Neu bei „eBay Plus“: Gewerblichen Käufern muss Widerrufsrecht eingeräumt werden

Neu bei „eBay Plus“: Gewerblichen Käufern muss Widerrufsrecht eingeräumt werden
22.06.2016 | Lesezeit: 3 min

eBay ändert die Spielregeln bei seinem Treueprogramm „eBay Plus“: Ab dem 27.06.2016 steht auch gewerblichen Käufern, die als „eBay Plus“ Mitglied einen Artikel kaufen, der am „eBay Plus“-Programm teilnimmt, ein Widerrufsrecht zu.

Tipp: Sofern auch Sie Ihre Absicherung durch abmahnsichere Rechtstexte bei eBay.de in professionelle Hände geben möchten und sicherstellen wollen, dass diese „eBay Plus“ beherrschen: Wir bieten Ihnen unserer professionellen Rechtstexte für eBay.de im Rahmen unseres Starter-Pakets bereits ab 9,90 Euro (zzgl. MwSt.) je Monat an - natürlich monatlich kündbar!

Wer ist betroffen?

eBay-Verkäufer, die an „eBay Plus“ teilnehmen sollten einen Blick auf ihre Rechtstexte werfen.

Nach den gesetzlichen Regelungen steht ein Widerrufsrecht ausschließlich einem solchen Käufer zu, der in Verbrauchereigenschaft einen Kaufvertrag im Fernabsatz mit einem gewerblichen Verkäufer schließt. Für gewerbliche Käufer sieht das Gesetz also gerade kein Widerrufsrecht vor.

Eine entsprechende Klarstellung findet sich in den meisten professionellen Rechtstexten. So wird meist in der Einleitung der Widerrufsbelehrung darauf Bezug genommen, dass diese ausschließlich für Verbraucher gilt, um zu verhindern, Unternehmern ein vertragliches Widerrufsrecht einzuräumen.

Schließlich möchten die meisten Händler den Kostenfaktor „Widerrufsrecht“ nicht auch noch auf gewerbliche Kunden ausdehnen.

Banner Premium Paket

Neuland: „Freiwilliges 1-monatiges Rückgaberecht“

Ebay verlangt ab dem 27.06.2016, dass Verkäufer im Rahmen von „eBay Plus“ auch gewerblichen Käufern ein freiwilliges, einmonatiges „Rückgaberecht“ einräumen müssen.

Das Rückgaberecht von gewerblichen Käufern im Rahmen von eBay Plus soll unter denselben Voraussetzungen und zu denselben Konditionen bestehen wie das Widerrufsrecht eines Verbrauchers für denselben Artikel.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Es besteht Handlungsbedarf

Sehen nun die Rechtstexte des Verkäufers, der „eBay Plus“ nutzt vor, dass ein Widerrufsrecht nur einem Verbraucher zustehen soll, steht dies in Widerspruch zu den Bedingungen von „eBay Plus“.

Stößt ein gewerblicher Kunde auf die Informationen eBays, dass ihm bei Nutzung von „eBay Plus“ ein Widerrufsrecht wie einem Verbraucher zustehe, und wird er dann mit entsprechend veralteten Rechtstexten konfrontiert, welche diese Neuerung noch nicht beherrschen, besteht eine Irreführungsgefahr.

Der Käufer weiß schließlich nicht, welche Information letztlich zutrifft.

Fazit

Wer als Verkäufer am Programm „eBay Plus“ teilnimmt, sollte darauf achten, dass seine Rechtstexte diese Neuerung beherrschen. Die IT-Recht Kanzlei hat ihre professionellen Rechtstexte für eBay.de kürzlich entsprechend überarbeitet, so dass diese neue Besonderheit bei „eBay Plus“ juristisch abgedeckt wird.

Als Update-Service-Mandant der IT-Recht Kanzlei profitieren Sie selbstverständlich von entsprechend angepassten Rechtstexten.

Sofern auch Sie Ihre Absicherung durch abmahnsichere Rechtstexte bei eBay.de in professionelle Hände geben möchten und sicherstellen wollen, dass diese „eBay Plus“ beherrschen: Wir bieten Ihnen unserer professionellen Rechtstexte für eBay.de im Rahmen unseres Starter-Pakets bereits ab 9,90 Euro (zzgl. MwSt.) je Monat an - natürlich monatlich kündbar!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Weitere News

Mahnpauschale: Neue eBay-Abzocke + Musterschreiben
(08.11.2024, 11:00 Uhr)
Mahnpauschale: Neue eBay-Abzocke + Musterschreiben
eBay.de: Wohl schon wieder haben etliche Händler Probleme mit dem Impressum
(04.04.2024, 14:57 Uhr)
eBay.de: Wohl schon wieder haben etliche Händler Probleme mit dem Impressum
Achtung, viele Impressen bei eBay sind seit dem Wochenende kaputt!
(11.03.2024, 10:57 Uhr)
Achtung, viele Impressen bei eBay sind seit dem Wochenende kaputt!
IT-Recht Kanzlei aktualisiert AGB für eBay.de, eBay.at und eBay.ch
(24.01.2024, 09:48 Uhr)
IT-Recht Kanzlei aktualisiert AGB für eBay.de, eBay.at und eBay.ch
eBay-Händler aufgepasst: eBay.de verschiebt Widerrufsbelehrung - Handlungsbedarf besteht
(05.01.2024, 17:11 Uhr)
eBay-Händler aufgepasst: eBay.de verschiebt Widerrufsbelehrung - Handlungsbedarf besteht
Aufgepasst bei eBay: Barzahlung bei Abholung seit dem 11.09.2023 nicht mehr vorgesehen
(19.09.2023, 07:53 Uhr)
Aufgepasst bei eBay: Barzahlung bei Abholung seit dem 11.09.2023 nicht mehr vorgesehen
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei