eBay-Reform ab 15.10.2012: Verbesserung des Schutzes für Verkäufer gg. unangemessenes Käuferverhalten (z.B. unfaire Negativbewertungen) oder Augenwischerei?

eBay-Reform ab 15.10.2012: Verbesserung des Schutzes für Verkäufer gg. unangemessenes Käuferverhalten (z.B. unfaire Negativbewertungen) oder Augenwischerei?
von Florian Decker
Stand: 16.10.2012 6 min 188

Blickt man in die Vergangenheit von eBay, so wird man durchaus zu der Ansicht gelangen können, dass hier in der Tat „früher einiges besser war“. Dies insbesondere auf dem Gebiet des eBay-Bewertungssystems. Bis Anfang 2008 war es noch ohne Weiteres möglich, dass sich Verkäufer und Käufer gegenseitig positiv, neutral oder auch negativ bewerteten.

Dadurch, dass jeder Bewertende bei einer Abgabe einer Negativbewertung demnach im Auge behalten musste, dass er auch einen negative Gegenbewertung („Retourkutsche“) erhalten könnte, war er gehalten, sich die Abgabe einer solchen Bewertung gut zu überlegen. Dies hatte - so gewinnt man jedenfalls immer mehr den Eindruck - eine eigenständige regulierende Wirkung auf das Bewertungssystem. Es fanden sich nach den Beobachtungen des Verfassers weit weniger nachteilige Bewertungen im System und insbesondere entstanden über die dann noch erteilten Bewertungen ganz offenbar (das zeigt die zwischenzeitlich stark gestiegene Zahl der Urteile deutscher Gerichte) weniger gestritten. Als Grund hierfür darf vermutet werden, dass die trotz der Möglichkeit einer Gegenbewertung abgegebenen negativen Bewertungen dann auch in der weit größeren Mehrzahl der Fälle wirklich gerecht waren und vom Bewerteten akzeptiert wurden. Indes fehlt es natürlich an empirischen Daten hierzu, sodass eine wissenschaftliche fundierte Aussage hierzu nicht möglich ist.

Gleichwohl kann festgehalten werden, dass eBay - offensichtlich aufgrund der Meinung, dass sich die Käufer nicht genug zutrauten, was Negativbewertungen anging? - Anfang 2008 im Zuge einer Überarbeitung der AGB des Hauses das Bewertungssystem „umgeworfen“ hat. Seither ist Verkäufern die Möglichkeit genommen, selbst den Käufer negativ zu bewerten (sei dies im Gegenzug zu einer negativen Käuferbewertung oder aber auch auf eigene Initiative, wegen unangemessenem Käuferverhaltens).

Aus Sicht des Unterzeichners hat dies dazu geführt, dass das Instrument der Negativbewertung weit öfter als „Drohung“ eingesetzt wird (ob nun vor Abgabe mit derselben gedroht oder nach Abgabe für eine Gegenleistung die Entfernung angeboten wird). Den Käufern wurde es hier seither leicht gemacht,  Bewertungen derart sachfremd einzusetzen. Das drängte die Verkäufer mehr und mehr „in die Ecke“. eBay selbst war bis dato nur in seltenen Fällen bereit, in diesem Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit der Käufer und ungerechter Belastung der Verkäufer mitzumischen und hat Anträge auf Bewertungslöschung meist abgelehnt. Es wurde auf eine Klärung zwischen den Parteien (auch in den „Grundsätzen zur Bewertungsentfernung“) verwiesen. Das führte dazu, dass zur Durchsetzung der Löschung von Bewertungen, die die Grenzen des nach Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) bzw. den eBay-AGB Zulässigen überschritten, Anwälte und oft auch Gerichte bemüht werden mussten und bis dato noch müssen.

Nun mag man vorbringen, der Verkäufer müsse auch in der Lage sein, eine in der Öffentlichkeit des Bewertungsforums über ihn abgegebene nachteilige Beurteilung „wegzustecken“. Es wird dabei argumentiert, er könne ja auch seine Meinung im Ergänzungskommentar wiedergeben und die Sache so „neutralisieren“. Diese Sichtweise übersieht aber, dass die negative Wirkung nicht damit endet, dass andere eBay-User sich nun ggf. eine „schlechte Meinung über den Verkäufer bilden“.

Vielmehr wirkt sich JEDE Bewertung darauf aus, wo die Produkte des Verkäufers in Suchanfragen nach seinen Schlagworten aufgelistet werden. Auch hängt hiervon sein Status als Verkäufer im eBay internen Systems ab. So zahlt er unter Umständen mit einer schlechten Bewertung deutlich mehr Provisionen an eBay, als dies ansonsten der Fall wäre (wenn er z.B. durch diese Bewertung seinen „Top-Verkäufer-Status einbüsst). Da zusammen mit Negativbewertungen im Übrigen auch meist negative Detailbewertungen (Sternchen-Bewertungen) verbunden werden, drohen unter Umständen sogar Sanktionen von Seiten eBay, die an die so ausgedrückte (ggf. nur vermeintliche) Kundenunzufriedenheit bzw. das so zu Tage getretene (ggf. nur vermeintliche) schlechte Verkäuferverhalten anknüpfen. Daher kann der Verkäufer eine ungerechtfertigte Bewertung nicht einfach hinnehmen. Er ist hier oft gehalten, erheblichen kommunikativen und gelegentlich auch monetären Aufwand zu betreiben, um den Gegner noch einmal zur Revision seiner Bewertung zu ermuntern. Bewertende wollen hier oft „Kulanz sehen“ und gegebenenfalls Zugaben und Gutscheine erhalten, um die Bewertung noch einmal zu überarbeiten etc.pp. Nur so (ggf. sogar im Einzelfall nur durch Bemühen der Organe der Rechtspflege) aber ist es unter Umständen einem Verkäufer möglich, seinen Status in der Sache auf eBay zu sichern, den er sich eigentlich durch seine Arbeit verdient hätte. 

Hier will eBay nun offensichtlich Abhilfe schaffen.

Zwar soll nicht auf den alten Status (was durchaus eine denkbare Lösung gewesen wäre) zurückgerudert werden, in dem auch die Käufer wieder negativ gegenbewertet werden können. Jedoch soll offensichtlich ab dem 15.10.2012 nun auch unangemessenes Käuferverhalten sanktioniert werden. Vorgesehen ist  nach derzeitigem Stand, dass ab dem 15.10.2012 auf Meldungen unangemessenen Käuferverhaltens hin, eBay selbst Prüfungen einleiten will. Der Verkäufer soll also nun seine Beschwerde an eine zentrale eBay-Stelle übermitteln können, wo nach Prüfung dann „angemessene Schritte“ ergriffen würden.

Konkret macht eBay derzeit Angaben unterhttp://sellerupdate.ebay.de/autumn2012/report-buyer (Stand: 12.10.2012).

Eine Meldung eines Käufers soll nach den Angaben von eBay in folgenden Fällen möglich sein (siehe http://sellerupdate.ebay.de/autumn2012/report-buyer (Stand: 12.10.2012):

  • Der Käufer hat unangemessene Forderungen gestellt.
  • Der Käufer hat eine unangemessene Bewertung abgegeben.
  • Der Käufer hat den Käuferschutz-Prozess von eBay missbraucht.
  • Der Käufer hat die Option zu Rücksendung missbraucht.
  • Der Käufer hat nicht bezahlt.
  • Andere Probleme.

Die Meldung soll danach also bis 90 Tage nach der Transaktion möglich und binnen Wochenfrist nach Eingang bearbeitet worden sein. Als mögliche daraus zu ziehende Sanktionen nennt eBay die folgenden (siehe http://sellerupdate.ebay.de/autumn2012/report-buyer (Stand: 12.10.2012):

1. Ihre Meldung wird gemeinsam mit Meldungen anderer Verkäufer sowie allen verfügbaren weiteren Informationen über diesen Käufer ausgewertet.

2.  Abhängig von dieser Auswertung wird eine Entscheidung darüber getroffen, welches Vorgehen angemessen ist.

3. Wir werden aufgrund unserer Entscheidung so schnell wie möglich weitere Schritte einleiten, unter anderem:
o    Käufer auf ihre Fehler hinweisen und ihnen dabei helfen, ihr Verhalten zu verbessern
o    Käufer verwarnen
o    Käufer vorläufig oder endgültig vom eBay-Marktplatz ausschließen

4. Sollte Ihre Meldung zu Schritten von eBay gegen den Käufer führen, können seine für Sie abgegebenen Bewertungen und detaillierten Verkäuferbewertungen gelöscht werden. Über solche und andere Schutzmaßnahmen für Ihr Verkäuferprofil informieren wir Sie in der monatlichen Verkäuferschutz-E-Mail.

Das bedeutet, dass man bis zum letzten Tag der 90 Tage nach Transaktion das Käuferverhalten „im Auge behalten“ muss, da er nach derzeitigem System genau bis zu diesem Tage auch die Möglichkeit hat eine Negativbewertung abzugeben und so eventuell sein unangemessenes Verhalten gerade zu „vollenden“. Es müsste dann sofort nach Eingang der Bewertung (sollte diese zu spät abgegeben werden) noch die Meldung an eBay gefertigt werden. Insofern ist nicht klar, ob eBay auch eine spätere Meldung unangemessenen Verhaltens überhaupt noch bearbeitet oder diese dann aufgrund „Verfristung“ ignorieren wird. Dies bleibt wohl abzuwarten.

Wird alles besser? Bleibt alles beim Alten? Mit Revolutionen zu rechnen, wäre sicherlich verfrüht. Man darf indes sicherlich hoffen und gespannt sein, wie sich die Einführungen dieses Systems auswirken wird.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: © ioannis kounadeas - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

188 Kommentare

A
Achim Emmenegger 16.05.2024, 07:16 Uhr
Wettbewerbsverzerrung durch Manipulation der Bewertungen durch Ebay
Auch mir ist es wiederholt dass meine berechtigten Negativbewertungen ohne jegliche Bedrohungen oder gar Beleidigungen von Ebay gelöscht werden. In einer automatisierten Email wirft Ebay mir Beleidigung und Bedrohnung vor.
Der Sachverhalt : Der Verkäufer: vertrieb-again (6425) bewirbt in seinem Getränkeangebot: eBay-Artikelnr.:324663265577 dass das Getränk aus fortlaufender Produktion stammt und liefert dann Ware mit Rest Mhd von ca 10 Tagen.
Auf meine Anrage auf kostenlose Rücknahme mit Erstattung der Versandkosten reagiert er nicht. Darauf sachliche Negativbewertung mit Foto der Flasche und des MHD zum Beweis.
Ebay löscht einfach und sendet mir dazu noch eine Mail in welcher mir Bedrohung und Beleidigung vorgeworfen wird.
Dies ist mir seit etwa der Gebührenfreistellung für private Verkäufer nun schon mehrmals passiert sodass hier eindeutig ein illegales System zur Begünstigung bestimmter gewerblicher Grosskunden eingeführt wurde,
Eine Irreführung der Käufer und eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten anderer Verkäufer.
Kann hier die Kanzlei mit einem Abmahnverfahren nicht ordentlich Geld verdienen?
Meine persönliche Strategie: Ich werde versuchen Spiegel TV , Focus u.a. für das Thema zu sensibilisieren.
T
Tom 10.05.2023, 14:42 Uhr
Paragraph 1 ebay hat Recht, Paragraph 2 sollte ebay......ihr kennt den Spruch
Habe bei einem Käufer 3 Artikel gekauft und musste (kann gerne auch mein Fehler sein) 3 x Versandkosten bezahlen, auf die Bitte hin mir 2 x zu erstatten keine Reaktion, nach Versand dann die Meldung, der Verkäufer hat noch was ins Paket gegeben und behält dafür die überzahlten Euro´s. Klasse oder? Habe den ebay Käuferschutz eingeschaltet, und nein keine Rückerstattung durch den Verkäufer, sondern aus dem ebay-Topf. So weit im finanzellen Ausgleich in Ordnung. ABER.... ist dies richtig? Der Verkäufer macht was er will und ebay schaut zu!!! meine Bewertungen wurden dann ebenfalls wegen einem verboten Wort "abzocke" gelöscht, meine Nachfrage ergab nur böser Käufer und armer Verkäufer. Übrigens heute vormittag in drei Mails von Rechtsanwaltsplattformen erhalten, wo das Wort sogar in der Überschrift steht, ja auch im Duden steht nicht böses über das Wort. Naja am Besten ist ebay nicht mehr zu benutzen, es gibt bessere Plattformen, zumindest wenn nur der Deutsche Raum benötigt wird. Traurig nur für die vielen vernünftigen und ehrlichen Händler die Wegen den wenigen ......., nein ich schreibe das Wort nicht, es ist diesmal Böse. Fazit für mich das Bewertungssystem ebay hat durch ebay selber ausgedient!!!!!
J
Jacko 18.04.2023, 17:00 Uhr
Mr.
Hier mal so einen Text welche der Ebay Chatbot produzierte. Aber was steht da denn genau drin?

"Hallo, vielen Dank für Ihre Rückmeldung bezüglich der Bewertung. In dem von Ihnen berichteten Fall allerdings haben wir die Entscheidung getroffen, die Bewertung aus bestimmten Gründen zu entfernen. Da wir eine einmal entfernte Bewertungen nicht wiederherstellen - auch nicht, wenn unsere Gründe dafür in Frage gestellt werden – bitten wir Sie um Ihr Verständnis in diesem Fall."


1) Hallo, vielen Dank für Ihre Rückmeldung bezüglich der Bewertung.
-> Hallo

2) In dem von Ihnen berichteten Fall allerdings haben wir die Entscheidung getroffen, die Bewertung aus bestimmten Gründen zu entfernen.
-> Das ist halt so

3) Da wir eine einmal entfernte Bewertungen nicht wiederherstellen....
-> Und das bleibt auch so

4) auch nicht, wenn unsere Gründe dafür in Frage gestellt werden
-> Sie können meinen was sie wollen

5) bitten wir Sie um Ihr Verständnis in diesem Fall."
-> Basta.
C
Christof 24.03.2023, 21:33 Uhr
Kein Käuferschutz bei ebay, obwohl Artikelbeschreibung nicht mit der Lieferung übereinstimmt
Hallo,
aufgrund einer nicht nachvollziehbaren Entscheidung beim ebay Kundenservice und mit sofortiger Wirkung werde ich sämtlche Käufe und Verkäufe hier bei ebay abbrechen und beenden.
Ich habe einen Artikel erworben, dieser entspricht nicht der Beschreibung: Trotz ebay Käuferschutz wird mir der Rückversand an den Verkäufer und Rückerstattung verwehrt. Begründung:
Siehe ebay Original Antwort auf meinen Einspruch. Der ist widersprüchlich, und man kann sich nicht einmal zu dem Vorfall äußern. Käufer und Verkäufer Schutz demnach alles fake. Hier das Original Schreiben:
Hallo Herr ....
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihren Einspruch gegen unsere Entscheidung im Käuferschutzfall (Fallnummer: ).
Ich muss Ihren Einspruch leider ablehnen, da Sie angegeben haben, dass der Artikel wie beschrieben ist
Für zukünftige Käufe empfehle ich Ihnen, den Verkäufer im Zweifel vor dem Kauf anzuschreiben, um sich über den Zustand des Artikels vor dem Kauf zu informieren. Zitat Ende
-----
Es kann doch nicht sein, das ich v o r jedem Kauf nachfragen muss, ob die Beschreibung auch wirklich so stimmt.

