eBay-Reform ab 15.10.2012: Verbesserung des Schutzes für Verkäufer gg. unangemessenes Käuferverhalten (z.B. unfaire Negativbewertungen) oder Augenwischerei?
Blickt man in die Vergangenheit von eBay, so wird man durchaus zu der Ansicht gelangen können, dass hier in der Tat „früher einiges besser war“. Dies insbesondere auf dem Gebiet des eBay-Bewertungssystems. Bis Anfang 2008 war es noch ohne Weiteres möglich, dass sich Verkäufer und Käufer gegenseitig positiv, neutral oder auch negativ bewerteten.
Dadurch, dass jeder Bewertende bei einer Abgabe einer Negativbewertung demnach im Auge behalten musste, dass er auch einen negative Gegenbewertung („Retourkutsche“) erhalten könnte, war er gehalten, sich die Abgabe einer solchen Bewertung gut zu überlegen. Dies hatte - so gewinnt man jedenfalls immer mehr den Eindruck - eine eigenständige regulierende Wirkung auf das Bewertungssystem. Es fanden sich nach den Beobachtungen des Verfassers weit weniger nachteilige Bewertungen im System und insbesondere entstanden über die dann noch erteilten Bewertungen ganz offenbar (das zeigt die zwischenzeitlich stark gestiegene Zahl der Urteile deutscher Gerichte) weniger gestritten. Als Grund hierfür darf vermutet werden, dass die trotz der Möglichkeit einer Gegenbewertung abgegebenen negativen Bewertungen dann auch in der weit größeren Mehrzahl der Fälle wirklich gerecht waren und vom Bewerteten akzeptiert wurden. Indes fehlt es natürlich an empirischen Daten hierzu, sodass eine wissenschaftliche fundierte Aussage hierzu nicht möglich ist.
Gleichwohl kann festgehalten werden, dass eBay - offensichtlich aufgrund der Meinung, dass sich die Käufer nicht genug zutrauten, was Negativbewertungen anging? - Anfang 2008 im Zuge einer Überarbeitung der AGB des Hauses das Bewertungssystem „umgeworfen“ hat. Seither ist Verkäufern die Möglichkeit genommen, selbst den Käufer negativ zu bewerten (sei dies im Gegenzug zu einer negativen Käuferbewertung oder aber auch auf eigene Initiative, wegen unangemessenem Käuferverhaltens).
Aus Sicht des Unterzeichners hat dies dazu geführt, dass das Instrument der Negativbewertung weit öfter als „Drohung“ eingesetzt wird (ob nun vor Abgabe mit derselben gedroht oder nach Abgabe für eine Gegenleistung die Entfernung angeboten wird). Den Käufern wurde es hier seither leicht gemacht, Bewertungen derart sachfremd einzusetzen. Das drängte die Verkäufer mehr und mehr „in die Ecke“. eBay selbst war bis dato nur in seltenen Fällen bereit, in diesem Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit der Käufer und ungerechter Belastung der Verkäufer mitzumischen und hat Anträge auf Bewertungslöschung meist abgelehnt. Es wurde auf eine Klärung zwischen den Parteien (auch in den „Grundsätzen zur Bewertungsentfernung“) verwiesen. Das führte dazu, dass zur Durchsetzung der Löschung von Bewertungen, die die Grenzen des nach Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) bzw. den eBay-AGB Zulässigen überschritten, Anwälte und oft auch Gerichte bemüht werden mussten und bis dato noch müssen.
Nun mag man vorbringen, der Verkäufer müsse auch in der Lage sein, eine in der Öffentlichkeit des Bewertungsforums über ihn abgegebene nachteilige Beurteilung „wegzustecken“. Es wird dabei argumentiert, er könne ja auch seine Meinung im Ergänzungskommentar wiedergeben und die Sache so „neutralisieren“. Diese Sichtweise übersieht aber, dass die negative Wirkung nicht damit endet, dass andere eBay-User sich nun ggf. eine „schlechte Meinung über den Verkäufer bilden“.
Vielmehr wirkt sich JEDE Bewertung darauf aus, wo die Produkte des Verkäufers in Suchanfragen nach seinen Schlagworten aufgelistet werden. Auch hängt hiervon sein Status als Verkäufer im eBay internen Systems ab. So zahlt er unter Umständen mit einer schlechten Bewertung deutlich mehr Provisionen an eBay, als dies ansonsten der Fall wäre (wenn er z.B. durch diese Bewertung seinen „Top-Verkäufer-Status einbüsst). Da zusammen mit Negativbewertungen im Übrigen auch meist negative Detailbewertungen (Sternchen-Bewertungen) verbunden werden, drohen unter Umständen sogar Sanktionen von Seiten eBay, die an die so ausgedrückte (ggf. nur vermeintliche) Kundenunzufriedenheit bzw. das so zu Tage getretene (ggf. nur vermeintliche) schlechte Verkäuferverhalten anknüpfen. Daher kann der Verkäufer eine ungerechtfertigte Bewertung nicht einfach hinnehmen. Er ist hier oft gehalten, erheblichen kommunikativen und gelegentlich auch monetären Aufwand zu betreiben, um den Gegner noch einmal zur Revision seiner Bewertung zu ermuntern. Bewertende wollen hier oft „Kulanz sehen“ und gegebenenfalls Zugaben und Gutscheine erhalten, um die Bewertung noch einmal zu überarbeiten etc.pp. Nur so (ggf. sogar im Einzelfall nur durch Bemühen der Organe der Rechtspflege) aber ist es unter Umständen einem Verkäufer möglich, seinen Status in der Sache auf eBay zu sichern, den er sich eigentlich durch seine Arbeit verdient hätte.
Hier will eBay nun offensichtlich Abhilfe schaffen.
Zwar soll nicht auf den alten Status (was durchaus eine denkbare Lösung gewesen wäre) zurückgerudert werden, in dem auch die Käufer wieder negativ gegenbewertet werden können. Jedoch soll offensichtlich ab dem 15.10.2012 nun auch unangemessenes Käuferverhalten sanktioniert werden. Vorgesehen ist nach derzeitigem Stand, dass ab dem 15.10.2012 auf Meldungen unangemessenen Käuferverhaltens hin, eBay selbst Prüfungen einleiten will. Der Verkäufer soll also nun seine Beschwerde an eine zentrale eBay-Stelle übermitteln können, wo nach Prüfung dann „angemessene Schritte“ ergriffen würden.
Konkret macht eBay derzeit Angaben unterhttp://sellerupdate.ebay.de/autumn2012/report-buyer (Stand: 12.10.2012).
Eine Meldung eines Käufers soll nach den Angaben von eBay in folgenden Fällen möglich sein (siehe http://sellerupdate.ebay.de/autumn2012/report-buyer (Stand: 12.10.2012):
- Der Käufer hat unangemessene Forderungen gestellt.
- Der Käufer hat eine unangemessene Bewertung abgegeben.
- Der Käufer hat den Käuferschutz-Prozess von eBay missbraucht.
- Der Käufer hat die Option zu Rücksendung missbraucht.
- Der Käufer hat nicht bezahlt.
- Andere Probleme.
Die Meldung soll danach also bis 90 Tage nach der Transaktion möglich und binnen Wochenfrist nach Eingang bearbeitet worden sein. Als mögliche daraus zu ziehende Sanktionen nennt eBay die folgenden (siehe http://sellerupdate.ebay.de/autumn2012/report-buyer (Stand: 12.10.2012):
1. Ihre Meldung wird gemeinsam mit Meldungen anderer Verkäufer sowie allen verfügbaren weiteren Informationen über diesen Käufer ausgewertet.
2. Abhängig von dieser Auswertung wird eine Entscheidung darüber getroffen, welches Vorgehen angemessen ist.
3. Wir werden aufgrund unserer Entscheidung so schnell wie möglich weitere Schritte einleiten, unter anderem:
o Käufer auf ihre Fehler hinweisen und ihnen dabei helfen, ihr Verhalten zu verbessern
o Käufer verwarnen
o Käufer vorläufig oder endgültig vom eBay-Marktplatz ausschließen4. Sollte Ihre Meldung zu Schritten von eBay gegen den Käufer führen, können seine für Sie abgegebenen Bewertungen und detaillierten Verkäuferbewertungen gelöscht werden. Über solche und andere Schutzmaßnahmen für Ihr Verkäuferprofil informieren wir Sie in der monatlichen Verkäuferschutz-E-Mail.
Das bedeutet, dass man bis zum letzten Tag der 90 Tage nach Transaktion das Käuferverhalten „im Auge behalten“ muss, da er nach derzeitigem System genau bis zu diesem Tage auch die Möglichkeit hat eine Negativbewertung abzugeben und so eventuell sein unangemessenes Verhalten gerade zu „vollenden“. Es müsste dann sofort nach Eingang der Bewertung (sollte diese zu spät abgegeben werden) noch die Meldung an eBay gefertigt werden. Insofern ist nicht klar, ob eBay auch eine spätere Meldung unangemessenen Verhaltens überhaupt noch bearbeitet oder diese dann aufgrund „Verfristung“ ignorieren wird. Dies bleibt wohl abzuwarten.
Wird alles besser? Bleibt alles beim Alten? Mit Revolutionen zu rechnen, wäre sicherlich verfrüht. Man darf indes sicherlich hoffen und gespannt sein, wie sich die Einführungen dieses Systems auswirken wird.
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188 Kommentare
Der Sachverhalt : Der Verkäufer: vertrieb-again (6425) bewirbt in seinem Getränkeangebot: eBay-Artikelnr.:324663265577 dass das Getränk aus fortlaufender Produktion stammt und liefert dann Ware mit Rest Mhd von ca 10 Tagen.
Auf meine Anrage auf kostenlose Rücknahme mit Erstattung der Versandkosten reagiert er nicht. Darauf sachliche Negativbewertung mit Foto der Flasche und des MHD zum Beweis.
Ebay löscht einfach und sendet mir dazu noch eine Mail in welcher mir Bedrohung und Beleidigung vorgeworfen wird.
Dies ist mir seit etwa der Gebührenfreistellung für private Verkäufer nun schon mehrmals passiert sodass hier eindeutig ein illegales System zur Begünstigung bestimmter gewerblicher Grosskunden eingeführt wurde,
Eine Irreführung der Käufer und eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten anderer Verkäufer.
Kann hier die Kanzlei mit einem Abmahnverfahren nicht ordentlich Geld verdienen?
Meine persönliche Strategie: Ich werde versuchen Spiegel TV , Focus u.a. für das Thema zu sensibilisieren.
"Hallo, vielen Dank für Ihre Rückmeldung bezüglich der Bewertung. In dem von Ihnen berichteten Fall allerdings haben wir die Entscheidung getroffen, die Bewertung aus bestimmten Gründen zu entfernen. Da wir eine einmal entfernte Bewertungen nicht wiederherstellen - auch nicht, wenn unsere Gründe dafür in Frage gestellt werden – bitten wir Sie um Ihr Verständnis in diesem Fall."
1) Hallo, vielen Dank für Ihre Rückmeldung bezüglich der Bewertung.
-> Hallo
2) In dem von Ihnen berichteten Fall allerdings haben wir die Entscheidung getroffen, die Bewertung aus bestimmten Gründen zu entfernen.
-> Das ist halt so
3) Da wir eine einmal entfernte Bewertungen nicht wiederherstellen....
-> Und das bleibt auch so
4) auch nicht, wenn unsere Gründe dafür in Frage gestellt werden
-> Sie können meinen was sie wollen
5) bitten wir Sie um Ihr Verständnis in diesem Fall."
-> Basta.
aufgrund einer nicht nachvollziehbaren Entscheidung beim ebay Kundenservice und mit sofortiger Wirkung werde ich sämtlche Käufe und Verkäufe hier bei ebay abbrechen und beenden.
Ich habe einen Artikel erworben, dieser entspricht nicht der Beschreibung: Trotz ebay Käuferschutz wird mir der Rückversand an den Verkäufer und Rückerstattung verwehrt. Begründung:
Siehe ebay Original Antwort auf meinen Einspruch. Der ist widersprüchlich, und man kann sich nicht einmal zu dem Vorfall äußern. Käufer und Verkäufer Schutz demnach alles fake. Hier das Original Schreiben:
Hallo Herr ....
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihren Einspruch gegen unsere Entscheidung im Käuferschutzfall (Fallnummer: ).
Ich muss Ihren Einspruch leider ablehnen, da Sie angegeben haben, dass der Artikel wie beschrieben ist
Für zukünftige Käufe empfehle ich Ihnen, den Verkäufer im Zweifel vor dem Kauf anzuschreiben, um sich über den Zustand des Artikels vor dem Kauf zu informieren. Zitat Ende
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Es kann doch nicht sein, das ich v o r jedem Kauf nachfragen muss, ob die Beschreibung auch wirklich so stimmt.
Ich bitte Sie um Ihr Verständnis, dass ich unter diesen Umständen keine Verkäufe / Käufe mehr hierüber tätigen werde
MfG
bei Ebay keine Aussagekraft.
Da kann ich dann gleich bei Kleinanzeigen günstiger kaufen.
Ich habe mich über diese Frechheit geärgert und ebay per Telefon kontaktiert, die Dame am Telefon sagte mir, dass sie sich der Sache annehmen würde; zumal ich in seinen vorherigen Berwertungen sehen konnte, dass das wohl zu seinem Verkaufsmodell dazu gehört.
