Neu bei „eBay Plus“: Gewerblichen Käufern muss Widerrufsrecht eingeräumt werden
eBay ändert die Spielregeln bei seinem Treueprogramm „eBay Plus“: Ab dem 27.06.2016 steht auch gewerblichen Käufern, die als „eBay Plus“ Mitglied einen Artikel kaufen, der am „eBay Plus“-Programm teilnimmt, ein Widerrufsrecht zu.
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Wer ist betroffen?
eBay-Verkäufer, die an „eBay Plus“ teilnehmen sollten einen Blick auf ihre Rechtstexte werfen.
Nach den gesetzlichen Regelungen steht ein Widerrufsrecht ausschließlich einem solchen Käufer zu, der in Verbrauchereigenschaft einen Kaufvertrag im Fernabsatz mit einem gewerblichen Verkäufer schließt. Für gewerbliche Käufer sieht das Gesetz also gerade kein Widerrufsrecht vor.
Eine entsprechende Klarstellung findet sich in den meisten professionellen Rechtstexten. So wird meist in der Einleitung der Widerrufsbelehrung darauf Bezug genommen, dass diese ausschließlich für Verbraucher gilt, um zu verhindern, Unternehmern ein vertragliches Widerrufsrecht einzuräumen.
Schließlich möchten die meisten Händler den Kostenfaktor „Widerrufsrecht“ nicht auch noch auf gewerbliche Kunden ausdehnen.
Neuland: „Freiwilliges 1-monatiges Rückgaberecht“
Ebay verlangt ab dem 27.06.2016, dass Verkäufer im Rahmen von „eBay Plus“ auch gewerblichen Käufern ein freiwilliges, einmonatiges „Rückgaberecht“ einräumen müssen.
Das Rückgaberecht von gewerblichen Käufern im Rahmen von eBay Plus soll unter denselben Voraussetzungen und zu denselben Konditionen bestehen wie das Widerrufsrecht eines Verbrauchers für denselben Artikel.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Es besteht Handlungsbedarf
Sehen nun die Rechtstexte des Verkäufers, der „eBay Plus“ nutzt vor, dass ein Widerrufsrecht nur einem Verbraucher zustehen soll, steht dies in Widerspruch zu den Bedingungen von „eBay Plus“.
Stößt ein gewerblicher Kunde auf die Informationen eBays, dass ihm bei Nutzung von „eBay Plus“ ein Widerrufsrecht wie einem Verbraucher zustehe, und wird er dann mit entsprechend veralteten Rechtstexten konfrontiert, welche diese Neuerung noch nicht beherrschen, besteht eine Irreführungsgefahr.
Der Käufer weiß schließlich nicht, welche Information letztlich zutrifft.
Fazit
Wer als Verkäufer am Programm „eBay Plus“ teilnimmt, sollte darauf achten, dass seine Rechtstexte diese Neuerung beherrschen. Die IT-Recht Kanzlei hat ihre professionellen Rechtstexte für eBay.de kürzlich entsprechend überarbeitet, so dass diese neue Besonderheit bei „eBay Plus“ juristisch abgedeckt wird.
Als Update-Service-Mandant der IT-Recht Kanzlei profitieren Sie selbstverständlich von entsprechend angepassten Rechtstexten.
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