Ich bitte Sie um Ihr Verständnis, dass ich unter diesen Umständen keine Verkäufe / Käufe mehr hierüber tätigen werde
MfG
K
Kiki 17.02.2023, 09:13 Uhr
eBay schützt Verkäufer auch wenn Sie gegen Grundsätze verstoßen
Ich habe Leuchten gekauft, die unvollständig geliefert wurden. Der Betrieb dieser Lampen mit dem in der Anzeige beworbenen Leuchtmittel ist so nicht möglich. Die Leuchten sollten zurück gehen, so kontaktierte ich den Verkäufer mit der Bitte um ein Rücksendeetikett, gemäß Anzeige, kostenloser Rückversand. Es kam nur eine Anschrift und mehrere Mails des Verkäufers, man solle sich keine Sorgen machen, die Versandkosten würden erstattet werden. Nach langem hin und her schickte ich die Ware unfrei an die genannte Adresse. Es folgte eine Erstattung des Händlers über 50% des Kaufpreises. Auf Kontaktversuche reagierte der Verkäufer nicht mehr, so dass ich eBay einschaltete. EBay überwies mir aus Kulanz die weiteren 50% des Kaufpreises. Ich blieb auf den Rücksendekosten sitzen. Ich schrieb eine negative Bewertung, die am nächsten Tag von eBay entfernt wurde. Die Artikelbeschreibung wurde geändert, aber der Artikel wird weiterhin mit den gleichen falschen Konditionen (kostenloser Rückversand und kein Betrieb mit dem angegebenen Leuchtmittel möglich) vertrieben.
T
Thomas 13.02.2023, 14:14 Uhr
Ebay löscht ohne Rückfrage eine negative Bewertung.
wenn eine sachlich negative Bewertung eines Shops einfach ohne Rückfrage gelöscht wird, hat das ganze Bewertungssystem
bei Ebay keine Aussagekraft.
Da kann ich dann gleich bei Kleinanzeigen günstiger kaufen.
C
Cara 22 21.10.2022, 15:55 Uhr
Unmöglich !
Habe bei ebay eine Lee Jeans Jacke ersteigert, der ersteigerte Preis war dem Privatverkäufer offenkundig zu gering, er hat nach Beendigung der Auktion den Kauf abgebrochen und sofort die Jacke zu einem höheren Startpreis wieder eingestellt.
Ich habe mich über diese Frechheit geärgert und ebay per Telefon kontaktiert, die Dame am Telefon sagte mir, dass sie sich der Sache annehmen würde; zumal ich in seinen vorherigen Berwertungen sehen konnte, dass das wohl zu seinem Verkaufsmodell dazu gehört.
Tatsächlich hat sich ebay der Sache angenommen, meine Negativ-Bewertung, war am nächsten Tag gelöscht, obwohl meine Bewertung knapp und sachlich war : Artikel ersteigert, Verkäufer machte sofort danach einen Kaufabbruch, bin verärgert.
Ja, das war es dann wohl...
I
Iris Barlag 23.09.2022, 09:08 Uhr
ebay löscht ungerechtfertigt negative Bewertungen
Habe gestern eine negative Bewertung für eine Verkäuferin abgegeben, die die Ware nach 14 Tagen immer noch nicht versendet hatte, entgegen der Meldung über ebay, dass sie den Artikel bereits am 12.10. gestern hatten wir den 22.10.22 versendet hat. Ebay gegenüber lud sie einen Sendungsnachweis hoch vom 17.09.2022 von einem ganzen anderen Artikel woraufhin ebay den Kaufpreis aus Kulanz erstattete, obwohl ich den Artikel aus dem Kaufvertrag haben möchte. Bewertet habe ich mit den Worten Unseriöser Verkäufer, macht ebay gegenüber falsche Angaben, rechtliche Klärung wird folgen. Daraufhin löschte ebay den ganzen Text, die Käuferin schreibt der Fall ist geschlossen und sie wird den Artikel nicht mehr zuschicken, dass hätte ebay ihr bestätig. Ich habe 14 Jahre lang selber gewerblich über ebay verkauft, aber ganz ehrlich, eine solche Manipulation des Bewertungssystems ist wirklich untragbar zudem die Verkäuferin schon 4 weitere Bewertungskommentare im Profil hatte, die ähnlich lauteten. Wenn ein Bewertungssystem auf diese Art und Weise manipuliert wird, ganz ehrlich dann brauchen wir auch kein Bewertungssystem mehr.
S
Soon 25.08.2022, 22:23 Uhr
Gerechtfertigte negative Bewertung einfach gelöscht, Wo ist der Sinn des bewerten?
Heute mit einer eBay Mitarbeiterin telefoniert zwecks einer negativen Bewertung eines Gewerbetreibenden, der gebrauchte, abgenutzte Ware als neu verkauft. Deshalb von mir negative bewertet wurde, Bildern bei eBay als Beweis hinterlegt, Geld wurde an mich zurückgezahlt (Paypal), die Mitarbeiterin meinte, dass gewisse Kunden ein Kontingent haben, selber negative Bewertungen löschen zu dürfen.
Was das aus juristischer Sicht nun heißt?
J
Jörg 10.08.2022, 11:12 Uhr
Ebay löscht schlechte Bewertungen
Das kann ich ebenfalls bestätigen. Nach Abgabe von ZWEI schlechten Bewertungen wurden beide gelöscht. Grund der schlechten Bewertungen war die unvollständige Lieferung und die fehlende Rechnung. Zu beiden Punkten hatte ich Fälle geöffnet, die vom Verkäufer ignoriert wurden. Ebay-Käuferschutz hat ebenfalls nichts gebracht. Fälle wurden nicht weiter verfolgt. Insgesamt habe ich den Eindruck, das die Ebay-Plattform unseriös ist. Bei weit mehr als 50% der Auktionen habe ich den dringenden Verdacht, dass Verkäufer Ihren Auktionspreis nach oben treiben. Es gibt zwar die Möglichkeit, dies bei Ebay zu melden. Der Erfolg ist allerdings gleich Null. Ist auch nicht verwunderlich: Höherer Preis, mehr Gewinn.
Es wird zwar seit Jahren viel über Internetbetrug diskutiert, Gegenmaßnahmen kann ich hier allerdings noch nicht mal im Ansatz erkennen.
e
ebay user 10.06.2022, 19:00 Uhr
ebay entfernt immer wieder gerechtfertigte negative Bewertungen
Ist auch mir passiert. Wurde auch nicht von ebay darüber informiert. Nur durch Zufall darauf gestossen als ich meine Bewertung noch einmal lesen wollte.
ebay "schützt" gewerbliche Verkäufer. Lt. ebay Kundenservice hat der gewerbliche Verkäufer zu einem ebay Mitarbeiter Kontakt aufgenommen und dieser hat die Bewertung einfach gelöscht. Man könne das angeblich nicht mehr rückgängig machen.
Wenn ebay wollte, könnten sie sicherlich die negative Bewertung wieder einpflegen - nur offensichtlich wollen sie nicht.

Ob hier einzelne ebay Mitarbeiter "schwarze Schafe" sind oder ob das vom Management so gewollt ist vermag ich nicht eindeutig zu beurteilen. Nur deutet aufgrund der Vielzahl dieser Fälle, die man u.a. hier auf dieser website lesen kann auf letzteres hin - und das wäre ein Skandal.
S
Stephan Söltzer 07.03.2022, 16:42 Uhr
Gelegenheit mach Verkäufer-Diebe
Ich habe am 04. Februar 2022 eine antike Skulptur für EUR 600 bei einem französischen Ebay-Mitglied/Antiquitätenhändler in Paris gekauft. Auf meine Bitte, das Paket mit Collissiomo Internation zu versenden, ging er nicht ein. Stattdessen erfolgte der Versand über Mondial Relay (Abgabestation für Pakete), Packlink SA und Hermes Pakete. Das Paket kam in meiner süddeutschen Abholstation an. Die Anschrift: mein Name und der Strassenname waren völlig falsch geschrieben (fehlende Buchstaben), meine Kundennummer fehlte gänzlich. Am 11. Februar kam das Paket in der Abholstation an. Da es keinem Kunden zugeordnet werden konnte (oder man/frau es nicht wollte), ging es am 15. Februar mit Hermes zurück. An der französischen Grenze erhielt das Paket eine neue Zustellnummer (nicht identisch mit der alten). Von meiner deutschen Abholstation, von Hermes Pakete, von Packlink SA u. Mondial Relay halte ich die Bestätigungen in Händen, dass das Paket an den Verkäufer zurückging und er es am 23. Februar abholte. Er bestätigte mir mit Ebay-Nachricht den Rückerhalt des Paketes und den korrekten Inhalt (alles in Französisch - die sog. "Fachleute" bei Ebay.de, verstehen kein Wort Französisch). Der Verkäufer merkte nun, dass er die antike Figur und das Geld einstecken könnte. Paypal/Ebay-Käuferschutz erklärten, dass ich das Paket erhalten hätte. Punkt. Der Verkäufer gab keine Antwort mehr. Ich legte Widerspruch ein. Erneute Absage, dass ich mein Geld zurück haben wollte. Ich hätte das Paket erhalten. Punkt. Meine negative Bewertung des Verkäufers wurde gar nicht erst hochgeladen. Während der Gespräche mit den "Fachleuten" von Ebay/Paypal haben sich diese den Buckel über mich krumm gelacht.
Auf Anraten eines schweizer Rechtsschutzes habe ich nun einen eingeschriebenen Brief an den Ebay-Hauptsitz in der BRD geschrieben. Ich mache mir wenig Hoffnungen, mein Geld wiederzusehen. Schlimmer finde ich allerdings die Vorstellung, dass der pariser Antiquitätenhändler sein übles Spiel weiterhin treiben darf, da er Ebay saftige Gebüren von den Käufern einfährt... Und: Wo ist der Gerichtsstand? BRD, FR oder CH?
Freundliche Grüsse Stephan Söltzer, Schweiz
m
mirioch 07.03.2022, 16:35 Uhr
Herr
Ein Käufer behauptet bei Privatauktion und selbst gewählter Versandart den Artikel nicht bekommen zu haben!
Ich sende die Portoquittung und sogar (man lernt ja dazu) eine Foto des Briefes

Ebay streicht meine Auszahlung und erstattet das Geld. Der Käufer hat also im Zweifelsfall den Artikel umsonst bekommen.

Mit diesem Anbieter keine Geschäfte mehr!