Tatsächlich hat sich ebay der Sache angenommen, meine Negativ-Bewertung, war am nächsten Tag gelöscht, obwohl meine Bewertung knapp und sachlich war : Artikel ersteigert, Verkäufer machte sofort danach einen Kaufabbruch, bin verärgert.
Ja, das war es dann wohl...
Was das aus juristischer Sicht nun heißt?
Es wird zwar seit Jahren viel über Internetbetrug diskutiert, Gegenmaßnahmen kann ich hier allerdings noch nicht mal im Ansatz erkennen.
ebay "schützt" gewerbliche Verkäufer. Lt. ebay Kundenservice hat der gewerbliche Verkäufer zu einem ebay Mitarbeiter Kontakt aufgenommen und dieser hat die Bewertung einfach gelöscht. Man könne das angeblich nicht mehr rückgängig machen.
Wenn ebay wollte, könnten sie sicherlich die negative Bewertung wieder einpflegen - nur offensichtlich wollen sie nicht.
Ob hier einzelne ebay Mitarbeiter "schwarze Schafe" sind oder ob das vom Management so gewollt ist vermag ich nicht eindeutig zu beurteilen. Nur deutet aufgrund der Vielzahl dieser Fälle, die man u.a. hier auf dieser website lesen kann auf letzteres hin - und das wäre ein Skandal.
Auf Anraten eines schweizer Rechtsschutzes habe ich nun einen eingeschriebenen Brief an den Ebay-Hauptsitz in der BRD geschrieben. Ich mache mir wenig Hoffnungen, mein Geld wiederzusehen. Schlimmer finde ich allerdings die Vorstellung, dass der pariser Antiquitätenhändler sein übles Spiel weiterhin treiben darf, da er Ebay saftige Gebüren von den Käufern einfährt... Und: Wo ist der Gerichtsstand? BRD, FR oder CH?
Freundliche Grüsse Stephan Söltzer, Schweiz
Ich sende die Portoquittung und sogar (man lernt ja dazu) eine Foto des Briefes
Ebay streicht meine Auszahlung und erstattet das Geld. Der Käufer hat also im Zweifelsfall den Artikel umsonst bekommen.
Mit diesem Anbieter keine Geschäfte mehr!
Leider ist die Konkurrenz noch nicht so weit, dass es dort ähnlich viele Kunden gibt, aber wenn viele wechseln, dann stärkt das auch die Konkurrenz.
Es fing damit an, daß Verkäufer nicht mehr die Wahrheit schreiben dürfen in der Bewertung der Käufer.
Es hört damt auf, daß Käufer willkürlich einen Verkäufer negativ beurteilen können, ihn mit Lügen
überziehen können ,im dadurch seinen Ruf verderben können. Ebay guckt dabei zu und erklärt
den berechtigten Enwand der Verkäufers gegen eine willkürliche Bewertung als und jetz haltet euch fest:
als "negative Kauferfahrung" . Danke Ebay !!
als verkäufer darf man bei ebay einen nicht-zahlenden küufer nicht mehr negativ oder neutral bewerten - käufer dürfen nur noch posiziv (oder gar nicht) bewertet werden. hinterlässt man dann einen wahrheitsgemäßen kritischen hoinweis auf das fehlverhalten des käufers in eine positiven bewertung, wird der inhald der bewertung von ebay gelöscht, die bewertung bleibt dann schlichtweg als positive bewertung ohne text bestehen. ich habe dann mit ebay telefoniert um dann die gesamte löschung meiner (von ebay manipulierten) bewertung gefordert. haha, ebey weigert sich sogar, die manipulierte bewertung zu löschen, so dass dem verkäufer nun mein positives sternchen erhalten bleibt, der wahrheitsgemäße bewertungstext aber entfernt bleibt. das ist schlichtweg systematische fäschung von bewertungen! ein solches manipuliertes bewertungssystem braucht niemand! vielleicht braucht auch bald niemend mehr ebay.....
Die Bewertung wurde nicht entfernt, obwohl die Korrespondenz ebenfalls über das Ebay-Postfach lief.
Der Käufer bestand darauf, sich mit mir in Berlin auf der Hälfte des Weges zu treffen, zurücksenden würde er es nicht, den Grund gab er nicht an und ich habe die schlechte Bewertung, die er mir geschrieben hat, nicht entfernen lassen können, obwohl die Korrospondenz über Ebay lief und alles kontrollierbar war.
