Aufgepasst bei eBay: Irreführende Werbung mit der Angabe „Verkäufer trägt Rücksendekosten“ in den Suchergebnissen

Aufgepasst bei eBay: Irreführende Werbung mit der Angabe „Verkäufer trägt Rücksendekosten“ in den Suchergebnissen
4 min
Beitrag vom: 25.01.2018

UPDATE März 2017: Ebay.de scheint die Suchergebnisanzeige zwischenzeitlich angepasst zu haben, so dass der Hinweis nur noch erscheint, wenn der Verkäufer immer (also unabhängig davon, ob eBay Plus greift) die Kosten der Rücksendung trägt. Die nachfolgenden Hinweise sind damit überholt.

eBay-Verkäufer werden aktuell mit einer weiteren problematischen Darstellung seitens eBay.de konfrontiert: Die Bewerbung von eBay-Plus-Artikeln in den Suchergebnissen enthält in bestimmten Konstellationen eine irreführende (und vermutlich abmahnbare) Aussage zur Kostentragung bezüglich der Rücksendekosten bei Widerruf.

Worum geht es?

Ebay.de stellt seit einiger Zeit Artikel, die am Treueprogramm eBay Plus teilnehmen in den Suchergebnissen besonders heraus. Neuerdings auch mit einer besonderen Kennzeichnung bezüglich der Rücksendekosten im Widerrufs

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Wo liegt das Problem?

Problematisch an dieser neuen Darstellung ist, dass diese schlicht nicht zu Ende gedacht wurde.

Denn obige Darstellung bekommen nicht nur eBay-Plus-Mitglieder angezeigt, sondern auch „normale“ eBay-Nutzer.

Und diese „normalen“ eBay-Nutzer zahlen bei einem solchen Artikel – in der Suche gekennzeichnet mit „Verkäufer trägt Rücksendekosten“ – in aller Regel die Kosten der Rücksendung bei Widerruf, es sei denn, der Verkäufer des Artikels bietet generell – also bei allen Artikeln und nicht nur eBay-Plus-Artikeln – die Übernahme der Rücksendekosten an.

Denn nur Käufer, die auch eBay-Plus-Mitglied sind, profitieren andernfalls vom kostenlosen Rückversand. „Normalos“ dagegen zahlen andernfalls die Rücksendekosten selbst und werden damit im Ergebnis über die Tragung der Rücksendekosten im Widerrufsfall in die Irre geführt.

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Das Dilemma im Detail

Klickt man auf den im obigen Ausschnitt der Suchergebnisse mit „Verkäufer trägt Rücksendekosten“ angepriesenen Artikel, klingen die Hinweise zum Rückversand in der Artikelbeschreibung dieses Produkts plötzlich ganz anders:

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Auch die Angaben in der Widerrufsbelehrung beißen sich mit dem Hinweis in den Suchergebnissen.

Nebenbei: Auch spezielle Widerrufsbelehrung für eBay Plus erforderlich

Die obige Darstellung zeigt, dass - unabhängig vom aktuellen Problem mit den Suchergebnissen - die Verwendung einer Standardwiderrufsbelehrung bei eBay Plus Widersprüche schafft, wenn der Verkäufer nicht generell (also für alle Artikel) bereit ist, die Rücksendekosten zu tragen.

Denn dann heißt es zunächst bei den Hinweisen von eBay.

Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren

Für eBay Plus-Mitglieder ist der Rückversand kostenlos.

In der nomalen Widerrufsbelehrung heißt es zu den Rücksendekosten dann aber:

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Damit weiß der an eBay Plus teilnehmende Käufer letztlich nicht sicher, was denn nun zutrifft. Im Hinweis eBays wird er darauf aufmerksam gemacht, er können den Artikel kostenlos zurücksenden. Der Verkäufer dagegen lässt ihn dann in der Widerrufsbelehrung wissen, dass er die Kosten der Rücksendung zu tragen habe.

Auch hier besteht also ein Widerspruch, den es zu vermeiden gilt, um keine Abmahngefahr zu schaffen.

Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten, die am Programm eBay Plus teilnehmen, selbstverständlich zusammen mit den normalen eBay-Rechtstexten auch eine speziell auf eBay Plus angepasste Widerrufsbelehrung zur Verfügung.

Ja, was stimmt denn nun?

Während dem Interessenten im Rahmen der Suchtreffer deutlich suggeriert wird, dass der Verkäufer die Rücksendekosten trägt, verhalten sich der Hinweis zu den Rücksendekosten in der Artikelbeschreibung und die Angaben in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers diametral hierzu.

Der mit „kostenlosem Rückversand“ angelockte Verbraucher kann diesen Widerspruch nicht auflösen, dürfte das Fazit der Gerichte lauten, kommt es zum Streit über eine dahingehende Abmahnung.

Woher soll er denn auch wissen, was nun letztlich zutrifft?

Welche Lösung gibt es?

In erster Linie ist hier zunächst eBay gefordert, diese problematische Darstellung dringend nachzubessern.

Das wäre ganz simpel machbar, indem eBay bei den Suchtreffern anstelle von „Verkäufer trägt Rücksendekosten“ den Hinweis „Kostenloser Rückversand für eBay-Plus-Mitglieder“ einblendet.

Bis eBay das Problem behoben hat, bleiben eBay-Verkäufern nach Auffassung der IT-Recht Kanzlei nur zwei Alternativen übrig:

1. Keine eBay-Plus-Artikel mehr anzubieten (und betroffene, aktive Angebote abzuändern bzw. zu beenden)

oder

2. In jedem Fall, also generell und unabhängig von eBay-Plus-Artikeln als Verkäufer die Kosten der Rücksendung zu tragen (und den Hinweis diesbezüglich oberhalb der Widerrufsbelehrung sowie natürlich die Widerrufsbelehrung selbst entsprechend anzupassen.

Fazit

Erneut unerfreuliche Neuigkeiten für eBay-Verkäufer!

Die meisten Verkäufer dürften vermutlich zudem noch gar nichts von dieser Problematik ahnen, da diese Darstellung ja gar nicht von ihnen veranlasst wurde.

Widersprüchliche und damit irreführende Angaben zur Tragung der Rücksendekosten im Widerrufsfall sind seit jeher ein beliebter Abmahngrund und für Abmahner eine „gmahde Wiesn“

Es bleibt zu hoffen, dass eBay hier schnell Abhilfe schafft. Derweil sollten eBay-Verkäufer eine der genannten Lösungsmöglichkeiten anwenden, um die Abmahngefahr zu bannen.

Sie wollen rechtssicher bei eBay verkaufen? Kein Problem mit den Schutzpaketen der IT-Recht Kanzlei.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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