlicher Hintergrund

Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten, Liquids und/oder pflanzliche Raucherzeugnisse unterliegen strengen Reglementierungen und dürfen nur unter besonderen Voraussetzungen zum Verkauf angeboten werden.

Für E-Zigaretten ergibt sich dies insbesondere aus §§ 10 in Verbindung mit 1 Jugendschutzgesetz, §§ 13 bis 17 und §§ 22 Tabakerzeugnisgesetz, für Tabakerzeugnisse insbesondere aus §§ 10 in Verbindung mit 1 Jugendschutzgesetz, §§ 4 bis 12 Tabakerzeugnisgesetz sowie §§ 24 bis 28 Tabaksteuergesetz und für Kräuterzigaretten insbesondere aus §§ 10 in Verbindung mit 1 Jugendschutzgesetz, §§ 17 Tabakerzeugnisgesetz sowie §§ 24 bis 28 Tabaksteuergesetz.

Gemäß § 10 Abs. 3 JuSchG dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.

Dies gilt gemäß § 10 Abs. 4 JuSchG auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

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Altersverifikation erforderlich

Zur Sicherstellung der jugendschutzrechtlichen Anforderungen verpflichtet eBay betroffene Händler in seinem Grundsatz zu Tabakwaren und E-Zigaretten zur Durchführung einer Altersprüfung mittels des Dienstes „verifymyage“, welcher von der KYC AVC UK LTD mit Sitz in London, UK, betrieben wird.

Der Vertrag zwischen Händler und Kunde soll in diesen Fällen unter der aufschiebenden Bedingung einer erfolgreichen Altersüberprüfung des Käufers geschlossen werden, das heißt, der Händler soll in diesen Fällen nur dann zur Lieferung aus dem Kaufvertrag verpflichtet sein, wenn der Käufer die Altersprüfung erfolgreich durchgeführt hat.

Anpassung von AGB und Datenschutzerklärung für eBay.de erforderlich

Händler, die entsprechende Artikel über eBay.de zum Verkauf anbieten, müssen den vorgenannten Grundsatz beachten. Anderenfalls würden sie nicht nur gegen gesetzliche Vorgaben sondern auch gegen die „Hausordnung“ von eBay verstoßen und hätten dann mit Sanktionen von eBay zu rechnen.

Da sich der vorgenannte Grundsatz mittelbar auch auf den Vertragsschluss zwischen Händler und Kunde auswirkt, muss der Händler dies auch in seinen AGB für eBay.de berücksichtigen. Einerseits darf er insoweit keine Klausel in den AGB verwenden, die dem vorgenannten Grundsatz von eBay entgegensteht. Andererseits muss er die von eBay vorgegebene aufschiebende Bedingung für den Vertragsschluss in den vorgenannten Fällen sogar explizit regeln, damit diese auch im Verhältnis Händler – Käufer zur Anwendung kommt.

Daneben wirkt sich der vorgenannte Grundsatz auch auf die Datenschutzerklärung aus, die betroffene Händler bei eBay.de vorhalten müssen. Denn die von eBay geforderte Altersverifikation erfordert die Übermittlung personenbezogener Daten des Kunden an den beauftragten Dienstleister. Über die damit verbundene Datenverarbeitung muss der Kunde im Rahmen der Datenschutzerklärung des Händlers aufgeklärt werden.

Hinweis für Mandanten der IT-Recht Kanzlei:

Mandanten, die Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten, Liquids und/oder pflanzliche Raucherzeugnisse (z. B. Kräuterzigaretten) bei eBay.de verkaufen, sollten ihre Rechtstexte für eBay.de schnellstmöglich anpassen. Die IT-Recht Kanzlei hat die Rechtstexte für eBay.de an die vorgenannten Anforderungen angepasst und stellt diese betroffenen Mandanten, die ein entsprechendes Schutzpaket gebucht haben, ab sofort im Mandantenportal zur Verfügung.

Fazit

Der Verkauf von Tabakerzeugnissen, elektronischen Zigaretten, Liquids und/oder pflanzlichen Raucherzeugnissen (z. B. Kräuterzigaretten) bei eBay.de erfordert nach den Vorgaben von eBay eine Altersprüfung mittels eines von eBay vorgegebenen Dienstleisters. Hierzu hat eBay seinen Grundsatz zu Tabakwaren und E-Zigaretten entsprechend angepasst.

Betroffene Händler müssen sich insoweit an die Vorgaben von eBay halten und in diesem Zusammenhang auch ihre AGB sowie ihre Datenschutzerklärung für eBay.de anpassen. Die IT-Recht Kanzlei stellt betroffenen Mandanten hierfür ab sofort aktualisierte Rechtstexte bereit.

Sie möchten sich besser vor Abmahnungen schützen? Dann könnten die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei für Sie eine sinnvolle Lösung darstellen. Denn neben der Bereitstellung von Rechtstexten für unterschiedliche Geschäftsmodelle beinhalten diese auch einen dauerhaften Update-Service, in dessen Rahmen wir unsere Mandanten über abmahnungsrelevante Sachverhalte informieren. Nähere Informationen zu den Schutzpaketen der IT-Recht Kanzlei finden Sie hier.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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