Das Gerät erfüllt nicht meine Erwartungen.
Es funktionierte bereits nach der 2.ten Anwendung nicht mehr, da es scheinbar einen Kurzschluss im Kopfteil des Gerätes gab.
Das Grundgerät, der Koffer, funktioniert scheinbar noch.
Garantie, Service, etc. werden nicht gegeben.
Habe es aufgrund des Sachverhalts mit nur einen Stern rezensiert.
Dass heisst, dass die ebay-Bewertungen willkürlich sind, nicht belastbar und eigentlich für die Tonne.
Null-Punkte für ebay, klare NICHT-Empfehlung.
Daher kann man Käufern und insbesondere Verkäufern nur dringend raten auf andere Marktplätze mit verlässlicheren Bewertungssystemen auszuweichen.
Das Gleiche gilt für Verkäufer, da Ebay mit Einführung des neuen Bezahlsystems die vollständige Kontrolle darüber erhält wann und ob der Verkaufspreis ausbezahlt wird.
Unsere Meinung: Finger weg von Ebay.
So ein unmögliches Verhalten musste ich wahrheitsgemäß negativ bewerten. Ich habe absolut sachlich bewertet, dass im Angebot Paypal Zahlung benannt ist, nach dem Kauf aber nicht als Bezahloption verfügbar ist, und dass der VK sowohl Kaufabbruch als auch Warenlieferung sowie Rückerstattung des Kaufpreises verweigert hat, und ich den Paypal Käuferschutz in Anspruch nehmen musste.
ABER wenige Stunden danach war meine negative Bewertung durch Ebay ohne jede Rückfrage wieder gelöscht und ich habe eine hämische Nachricht vom VK erhalten, wo er sich über mich lustig gemacht hat, dass er die Löschung meiner Bewertung erreicht hat.
Zum Glück habe ich mich wenigstens nicht zum Kauf auf Vorkasse überrumpeln lassen. Mittlerweile ist mir die Taktik dahinter klar, den wenigen neutralen Bewertungen die noch in seinem Bewertungsprofil stehen, konnte ich entnehmen, er bietet Waren an, die teilweise mängelbehaftet sind. Lockt den Käufer durch sichere Paypal Zahlungen an, bietet aber nach Kauf nur Vorklasse ohne Käuferschutz an. Wenn die Ware dann nicht hält was sie verspricht hat man keine Möglichkeit sein Geld zurück zu bekommen oder negativ zu bewerten, ohne dass das wieder gelöscht wird. Er hat einen ganz systematischen Weg gefunden den zugesagten Käuferschutz samt negativen Bewertungen zu umgehen.
diese E-Mail kam von Ebay
Sehr geehrter Herr Zeller,
ich habe mir alle vorliegenden Informationen überprüft.
In Ihrem Fall wurde die Bewertung wurde versehentlich entfernt. Eine Wiederherstellung ist technisch nicht möglich. Meinem Vorgesetzen stehen dieselben Tools zu Verfügung, wie mir, so dass ich Ihnen in seinem Namen sagen kann, dass er leider nicht imstande ist, die Wiederherstellung vorzunehmen. Bitte entschuldigen Sie die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Ich kann Sie versichern, dass diese Bewertung, auch wenn sie nicht mehr sichtbar ist, in unserer Datenbank verbleibt und bei einer Betrachtung der Verkäuferleistung berücksichtigt wird.
Ich möchte Sie bitten, auch in Zukunft unser Bewertungssystem zu nutzen. Es hilft uns zu verstehen, wie zufrieden Sie mit Ihren Käufen bei eBay waren und welche Verbesserungen Sie sich vom Verkäufer für ein rundum gelungenes Kauferlebnis wünschen.
Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und wünsche Ihnen noch einen schönen Sonntag.
Mit freundlichen Grüßen und das ist minimum das 15.x was hier Ebay macht ist Kriminell denn sie Schützt die Verkäufer und Käufer ist Ebay Scheiss egal Hauptsache Kassiert
Artikelnummer: 402689795528
Ich habe o.g. Artikel ersteigert und die Verkäuferin gefragt ob ich den Artikel bei ihr abholen kann. Antwort: Klar, wann wollen Sie kommen? Bezahlen müsse ich aber vorher... ich erstaunt gefragt warum und wo das Problem der Barzahlung bei Abholung sei??? Antwort: Man dürfe nur über eBay bezahlen... ich : Unsinn, man kann Barzahlung bei Abholung als Bezahlmethode anbieten... Anwort VK: Dann breche ich den Kauf ab! Okay!!! Nun hat sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Falles eröffnet und den Artikel gleich noch 2x zum verkaufen eingestellt...??? Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
Die Verkäuferin wollte den Verkauf abbrechen, jetzt eröffnet sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Falles, obwohl der Artikel wieder zum Verkauf steht. Eine von mir abgegebene Bewertung für diese Verkäuferin wird, grundlos, gelöscht! Ich erhalte eine Bewertung mit negativen Inhalt von dieser Verkäuferin! Der telefonische Kundendienst teilt mit, das die Bewertungsabteilung nicht zu erreichen ist, und wenn der Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels geschlossen ist, soll ich mich melden, damit der Vermerk wegen eines nicht bezahlten Artikels zurück genommen wird! Leute echt jetzt???? Euer Ernst?? Das Bewertungssystem ist ein Witz, unseriösen Verkäufern wird ein idealer Nährboden bereitet, und ehrliche Kunden werden im Regen stehen gelassen!!! Ich kann mein Konto bei Ebay nicht schließen, da ein Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels offen ist!!! Wenn das alles nicht so abgrundtief unehrlich und traurig wäre, wäre es zum Lachen!!! Ich will das mein Konto bei Ebay geschlossen wird!!! Und zwar umgehend!!!
Jetzt nur noch Hood.de, booklooker und Andere. Das funktioniert bestens!
Wer braucht schon noch ebay, ich jedenfalls nicht mehr.
Woanders gehts günstiger und unkomplizierter.
Immer im Glauben an das System. Vor zwei Jahren habe ich erstmals festgestellt dass negative Bewertungen wiederholt seitens Ebay gelöscht werden. Nachfrage zwecklos.
Fazit: Ich bewerte nicx mehr. Ist ja doch nur ein manipuliertes System zur Gewinnoptimierung.
Also mit dem gewerblichen Verkäufer in Verbindung gesetzt und die Rückgabe des Artikels angefragt unter Hinweis auf diesen Umstand.
Zunächst war auch gar nicht (mehr) ersichtlich, dass auch eine Falleröffnung möglich gewesen wäre: der Artikel entspricht nicht dem Angebot, was ich in der Eile nicht erkannt habe, dazu ein weitere Klick erforderlich gewesen wäre.
Dann sollte ich trotz des bekannten Umstands die Kosten des Rückversands selbst übernehmen, weswegen ich mich unter Darstellung der Umstände des Rückversands mit dem gewerblichen Verkäufer in Verbindung gesetzt habe und um eine kostenfreies Ticktet gebeten habe, was dann auch kam.
Verpackung vom Verkäufer war eine Plastikhülle, die ich als privater Versender gem. den Bedingungen von DHL nicht verwenden konnte. Also hatte ich noch den Aufwand einen passenden Karton zu beschaffen und den Verbringungsaufwand, denn DHL/Post liegt nicht gerade bei mir um die Ecke.
Nach Rückversand erfolgte auch die Rückzahlung, zumal ich ausschließlich über Paypal zahle.
Dann wollte ich zur Warnung für andere Käufer auf die deutlichen farblichen Unterschiede zum meingestellten Bild hinweisen und zumindest mit NEUTRAL bewerten - hatte eBay jedoch gesperrt - nur noch POSITIV möglich!!! In die FaskePOSITIV-Bewertung den Umstand dargestellt, die dann auch gestern noch online war - HEUTE nicht mehr.
Fazit: den bei eBay eingestellten Bewertungen kann absolut nicht getraut werden, weil die von dem eBay-Admin geändert/gelöscht oder was auch immer werden.
Insofern ist auch zu beanstanden, dass der eBay-Support unter custommerhelp@ebay.com nicht insofern mehr erreicht werden kann, dass wohl die Eingangsbestätigung noch automatisch versandt wird jedoch NIE mehr eine individuelle Rückantwort geschweige denn überhaupt eine erfolgt.
ALLES wirklich unglaublich grenzwertig geworden ......und ich bin nicht erst seit gestern bei eBay!
Nun nochmal zum Thema Bewertungen. Welche Vorteile hat eBay (mit der Behauptung man hätte sich falsch verhalten) wenn es abgegebene negative und neutrale Bewertungen nach kurzer Zeit wieder löscht? Ich denke das ist offensichtlich: wenn ein Verkäufer nur positive Bewertungen hat wird bei ihm auch potentiell mehr gekauft und deutlich mehr wenn die Artikel beliebt sind. Das bedeutet für eBay natürlich auch mehr Einnahmen durch die höheren Verkaufsgebühren. Außerdem kann der Verkäufer (und/ oder eBay (Stichpunkt: man kann sich unter falscher Adresse bei eBay anmelden)) damit auch mehr Schrott an den Mann bringen, denn andere potentielle Käufer werden bei weiteren Angeboten des Verkäufers durch seine weiße Bewertungsweste getäuscht.