Leider ist die Konkurrenz noch nicht so weit, dass es dort ähnlich viele Kunden gibt, aber wenn viele wechseln, dann stärkt das auch die Konkurrenz.
K
Käufer 07.02.2022, 14:13 Uhr
Herr
Ich habe hier schon meine Konsequenzen gezogen und verweigere grundsätzlich jede Art von Bewertung. Nachdem ich seit Jahrzehnten und zu 99% als Käufer auf ebay unterwegs bin, habe ich eh schon tausende positiver Bewertungen, bin also nicht auf Feedback von Verkäufern angewiesen. Und solange es die Möglichkeit gibt, Bewertungen zu kaufen, sehe ich auch keinen Grund, etwas überhaupt ohne Bezahlung zu bewerten. Ich bin nicht darauf aus, Geld für Bewertungen zu bekommen aber ich erbringe doch keine Leistungen kostenlos.
M
Mike 14.12.2021, 04:39 Uhr
Keine Verkäuferrechte
Es ist ganz einfach ,die Entwicklung zur Entrechtung der Verkäufer zu sehen.
Es fing damit an, daß Verkäufer nicht mehr die Wahrheit schreiben dürfen in der Bewertung der Käufer.
Es hört damt auf, daß Käufer willkürlich einen Verkäufer negativ beurteilen können, ihn mit Lügen
überziehen können ,im dadurch seinen Ruf verderben können. Ebay guckt dabei zu und erklärt
den berechtigten Enwand der Verkäufers gegen eine willkürliche Bewertung als und jetz haltet euch fest:
als "negative Kauferfahrung" . Danke Ebay !!
l
langjähriges ebay-mitglied 14.08.2021, 13:22 Uhr
ebay manipuliert das bewertungssystem
...ja, es ist leider wirklich so!

als verkäufer darf man bei ebay einen nicht-zahlenden küufer nicht mehr negativ oder neutral bewerten - käufer dürfen nur noch posiziv (oder gar nicht) bewertet werden. hinterlässt man dann einen wahrheitsgemäßen kritischen hoinweis auf das fehlverhalten des käufers in eine positiven bewertung, wird der inhald der bewertung von ebay gelöscht, die bewertung bleibt dann schlichtweg als positive bewertung ohne text bestehen. ich habe dann mit ebay telefoniert um dann die gesamte löschung meiner (von ebay manipulierten) bewertung gefordert. haha, ebey weigert sich sogar, die manipulierte bewertung zu löschen, so dass dem verkäufer nun mein positives sternchen erhalten bleibt, der wahrheitsgemäße bewertungstext aber entfernt bleibt. das ist schlichtweg systematische fäschung von bewertungen! ein solches manipuliertes bewertungssystem braucht niemand! vielleicht braucht auch bald niemend mehr ebay.....
A
Angelika 29.07.2021, 02:16 Uhr
Bowlenlöffel 850er Silber verschickt - Käufer hat anderen Löffel fotografiert, den sie erhalten hätte
Ich mache meine Haushaltsauflösung, hatte einen einzigen Bowlenlöffel mit Löchern, den ich verkauft habe, die Käuferin fotografierte einen anderen Löffel, ebenfalls 850er Silber, den sie angeblich erhalten hätte. Ich rief bei ebay an und der Mitarbeiter sagte mir, das er es mir eigentlich nicht erzählen dürfte, doch habe die Kundin vor meinem Löffel schon einige andere solcher Löffel gekauft, sie hätte bestimmt was durcheinander gebracht. Die Käuferin verneinte. Ich dacht, um keine Streit zu haben, nehme ich den Löffel, der mir nicht gehört zurück -  und kann ihn wieder einstellen. Sie erzählte mir, das sie selber Verkäuferin bei Ebay sei, es aber schlecht liefe. Doch die Käuferin ignorierte meine Rücksendeadresse, das ist mein Nachbar - und schickte es an meine Anschrift. Das Päckchen wurde angeblich an eine DHL Station geliefert, wo es nie angekommen war, aber DHL fand es und die Käuferin erhielt einen Gutschein mit Code von DHL, damit sie das Päckchen abermals kostenfrei absenden kann. Sie tat es nicht und bewertete mich negativ.
Die Bewertung wurde nicht entfernt, obwohl die Korrespondenz  ebenfalls über das Ebay-Postfach lief.
A
Angelika 29.07.2021, 02:01 Uhr
Windows 7 Trickkasten verschickt für 1,50 Euro - Käufer will Windows 95 Trickkasten erhalten haben
Ich habe ein unbenutztes Buch Windows 7 Trickkasten für 1,50 Euro verschickt, der Käufer hat ein Buch  Windows 95 Trickkasten fotografiert, das er von mir erhalten hätte.  Um keinen Ärger zu bekommen, hatte ich eingelenkt und ihm geschrieben, er möge das Buch an mich senden, Porto zahle ich.
Der Käufer bestand darauf, sich mit mir in Berlin auf der Hälfte des Weges zu treffen, zurücksenden würde er es nicht, den Grund gab er nicht an und ich habe die schlechte Bewertung, die er mir geschrieben hat, nicht entfernen lassen können, obwohl die Korrospondenz über Ebay lief und alles kontrollierbar war.
A
Armin 08.07.2021, 14:24 Uhr
Ebay verhindert negative Rezension - Professional 19 Ed Shock Waves shock wave therapy device Shockwave Physiotherapy
Habe auf Ebay ein solches Gerät gekauft. Meine Rezension wird trotz sachlicher Formulierung des Sachverhalts immer wieder abgelehnt:

Das Gerät erfüllt nicht meine Erwartungen.
Es funktionierte bereits nach der 2.ten Anwendung nicht mehr, da es scheinbar einen Kurzschluss im Kopfteil des Gerätes gab.
Das Grundgerät, der Koffer, funktioniert scheinbar noch.

Garantie, Service, etc. werden nicht gegeben.

Habe es aufgrund des Sachverhalts mit nur einen Stern rezensiert.
F
Frank L 02.07.2021, 12:39 Uhr
Gerechtfertige negative Bewertung eines Verkäufers entfernt - sang- und klanglos
Gerechtfertigte negative Bewertung eines Verkäufers wurde ohne Rücksprache gelöscht.
Dass heisst, dass die ebay-Bewertungen willkürlich sind, nicht belastbar und eigentlich für die Tonne.
Null-Punkte für ebay, klare NICHT-Empfehlung.
R
Roland Dilsch 14.06.2021, 23:07 Uhr
Finger weg von Ebay
Ebay löscht oder unterdrückt negative Bewertungen nach eigenen Gutdünken, selbst wenn sie sachlich formuliert und gerechtfertigt sind. Das haben wir selbst erleben müssen. Wobei augenscheinlich große Händler mit viel Umsatz besser geschützt werden als kleine. Auch auf die Produktrezensionen ist kein Verlass.

Daher kann man Käufern und insbesondere Verkäufern nur dringend raten auf andere Marktplätze mit verlässlicheren Bewertungssystemen auszuweichen.

Das Gleiche gilt für Verkäufer, da Ebay mit Einführung des neuen Bezahlsystems die vollständige Kontrolle darüber erhält wann und ob der Verkaufspreis ausbezahlt wird.

Unsere Meinung: Finger weg von Ebay.
K
Klaus 08.05.2021, 13:27 Uhr
Sachlich faire Negative Bewertung eines VK von Ebay ohne Prüfung des Sachverhaltes entfernt
Ich habe von einem privaten Ebay Verkäufer eine Ware (medizinische Hautlotion) gekauft, als Zahlungsoption war unter anderem im Angebot Paypal aufgelistet. Nach dem Kauf war aber nur Barzahlung bei Abholung oder Vorkasse auf Bankkonto verfügbar. Darauf hin wollte ich den Kaufvorgang sofort abbrechen, das hat der Verkäufer verweigert. Ich schrieb ihm, dass ich wie angeboten auf Paypal Zahlung bestehe, da ich nichts per Vorkasse kaufe. Dann war er ausnahmsweise damit einverstanden. Als ich ihm den Kaufpreis aber per Paypal bezahlt hatte, verweigerte er mir plötzlich die Lieferung, mit der Begründung dass er ja nun meinetwegen zusätzliche Paypal Gebühren zu zahlen hätte. Also habe ich ihm "des lieben Friedens willen" zusätzlich die Paypal Gebühren bezahlt, obwohl ich das als Käufer nicht gemusst hätte. Danach hat er mir die Lieferung erneut verweigert mit der Begründung ich müsste weiteres Geld nachbezahlen weil er MIR wegen dem Käuferschutz nun nicht traue und ich nun extra für zusätzlich versicherten Versand bezahlen müsse (Angebot war incl. Versand) . Da hatte ich dann endgültig genug und habe ihn aufgefordert meine ohnehin schon überzahlte Ware zu liefern, oder vom Verkauf zurück zu treten und mir mein Geld wieder zurück zu zahlen. Beides hat der VK verweigert, auf alle Anfragen habe ich immer nur noch zur Antwort bekommen, ich solle das ganze nochmal per Vorkasse (also doppelt) bezahlen. Als alles nichts half habe ich Paypal ein Problem gemeldet, eine Problemlösung war hier ebenfalls nicht möglich, da der VK weiterhin auf "Doppelbezahlung" per Vorkasse bestanden hat. Letztlich musste ich den Paypal Käuferschutz bemühen, der den Fall geprüft und mir mein Geld erstattet hat. Dann habe ich mehrfach unverschämte Emails vom VK erhalten worin er mir ständig mit Anwalt, und dem Ebay Support wegen nicht bezahlter Artikel drohte, dabei war der Artikel ordnungsgemäß von mir bezahlt worden.
So ein unmögliches Verhalten musste ich wahrheitsgemäß negativ bewerten. Ich habe absolut sachlich bewertet, dass im Angebot Paypal Zahlung benannt ist, nach dem Kauf aber nicht als Bezahloption verfügbar ist, und dass der VK sowohl Kaufabbruch als auch Warenlieferung sowie Rückerstattung des Kaufpreises verweigert hat, und ich den Paypal Käuferschutz in Anspruch nehmen musste.
ABER wenige Stunden danach war meine negative Bewertung durch Ebay ohne jede Rückfrage wieder gelöscht und ich habe eine hämische Nachricht vom VK erhalten, wo er sich über mich lustig gemacht hat, dass er die Löschung meiner Bewertung erreicht hat.
Zum Glück habe ich mich wenigstens nicht zum Kauf auf Vorkasse überrumpeln lassen. Mittlerweile ist mir die Taktik dahinter klar, den wenigen neutralen Bewertungen die noch in seinem Bewertungsprofil stehen, konnte ich entnehmen, er bietet Waren an, die teilweise mängelbehaftet sind. Lockt den Käufer durch sichere Paypal Zahlungen an, bietet aber nach Kauf nur Vorklasse ohne Käuferschutz an. Wenn die Ware dann nicht hält was sie verspricht hat man keine Möglichkeit sein Geld zurück zu bekommen oder negativ zu bewerten, ohne dass das wieder gelöscht wird. Er hat einen ganz systematischen Weg gefunden den zugesagten Käuferschutz samt negativen Bewertungen zu umgehen.
S
Stefan Meier 07.05.2021, 13:29 Uhr
negative Bewertung
Habe postfrische Sammlung Briefmarken verkauft BRD. Mit teuren Belegen. Wurde für 213 Euro verkauft. Der grossspurige Händler fünfstellige Bewertungen meinte es wäre schlechte Qualität. Habe die Marken mit Lupe angesehen! Daraufhin habe ich natürlich Rücknahme angeboten da er die Unwahrheit sagte. Der lehnte ab. Klar bei dem Preis. Gab mir trotzdem negative Bewertung. Als ich auch negativ (sachlich!) bei ihm (positiv nur erlaubt!) reagiert habe wurde diese Bewertung durch Ebay gelöscht! Meine hingegen wurde abgeleht gelöscht zu werden. Was hier passiert weiss jeder intelligente Mensch. Mit diesem Händler haben noch andere das gleiche Problem. Kündige Ebay und geniesse wieder das Leben und hoffentlich die zurückgewonnenen Freiheiten. Mit dem neuen Zahlsystem will ich eh nichts zu tun haben.
J
Jürgen Zeller 09.03.2021, 08:34 Uhr
Herr
Habe bei Ebay einen Brand Neue Uhr gekauft gekommen ist eine Gebrauchte und Unvollständig habe den Verkäufer Negativ Bewertet und was Macht Ebay Löscht diese ohne Grund wieder
diese E-Mail kam von Ebay


Sehr geehrter Herr Zeller,



ich habe mir alle vorliegenden Informationen überprüft.

In Ihrem Fall wurde die Bewertung wurde versehentlich entfernt. Eine Wiederherstellung ist technisch nicht möglich. Meinem Vorgesetzen stehen dieselben Tools zu Verfügung, wie mir, so dass ich Ihnen in seinem Namen sagen kann, dass er leider nicht imstande ist, die Wiederherstellung vorzunehmen. Bitte entschuldigen Sie die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Ich kann Sie versichern, dass diese Bewertung, auch wenn sie nicht mehr sichtbar ist, in unserer Datenbank verbleibt und bei einer Betrachtung der Verkäuferleistung berücksichtigt wird.

Ich möchte Sie bitten, auch in Zukunft unser Bewertungssystem zu nutzen. Es hilft uns zu verstehen, wie zufrieden Sie mit Ihren Käufen bei eBay waren und welche Verbesserungen Sie sich vom Verkäufer für ein rundum gelungenes Kauferlebnis wünschen.



Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und wünsche Ihnen noch einen schönen Sonntag.



Mit freundlichen Grüßen und das ist minimum das 15.x was hier Ebay macht ist Kriminell denn sie Schützt die Verkäufer und Käufer ist Ebay Scheiss egal Hauptsache Kassiert
E
Egal 24.02.2021, 01:43 Uhr
Ist das Entfernen von Bewertungen durch Ebay nicht illegale Wettbewerbsverzerrung?
Zahnbürstenaufsätze geöffnet und wieder mit Tesa verklebt. Zudem waren es andere als bestellt. Dazu vom Verkäufer ein Zettel, es seien "nur" andere Namen...Bewertung gelöscht. Sehe ich als illegal an. Es wundert mich daß da keiner klagt bei den ganzen Löschungen...
D
Daniela 19.02.2021, 19:48 Uhr
Vorsicht vor eBay
Artikelnummer: 402689795528
Artikelnummer: 402689795528 
Ich habe o.g. Artikel ersteigert und die Verkäuferin gefragt ob ich den Artikel bei ihr abholen kann. Antwort: Klar, wann wollen Sie kommen? Bezahlen müsse ich aber vorher... ich erstaunt gefragt warum und wo das Problem der Barzahlung bei Abholung sei??? Antwort: Man dürfe nur über eBay bezahlen... ich : Unsinn, man kann Barzahlung bei Abholung als Bezahlmethode anbieten... Anwort VK: Dann breche ich den Kauf ab! Okay!!! Nun hat sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Falles eröffnet und den Artikel gleich noch 2x zum verkaufen eingestellt...??? Ein Schelm, wer böses dabei denkt. 
Die Verkäuferin wollte den Verkauf abbrechen, jetzt eröffnet sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Falles, obwohl der Artikel wieder zum Verkauf steht. Eine von mir abgegebene Bewertung für diese Verkäuferin wird, grundlos, gelöscht! Ich erhalte eine Bewertung mit negativen Inhalt von dieser Verkäuferin! Der telefonische Kundendienst teilt mit, das die Bewertungsabteilung nicht zu erreichen ist, und wenn der Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels geschlossen ist, soll ich mich melden, damit der Vermerk wegen eines nicht bezahlten Artikels zurück genommen wird! Leute echt jetzt???? Euer Ernst?? Das Bewertungssystem ist ein Witz, unseriösen Verkäufern wird ein idealer Nährboden bereitet, und ehrliche Kunden werden im Regen stehen gelassen!!! Ich kann mein Konto bei Ebay nicht schließen, da ein Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels offen ist!!! Wenn das alles nicht so abgrundtief unehrlich und traurig wäre, wäre es zum Lachen!!! Ich will das mein Konto bei Ebay geschlossen wird!!! Und zwar umgehend!!!
D
Dirk 10.02.2021, 09:45 Uhr
Negativbewertungen ungerechtfertigt vergeben
Ich verstehe nicht, warum sich hier manche über das ungerechte Bewertungssystem echauffieren. Ich mache deshalb seit über einem Jahr nichts mehr, da mein Profil wegen einer -nachweislich ungerechtfertigten Bewertung- nicht mehr tauglich ist zum Verkaufen.

Jetzt nur noch Hood.de, booklooker und Andere. Das funktioniert bestens!

Wer braucht schon noch ebay, ich jedenfalls nicht mehr.

Woanders gehts günstiger und unkomplizierter.
W
Wolfgang S. 18.01.2021, 08:39 Uhr
Negative Bewertung von Ebay entfernt
Habe ein Tablet gekauft mit dem Zusatz "neu und unbenutzt". Leider war das Tablet aber bereits benutzt. Heute habe ich zufälligerweise entdeckt, dass meine negative Bewertung von Ebay entfernt wurde, obwohl sie sachlich und nicht beleidigend war. Die Fa. hat nun weiterhin 100% positive Bewertungen. So werde ich als Kunde vom Bewertungsstand getäuscht.
p
pjotr 05.01.2021, 21:43 Uhr
Bewertungsmanipulation
Ich habe im Laufe der Jahre mit verschiedenen Profilen geschätzte 25000 bewertungen abgegeben.
Immer im Glauben an das System. Vor zwei Jahren habe ich erstmals festgestellt dass negative Bewertungen wiederholt seitens Ebay gelöscht werden. Nachfrage zwecklos.