Dann noch eine Anmerkung zu der Abschaffung des angebotsgebühren-freien Kontingents von 40 Artikeln im Monat. Dies drängt Verkäufer dazu Artikel mit geringeren Margen anzubieten und teilweise dann sogar auktionieren zu müssen und ggf. herbe Verluste hinzunehmen. Nimmt man als Verkäufer (sofern man sich kein Shop Abonnement aufzwingen lassen will) entsprechende Angebote aus dem Verkauf und veringert sich dadurch der Rechnungsbetrag, den man an eBay zahlt, wird man (nach meiner Erfahrung und Empfinden) von eBay offenbar sanktioniert, plötzlich bleiben - über alle Kategorien verteilt - Käufer aus. Und das nicht wegen der fehlenden, herausgenommenen Angebote (die vorher eh keiner kaufen wollte bzw. bei denen erst mal einige Monate ins Land gingen bis zum Verkauf) sondern wegen der Tatsache, daß man versucht Gebühren zu sparen.
Es ist schon erstaunlich in welcher Weise sich eBay über die Jahre entwickelt hat. Nach meinem Dafürhalten nicht zum positiven, weder für Käufer noch Verkäufer - außer für eBay selbst.
Merkwürdigerweise wird auf Artikel mit (aus der Beschreibung und Fotos nicht ersichtlichen) Mängeln deutlich weniger geboten und die "Freude" über den guten Preis wehrt nicht lange wenn der Artikel dann da ist. Es scheint fast so als ob eBay (oder ebay "Agenten" wie ich sie immer nenne) im vorraus schon wüßten wann ein Artikel Schrott ist und wann nicht. Ich frage mich wirklich wie das sein kann. Denn wie gesagt, Beschreibung und Fotos geben keine Anhaltspunkte und anhand der Bewertungen läßt sich das auch nicht ablesen. Da ich sehr viel kaufe (und wieder verkaufe) fällt mir das seit einiger Zeit deutlich auf. Eventuell werden hier Pseudo Accounts verwendet mit falscher Adresse. Dann ließe sich sowas natürlich "organisieren". Auch Gebote werden m.M. regelmäßig "abgefangen" und man zahlt sein maximales Gebot. Es gäbe noch viel zu erzählen... unterm Strich grenzt das ganze schon and org... Kri... wenn das wirklich so ist wie es auf mich wirkt.
- Das stimmt gar nicht !!!
Ich habe ein begrenzt haltbares teures Produkt bei ebay gekauft. Bevor dem Kauf habe ich den Verkäufer als erstes gefragt ob es noch haltbar ist und ob die Verpackung noch in Ordnung war. Geliefert wurde ein abgelaufenes unbrauchbares Produkt mit verdellter Verpackung. Rechnung fehlte auch.
Darauf habe ich einen Fall geöffnet , der von ebay mit den Worten des Verkäufers geschlossen wurde. Mir wurde gesagt ich könnte das gar nicht beurteilen! Geld war weg da nur Überweisung möglich war. Das krasse war, das mir dann geraten wurde die Polizei einzuschalten, ebay aber gleichzeitig dem Verkäufer geschrieben hat, falls er Probleme mit einer negativen Bewertung bekommt, er sich bei ebay melden solle und sie löschen das dann. Der Verkäufer hat mir eine Kopie geschickt um zu zeigen, dass ich gar nichts machen kann. So war es auch! Der Verkäufer schien dass aber schon alles zu kennen und war sich seiner Sache sicher. Ich habe dann eine objektive sachliche negative Bewertung geschrieben, die umgehend ohne Gründe und ohne weiterre Information von ebay gelöscht wurde. Das ganze Verkäuferkonto von dem ist ohne eine einzige negative Bewertung. Deswegen hatte ich auch gekauft. Jetzt weiß ich warum. Ebay greift massiv in das Bewertungsystem ein um Verkäufer zu schützen die hohe Umsätze bzw. Provision für ebay generieren. Im Endeffekt habe ich ebay auch noch dafür bezahlt! Um es mal drastisch zu formulieren, ebay deckt Warenbetrug solange es sich im Rahmen hält und es für sie von Vorteil ist. Bei einem kleinen privat Mann der vielleicht 3 Artikel im Monat verkauft, werden die es wahrscheinlich nicht machen. Sehr sehr krasse Erfahrung und ich habe ernstahft überlegt nach über 15 Jahren ebay zu verlassen.