Fazit: Ich bewerte nicx mehr. Ist ja doch nur ein manipuliertes System zur Gewinnoptimierung.
O
Objektivbewerter 16.12.2020, 09:08 Uhr
Bewertungssystem bei eBay kann nicht getraut werden
ich erhielt vor kurzem Ware, die farblich der bildlichen Darstellung bei eBay NICHT entsprach. Un das Bild ist nun mal Bestandteil des eBay-Angebots.
Also mit dem gewerblichen Verkäufer in Verbindung gesetzt und die Rückgabe des Artikels angefragt unter Hinweis auf diesen Umstand.
Zunächst war auch gar nicht (mehr) ersichtlich, dass auch eine Falleröffnung möglich gewesen wäre: der Artikel entspricht nicht dem Angebot, was ich in der Eile nicht erkannt habe, dazu ein weitere Klick erforderlich gewesen wäre.
Dann sollte ich trotz des bekannten Umstands die Kosten des Rückversands selbst übernehmen, weswegen ich mich unter Darstellung der Umstände des Rückversands mit dem gewerblichen Verkäufer in Verbindung gesetzt habe und um eine kostenfreies Ticktet gebeten habe, was dann auch kam.
Verpackung vom Verkäufer war eine Plastikhülle, die ich als privater Versender gem. den Bedingungen von DHL nicht verwenden konnte. Also hatte ich noch den Aufwand einen passenden Karton zu beschaffen und den Verbringungsaufwand, denn DHL/Post liegt nicht gerade bei mir um die Ecke.
Nach Rückversand erfolgte auch die Rückzahlung, zumal ich ausschließlich über Paypal zahle.
Dann wollte ich zur Warnung für andere Käufer auf die deutlichen farblichen Unterschiede zum meingestellten Bild hinweisen und zumindest mit NEUTRAL bewerten - hatte eBay jedoch gesperrt - nur noch POSITIV möglich!!! In die FaskePOSITIV-Bewertung den Umstand dargestellt, die dann auch gestern noch online war - HEUTE nicht mehr.
Fazit: den bei eBay eingestellten Bewertungen kann absolut nicht getraut werden, weil die von dem eBay-Admin geändert/gelöscht oder was auch immer werden.
Insofern ist auch zu beanstanden, dass der eBay-Support unter custommerhelp@ebay.com nicht insofern mehr erreicht werden kann, dass wohl die Eingangsbestätigung noch automatisch versandt wird jedoch NIE mehr eine individuelle Rückantwort geschweige denn überhaupt eine erfolgt.
ALLES wirklich unglaublich grenzwertig geworden ......und ich bin nicht erst seit gestern bei eBay!
A
Anno Nüm 10.11.2020, 12:08 Uhr
eBayer
ich würde noch gerne ein paar Punkte ergänzen. Da ich schon viele Jahre dabei bin und am Tag im Schnitt auf ca. 10-20 Artikel biete (es wird aus diversen, auch bereits erwähnten Gründen immer weniger) sind mir einige Dinge aufgefallen, die mir sehr zu bedenken geben - sporadischen Bietern/ Käufern wird sowas kaum auffallen. Also da wäre z.B. die Art und Weise wie sich die Gebotsabgabe verändert hat. Wie ich schon sagte drängt sich mir häufig der Verdacht auf, daß Gebote "abgefangen" werden, also daß da jemand (vielleicht auch eine Software wie Keylogger etc.) im Hintergrund schaut wie viel jemand bietet und dann einen knapp darunter liegenden Preis bietet, so daß ich als Käufer den maximalen Preis zahle, den ich bereit bin zu bieten. Das passiert nicht immer (dann wäre es ja mehr als nur verdächtig) aber gefühlt so in 75% der Fälle. Vor einigen Jahren war es noch so, daß man einen Gebotsbetrag in die Eingabemaske eingab und wenn man dann den Ok Button drückte das Gebot sofort wirksam war. Dies wurde vor einiger Zeit so geändert, daß man diesen Betrag erst noch in einem Zwischenschritt bestätigen muß. Davor war es mir oft gelungen den eingebenen Betrag noch schnell nach unten zu korrigieren, so daß der "Hintergrund-Bieter" den Artikel kaufen mußte. Ich habe in diesen Fällen auch wenig später Spam- oder Drohmails in Bezug auf eBay erhalten, z.B. Rechnungen über mehrere Tausend Euro, Beschwerden Anfragen etc, eben richtig fieses Zeug. Die zeitliche Nähe der Ereignisse läßt hier den Schluß auf einen Zusammenhang zu. Durch den eingeführten Zwischenschritt mit der Bestätigung des Gebots ist eine kurzfristige Änderung des Gebotsbetrages nicht mehr möglich, man kann die Hintergrund Bieter also nicht mehr (so leicht) austricksen. Es gibt noch einen kleinen Trick bei dem man allerdings dann kein Gebot abgibt ... aber dann ersteigert man natürlich auch nichts. Dies zum Thema bieten.

Nun nochmal zum Thema Bewertungen. Welche Vorteile hat eBay (mit der Behauptung man hätte sich falsch verhalten) wenn es abgegebene negative und neutrale Bewertungen nach kurzer Zeit wieder löscht? Ich denke das ist offensichtlich: wenn ein Verkäufer nur positive Bewertungen hat wird bei ihm auch potentiell mehr gekauft und deutlich mehr wenn die Artikel beliebt sind. Das bedeutet für eBay natürlich auch mehr Einnahmen durch die höheren Verkaufsgebühren. Außerdem kann der Verkäufer (und/ oder eBay (Stichpunkt: man kann sich unter falscher Adresse bei eBay anmelden)) damit auch mehr Schrott an den Mann bringen, denn andere potentielle Käufer werden bei weiteren Angeboten des Verkäufers durch seine weiße Bewertungsweste getäuscht.

Dann noch eine Anmerkung zu der Abschaffung des angebotsgebühren-freien Kontingents von 40 Artikeln im Monat. Dies drängt Verkäufer dazu Artikel mit geringeren Margen anzubieten und teilweise dann sogar auktionieren zu müssen und ggf. herbe Verluste hinzunehmen. Nimmt man als Verkäufer (sofern man sich kein Shop Abonnement aufzwingen lassen will) entsprechende Angebote aus dem Verkauf und veringert sich dadurch der Rechnungsbetrag, den man an eBay zahlt, wird man (nach meiner Erfahrung und Empfinden) von eBay offenbar sanktioniert, plötzlich bleiben - über alle Kategorien verteilt - Käufer aus. Und das nicht wegen der fehlenden, herausgenommenen Angebote (die vorher eh keiner kaufen wollte bzw. bei denen erst mal einige Monate ins Land gingen bis zum Verkauf) sondern wegen der Tatsache, daß man versucht Gebühren zu sparen.

Es ist schon erstaunlich in welcher Weise sich eBay über die Jahre entwickelt hat. Nach meinem Dafürhalten nicht zum positiven, weder für Käufer noch Verkäufer - außer für eBay selbst.
A
Anno Nüm 10.11.2020, 01:20 Uhr
eBayer
jetzt schon zum zweiten mal passiert: eigentlich hätte ich öfters Grund Verkäufer auf eBay schlecht zu bewerten, ich halte mich jedoch meist damit zurück, es kann ja auch mal was schief laufen. Besonders bei gewerblichen Verkäufern (bin selbst einer) habe ich soweit ich mich erinnern kann noch keine schlechte Bewertung abgegeben, für die kann das ja u.U. dramatische Folgen haben. Aber manchmal ist es eben doch unbedingt nötig. So habe ich dieses Jahr eine negative Bewertung und eine neutrale Bewertung abgegeben. Letztere hätte eigentlich auch negativ sein müssen doch da die negative von eBay bereits nach zwei Tagen ohne Info einfach gelöscht worden war dacht ich, daß neutrale erhalten bleiben würden. Pustekuchen, die war noch schneller weg. Artikel wies eindeutige Mängel auf und der (private) Verkäufer hatte eine irreführende Antwort auf eine Zubehör Frage geben.

Merkwürdigerweise wird auf Artikel mit (aus der Beschreibung und Fotos nicht ersichtlichen) Mängeln deutlich weniger geboten und die "Freude" über den guten Preis wehrt nicht lange wenn der Artikel dann da ist. Es scheint fast so als ob eBay (oder ebay "Agenten" wie ich sie immer nenne) im vorraus schon wüßten wann ein Artikel Schrott ist und wann nicht. Ich frage mich wirklich wie das sein kann. Denn wie gesagt, Beschreibung und Fotos geben keine Anhaltspunkte und anhand der Bewertungen läßt sich das auch nicht ablesen. Da ich sehr viel kaufe (und wieder verkaufe) fällt mir das seit einiger Zeit deutlich auf. Eventuell werden hier Pseudo Accounts verwendet mit falscher Adresse. Dann ließe sich sowas natürlich "organisieren". Auch Gebote werden m.M. regelmäßig "abgefangen" und man zahlt sein maximales Gebot. Es gäbe noch viel zu erzählen... unterm Strich grenzt das ganze schon and org... Kri... wenn das wirklich so ist wie es auf mich wirkt.
D
Doris Zeps 03.11.2020, 06:38 Uhr
paypal - Käuferschutz
Ware bestellt, nach 4 Wochen noch nicht erhalten und von paypal eine Erinnerung der anstehenden Zahlung. Paypal schlecht zu erreichen (email garnicht, telefonisch schwer). Nach Mahnung und meiner Info, dass ich keine Ware habe, wurde der Käuferschutz mit der Begründung abgelehnt, es sei ja Kauf auf Rechnung gewesen. Ich muss mich selbst um alles kümmern und gleichzeitig auch noch die Rechnung bei paypal begleichen! Warum also sollte ich dann paypal brauchen? Ich begreife den Sinn (für mich) nicht dahinter! Also, nie wieder paypal!
U
Ute Jung 12.10.2020, 10:11 Uhr
Bewertung Manipuliert
Auch ich bin masslos von Ebay enttäuscht !...Kaufe schon lange da und war immer soweit bestens zufrieden....Negative Bewertung musste ich jetzt leider an einen Verkäufer auch abgeben....da der sich nach dem Rückversand unverschämt und beleidigen sich bei mir äusserte und auch gedroht hat...Lange überlegt vorsichtig mit Worten eine Negativ Bewertung und Wahrheitsgetreu die Bewertung abgegeben....Nach ca 8 Stunden war die Bewertung aus dem Account des Verkäufers gelöscht und ich bin nur noch sprachlos was hier eigentlich passiert....Das ist MANIPULIERT und ich kann noch nicht mal den Kundenservice von Ebay erreichen....Nicht zu fassen !!!!
e
ebay nutzer seit über 10 jahren 01.10.2020, 10:10 Uhr
Krasse Erfahrung mit Verkäuferschutz
Ich habe es nicht für möglich gehalten und immer gedacht im Notfall kann man wenigstens den Verkäufer negativ bewerten falls er wirklich Schrott liefert oder andere Sachen falsch sind.