Das wurde über Paypal abgewickelt. Eigentlich brauche ich so etwas kaum. Allerdings bei diesem Preis (26€) war es OK. Bezahlt wurde es über Paypal. Die etwas lange Lieferzeit ist ja OK, kommt ja aus der ferne.
Allerdings haben die nur die Nietmuttern geliefert, ohne das Werkzeug. (Mit dem Werkzeug wäre es vergleichbar mit Ebayangeboten. Nur für die Muttern ist es absolut überteuert). Das habe ich dann natürlich bemängelt und Käuferschutz beantragt.
Die Rücksendung ist jedoch nicht so einfach. Man darf nicht die Verpackung nehmen in der man es bekommen hat. Auch das Eintragen der Adresse ist nicht einfach. Zu meinem Glück hatte ich Hilfe. Über Paypal bekommt man allerdings nur max.25€ Rücksendekosten erstattet. Bei einem Päckchen(16€) passt das, allerdings gibt es keine Transfernummer.Das Paket kostet 40€, mit Nummer allerdings.
Ich gebe zu es war naiv.
NIE WIEDER!!!
Hallo Johannes Lunenburg!
Wir haben die am 2. September 2020 geöffneten Anträge auf Käuferschutz erhalten.
Wir haben die Transaktion(en) überprüft und müssen Ihre/-n Antrag/Anträge auf Käuferschutz ablehnen. Diese Entscheidung wurde getroffen, da wir keinen gültigen Nachweis über die Rücksendung der Ware erhalten haben.
Es tut uns leid, dass es Probleme mit diesen Transaktionen gab.
Weitere Informationen zum PayPal-Käuferschutz
Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, wie wir Ihre Einkäufe schützen und Käuferschutzanträge untersuchen, klicken Sie unten auf der PayPal-Website auf Sicherheit.
Transaktionsdetails:
Bearbeitungsnummer: PP-D-82842289
Transaktionsbetrag: 33,98 EUR
Strittiger Betrag: 33,98 EUR
Transaktionscode: 8818137786915830G
Transaktionsdatum: 16. August 2020
Viele Grüße
PayPal
Hausgemachter Ärger bei EBay...wo sonst!
Ich glaube mittlerweile, dass Ebay auf diese Weise jeden Schaden von Verkäufern abwendet, um die zurückgehenden Umsatzzahlen zu stabilisieren.
auf diese Beiträge gestossen.
Die Sache ist kurz erzählt. Bei Verkäufer Ware mit Versandart Einschreiben gekauft.
Mehrmals angefragt, ob der Verkäufer die Trackingnummer mitteilen kann. Null Antwort.
Habe Fall eröffnet und allerdings hat sich dann der Verkäufer im letzten Moment gemeldet.
Hatte als Trackingnummer mit Worten das Versandunternehmen angegeben und mitgeteilt,
das ich mich schon selbst zu bemühen habe.
Über Paypal das Geld zurück bekommen und den Verkäufer schlecht bewertet.
Die negative Bewertungen wurde gelöscht. Der Verkäufer hat sich warscheinlich kaputtgelacht.
Meine Nachfrage bei Ebay hat ergeben: Es wurde gelöscht, da ich einen Hinweis darauf gegeben habe, dass Ebay eingeschaltet wurde, die Bewertung für Käufer nicht zu sehen ist,
aber Ebay durchaus die Bewertungen zwecks Verkäufer-Einschätzung sehen kann.
Und der Verkäufer ist insgesamt wieder auf 100%.
Allerdings gibt es beim Verkäufer noch eine neutrale Bewertung.
Ich für meinen Teil weiß jetzt, was ich von Ebay-Bewertungen zu halten habe.
So wird das Bewertungssystem bei eBay auf jeden Fall ad absurdum geführt und man kann leider nicht mehr darauf vertrauen.
Bei mir war es ähnlich, einen Artikel gekauft, dieser entspricht nicht annähernd der Beschreibung und den dazugehörigen Bildern. Die darauffolgende negative Bewertung, wurde noch innerhalb der nächsten 3 Stunden gelöscht, ohne auch nur ansatzweise die Kaüferseite anzuhören.
Da bleibt einem leider, wirklich nur per Paypal zu zahlen, damit in solchen fällen wenigstens noch der Käuferschutz greift.
Ich glaube nicht !!!