- Das stimmt gar nicht !!!

Ich habe ein begrenzt haltbares teures Produkt bei ebay gekauft. Bevor dem Kauf habe ich den Verkäufer als erstes gefragt ob es noch haltbar ist und ob die Verpackung noch in Ordnung war. Geliefert wurde ein abgelaufenes unbrauchbares Produkt mit verdellter Verpackung. Rechnung fehlte auch.
Darauf habe ich einen Fall geöffnet , der von ebay mit den Worten des Verkäufers geschlossen wurde. Mir wurde gesagt ich könnte das gar nicht beurteilen! Geld war weg da nur Überweisung möglich war. Das krasse war, das mir dann geraten wurde die Polizei einzuschalten, ebay aber gleichzeitig dem Verkäufer geschrieben hat, falls er Probleme mit einer negativen Bewertung bekommt, er sich bei ebay melden solle und sie löschen das dann. Der Verkäufer hat mir eine Kopie geschickt um zu zeigen, dass ich gar nichts machen kann. So war es auch! Der Verkäufer schien dass aber schon alles zu kennen und war sich seiner Sache sicher. Ich habe dann eine objektive sachliche negative Bewertung geschrieben, die umgehend ohne Gründe und ohne weiterre Information von ebay gelöscht wurde. Das ganze Verkäuferkonto von dem ist ohne eine einzige negative Bewertung. Deswegen hatte ich auch gekauft. Jetzt weiß ich warum. Ebay greift massiv in das Bewertungsystem ein um Verkäufer zu schützen die hohe Umsätze bzw. Provision für ebay generieren. Im Endeffekt habe ich ebay auch noch dafür bezahlt! Um es mal drastisch zu formulieren, ebay deckt Warenbetrug solange es sich im Rahmen hält und es für sie von Vorteil ist. Bei einem kleinen privat Mann der vielleicht 3 Artikel im Monat verkauft, werden die es wahrscheinlich nicht machen. Sehr sehr krasse Erfahrung und ich habe ernstahft überlegt nach über 15 Jahren ebay zu verlassen.
J
Johannes Lunenburg 24.09.2020, 00:16 Uhr
Herr
Ich habe am 16.08.2020 ein Nietmuttern-Werkzeugset bei Justgoti bestellt.
Das wurde über Paypal abgewickelt. Eigentlich brauche ich so etwas kaum. Allerdings bei diesem Preis (26€) war es OK. Bezahlt wurde es über Paypal. Die etwas lange Lieferzeit ist ja OK, kommt ja aus der ferne.
Allerdings haben die nur die Nietmuttern geliefert, ohne das Werkzeug. (Mit dem Werkzeug wäre es vergleichbar mit Ebayangeboten. Nur für die Muttern ist es absolut überteuert). Das habe ich dann natürlich bemängelt und Käuferschutz beantragt. 
Die Rücksendung ist jedoch nicht so einfach. Man darf nicht die Verpackung nehmen in der man es bekommen hat. Auch das Eintragen der Adresse ist nicht einfach. Zu meinem Glück hatte ich Hilfe. Über Paypal bekommt man allerdings nur max.25€ Rücksendekosten erstattet. Bei einem Päckchen(16€) passt das, allerdings gibt es keine Transfernummer.Das Paket kostet 40€, mit Nummer allerdings.

Ich gebe zu es war naiv.

NIE WIEDER!!!


Hallo Johannes Lunenburg!
Wir haben die am 2. September 2020 geöffneten Anträge auf Käuferschutz erhalten.
Wir haben die Transaktion(en) überprüft und müssen Ihre/-n Antrag/Anträge auf Käuferschutz ablehnen. Diese Entscheidung wurde getroffen, da wir keinen gültigen Nachweis über die Rücksendung der Ware erhalten haben.
Es tut uns leid, dass es Probleme mit diesen Transaktionen gab.
Weitere Informationen zum PayPal-Käuferschutz
Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, wie wir Ihre Einkäufe schützen und Käuferschutzanträge untersuchen, klicken Sie unten auf der PayPal-Website auf Sicherheit.

Transaktionsdetails:
Bearbeitungsnummer: PP-D-82842289
Transaktionsbetrag: 33,98 EUR
Strittiger Betrag: 33,98 EUR
Transaktionscode: 8818137786915830G
Transaktionsdatum: 16. August 2020
Viele Grüße
PayPal
E
Eric Magnifico 08.09.2020, 15:01 Uhr
EBay unternimmt nix gegen Betrügereien jedweder Art...wie üblich. Der Kunde ist der Leidtragende
Seit Monaten funktioniert die Sendungsvefolgung über EBay nicht oder garnicht. Wenn sich DAS herum spricht, werden die entsprechenden Leute jeden teuer gekauften Artikel als nicht erhalten melden und so ihr Geld zurück erstattet bekommen!

Hausgemachter Ärger bei EBay...wo sonst!
A
AusBerlin 07.09.2020, 17:40 Uhr
Das deckt sich mit meinen Erfahrungen
Auch meine beiden zuletzt vergebenen nagtiven Bemerkungen wurden gelöscht, weitere zuvor ebenfalls. In beiden Fällen wurde wahrheitsgemäße Angaben gemacht, die den Sachverhalt für andere Benutzer schilderten. Dieser Umstand ist mir bereits im vergangenen Jahr aufgefallen, weshalb ich das Thema im Ebay Forum für alle sichtbar einstellte. Das Interessante dabei: auch dieser Post wurde aus dem ebay Forum entfernt!


Ich glaube mittlerweile, dass Ebay auf diese Weise jeden Schaden von Verkäufern abwendet, um die zurückgehenden Umsatzzahlen zu stabilisieren.
L
Lothar Schwarz 14.08.2020, 18:40 Uhr
Als Verkäüfer von Gebrauchtwaren mit bisher 100 % guter Berwertung..aber dann
Gebrauchtwaren zu verkaufen und dann auch noch Spitzenbewertung über Monate hinweg mit 100 % guter Bewertung. Dann : Wir strengen uns wirklich an, und die Bewertung sollte es auch eBay zeigen, dass hier ungerechtfertigt negativ bewertet wurde. Der Käufer war auch nicht bereit mitzuteilen, was ihm nicht gefallen hat. Rückgabe ist in solchen Fällen scheinbar unmöglich, was wir hier sehr bemängeln. Dann wirklich alles probiert, um die schlechte Bewertung wegzubekommen, da wir auf die 100 % immer auch stolz waren. Nichts zu machen. eBay geht dabei hin und tut so, als gäbe es eine Möglichkeit die Bewertung wieder los zu werden. Überläßt das Ganze aber dem Käufer. Das ist einfach nicht gut und nicht gerecht. Aber auch kontraproduktiv. Gute Verkäufer werden so vergrault und andere Käufer werden aber auch abgeschreckt was bei einer Firma geschäftsschädigend wäre. Mit Privatpersonen kann man anscheinend machen. Aber das tut eBay auf Dauer nicht gut, da sind wir uns sicher.
H
Holly hope Berlin 12.08.2020, 14:38 Uhr
Frau
Ich wollte heute eine NEUTRALE Bewertung abgeben und kann das nicht tun, ohne den Verkäufer vorher zu kontaktieren. Ich hatte ihn aber schon kontaktiert und der reagiert nicht. Das ist MANIPULATION !!!
O
Olaf 29.07.2020, 13:00 Uhr
Ein Ruf - ein Ton - Gelöscht ist schon
Bin auf der Suche nach Infos zum Thema: schlechte Bewertungen bei Ebay
auf diese Beiträge gestossen.
Die Sache ist kurz erzählt. Bei Verkäufer Ware mit Versandart Einschreiben gekauft.
Mehrmals angefragt, ob der Verkäufer die Trackingnummer mitteilen kann. Null Antwort.
Habe Fall eröffnet und allerdings hat sich dann der Verkäufer im letzten Moment gemeldet.
Hatte als Trackingnummer mit Worten das Versandunternehmen angegeben und mitgeteilt,
das ich mich schon selbst zu bemühen habe.
Über Paypal das Geld zurück bekommen und den Verkäufer schlecht bewertet.
Die negative Bewertungen wurde gelöscht. Der Verkäufer hat sich warscheinlich kaputtgelacht.
Meine Nachfrage bei Ebay hat ergeben: Es wurde gelöscht, da ich einen Hinweis darauf gegeben habe, dass Ebay eingeschaltet wurde, die Bewertung für Käufer nicht zu sehen ist,
aber Ebay durchaus die Bewertungen zwecks Verkäufer-Einschätzung sehen kann.
Und der Verkäufer ist insgesamt wieder auf 100%.
Allerdings gibt es beim Verkäufer noch eine neutrale Bewertung.
Ich für meinen Teil weiß jetzt, was ich von Ebay-Bewertungen zu halten habe.
G
Gabriel 24.07.2020, 19:55 Uhr
Stimmt leider
Ich kann das nur bestätigen. Ich habe in den letzten zwei Jahren viermal eine negative Bewertung abgeben müssen, jedesmal sachlich formuliert um ja nicht gegen die eBay Grundsätze zu verstoßen. Alle Vier wurden von eBay entfernt, durch die unterschiedliche Dauer bis zur Löschung (2-72h) gehe ich mal davon aus, dass es auf Antrag des Verkäufers und nicht automatisch passierte.

So wird das Bewertungssystem bei eBay auf jeden Fall ad absurdum geführt und man kann leider nicht mehr darauf vertrauen.
S
Susanne 05.07.2020, 12:03 Uhr
0865
Mir ging es ebenfalls wie K. Frölich am 7.6. Gekauften Artikel am Folgetag überwiesen. Keine Ware erhalten. Auf alle Klärungsversuche gab es eine einzige Antwort und die Angabe einer Sendungnummer, die sich nie bewegt hat. Zeitraum der Klärungsversuche vom 28.05.bis 26.06. Am 30.06. dann Anzeige erstattet mit entsprechender negativer Bewertung. Statt daß zumindest jetzt eine Stellungnahme des Verkäufers erfolgt wurde die Bewertung einfach gelöscht. Es hätte dadurch ja vielleicht noch eine Klärung in letzter Sekunde erfolgen können? Dabei ist das in 19 Jahren max die 3. negative Bewertung meinerseits... Ich selber habe 100% und werde als sehr seriös eingestuft. Unmöglich, wie ebay hier die Tatsachen verzerrt. Dabei gab es beim Verkäufer schon im Februar einen ähnlichen Fall.
m
max 03.07.2020, 20:19 Uhr
hr.
Wow, ich bin negativ überrascht hier von solch vielen weiteren Betroffenen zu lesen.



Bei mir war es ähnlich, einen Artikel gekauft, dieser entspricht nicht annähernd der Beschreibung und den dazugehörigen Bildern. Die darauffolgende negative Bewertung, wurde noch innerhalb der nächsten 3 Stunden gelöscht, ohne auch nur ansatzweise die Kaüferseite anzuhören.

Da bleibt einem leider, wirklich nur per Paypal zu zahlen, damit in solchen fällen wenigstens noch der Käuferschutz greift.
e
elci 02.07.2020, 00:57 Uhr
Oh. Nein
Wir müssen als käufer nach dem Kauf frieden sein. Egal ob gekaufte Artikel kaputt ist, egal ob der Verkäufer ein betrüger ist , oder der Verkäufer ohne zu fragen einfach den Kauf abbricht. Bewertung system ist bei eBay echt scheiße geworden.
M
Michael K. 21.06.2020, 22:01 Uhr
Kaufabbruch weil dem Verkäufer 1€ zu wenig waren, negative Bewertung wird automatisch gelöscht.
Bricht ein Verkäufer die Aktion ab, weil ihm der Verkaufspreis zu gering ist, so kann man dagegen seit neuestem nichts mehr unternehmen. Selbst eine dafür negative Bewertung wird dann von Ebay (Angeblich wegen der Corona-Krise) automatisch gelöscht. Man kann also nur noch hoffen, der Verkäufer ist jedesmal gnädig und der Auktionspreis war ihm hoch genug, sonst bekommt man auch bei gewonnener Auktion den Artikel nicht. Es wird immer schlimmer bei Ebay.
A
Andreas E.-W. 12.06.2020, 18:37 Uhr
Ebay hat ungerechtfertigt eine neg. Bewertung gelöscht
Meine Frau hat von einer Verkäuferin aus UK (aus Clacton-on-Sea) eine Elvis-CD in einem Büchlein gekauft. Die Ware kam beschädigt an, da die Verpackung unbeschädigt war, kann davon ausgegangen werden, dass die Ware schon beschädigt verschickt wurde. Die Verkäuferin wollte weder eine teilweise Rückerstattung geben noch einen Ersatz liefern. Sie wollte, dass die Ware zurückgeschickt wird und dann erst die bezahlte Summe erstatten. Die Ware wurde gut verpackt mit Hermes zurückgeschickt. Jetzt ist bereits mehr als 1 Monat vergangen, dass die Dame die Ware lt. Hermes-Webseite empfangen hat. Seither hat Sie sich nicht mehr zurückgemeldet und eine Rückerstattung hat meine Frau auch nicht bekommen. Vor kurzem hat meine Frau eine sachliche neg. Bewertung abgegeben. Die UK-Verkäuferin hat daufhin ein Kommentar in Englisch dazugeschrieben: "Anfängerin, hat nicht gewußt, was sie gekauft hat, zurückgeschickt & erstattet, gesperrt". Nichts von dem hat allerdings gestimmt. Wenige Tage später war dann die neg. Bewertung gelöscht. Lt. Auskunft eines Ebay-Mitarbeiters hat das System die neg. Bewertung automatisch gelöscht, da meine Frau bei "Versandzeit" nur 2 Sterne gegeben hat. Während der Coronavirus-Krise werden vom System bis auf weiteres alle neg. Bewertungen gelöscht, wenn bei Versandzeit wenige Sterne gegeben werden. Dass das gar nicht der Grund für die negative Bewertung ist Ebay offensichtlich egal. Zusammenfassung: keine Ware, kein Geld, Veräuferin hat auch keine neg. Bewertung mehr. Fazit: Wir werden bei Ebay nichts mehr kaufen.
K
K.Frölich 07.06.2020, 10:25 Uhr
negative Bewertung gelöscht nach Fallabschluss
Ich habe auf einen nicht gelieferten aber bezahlten Artikel eine negative Bewertung abgegeben. (Mit Anzeigendrohung). Dann habe ich einen Fall eröffnet. Der Fall wurde abgeschlossen , weil ja per Überweisung bezahlt wurde. Der Fall wurde aber auch it der Bemerkung "Käufer hat nicht bezahlt!" abgeschlossen. Jetzt ist meine negative Bewertung gelöscht. Mehrere weitere negative Bewertungen sind zu sehen. Ich habe Anzeige bei der Polizei erstattet. Ebay scheint das nicht groß zu Interessieren.
H
Hermannpan1100 06.06.2020, 08:59 Uhr
Herr
Das gleiche Problem ist mir auch bei ebay passiert Verkäufer (engelchen=90568) lässt bewertung löschen !!!
T
Toni 31.05.2020, 19:02 Uhr
Ebay negative bewertung wurden automatisch vom system entfernt ???
Ebay negative bewertung wurden automatisch vom system entfernt ?

Ich glaube nicht !!!

Beiträge zum Thema

Mahnpauschale: Neue eBay-Abzocke + Musterschreiben
(08.11.2024, 11:00 Uhr)
Mahnpauschale: Neue eBay-Abzocke + Musterschreiben
eBay.de: Wohl schon wieder haben etliche Händler Probleme mit dem Impressum
(04.04.2024, 14:57 Uhr)
eBay.de: Wohl schon wieder haben etliche Händler Probleme mit dem Impressum
Achtung, viele Impressen bei eBay sind seit dem Wochenende kaputt!
(11.03.2024, 10:57 Uhr)
Achtung, viele Impressen bei eBay sind seit dem Wochenende kaputt!
IT-Recht Kanzlei aktualisiert AGB für eBay.de, eBay.at und eBay.ch
(24.01.2024, 09:48 Uhr)
IT-Recht Kanzlei aktualisiert AGB für eBay.de, eBay.at und eBay.ch
eBay-Händler aufgepasst: eBay.de verschiebt Widerrufsbelehrung - Handlungsbedarf besteht
(05.01.2024, 17:11 Uhr)
eBay-Händler aufgepasst: eBay.de verschiebt Widerrufsbelehrung - Handlungsbedarf besteht
Aufgepasst bei eBay: Barzahlung bei Abholung seit dem 11.09.2023 nicht mehr vorgesehen
(19.09.2023, 07:53 Uhr)
Aufgepasst bei eBay: Barzahlung bei Abholung seit dem 11.09.2023 nicht mehr vorgesehen
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei