Verkaufsplattform eBay passt AGB und Datenschutzerklärung an – was haben eBay-Verkäufer zu beachten?
Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "IT-Recht Kanzlei stellt angepasste eBay-Rechtstexte zur Verfügung"
Der Plattformbetreiber eBay.de hat mitgeteilt, die AGB und Datenschutzerklärung für die Nutzung des eBay-Marktplatzes zum 22.07.2020 (AGB) bzw. bereits zum 23.06.2020 (Datenschutzerklärung) zu ändern. Um welche Anpassungen es geht und welche wichtigen Auswirkungen dies für die deutschen eBay-Händler hat, darüber informieren wir im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
- Worum geht es?
- Regelungen betreffend die neue eBay-Zahlungsabwicklung
- Regelungen betreffend den Käuferschutz
- Ausschlussmöglichkeit internationaler Käufer
- Schaffung eines „Beschwerdemanagements“
- Verlängerte Frist bei Kündigung des eBay-Kontos
- Ab wann gelten die neuen Regelungen?
- Muss ich die Änderungen als Händler denn akzeptieren?
- Anpassung der eBay-Rechtstexte der Händler erforderlich
- Fazit
Worum geht es?
Der Marktplatzbetreiber eBay regelt die Nutzung seines Marktplatzes im Verhältnis zum jeweiligen eBay-Verkäufer mit seinen Marktplatz-AGB. Darüber hinaus informiert eBay seine Nutzer über die Datenverarbeitungen auf seinem Marktplatz im Rahmen einer Datenschutzerklärung für eBay.
Kürzlich informierte eBay, dass nun Änderungen an den AGB sowie der Datenschutzerklärung anstehen.
Die Anpassung der AGB greift ab dem 22.07.2020, die Anpassung der Datenschutzerklärung wurde bereits zum 23.06.2020 umgesetzt.
Im Kern geht es bei der Revision der Dokumente um die Einführung der neuen Zahlungsabwicklung durch eBay und die Anpassung der Regelungen an die gesetzlichen Vorgaben.
Da die Marktplatz-AGB und die Marktplatz-Datenschutzerklärung sich zumindest mittelbar auch auf die Vertragsverhältnisse zwischen eBay-Händlern und eBay-Käufern auswirken, besteht aufgrund er geplanten Anpassungen auch Handlungsbedarf für eBay-Händler. Denn bestehen hierbei in den eigenen Informationen der eBay-Händler (z.B. im Rahmen deren AGB bzw. Datenschutzerklärung) Widersprüchlichkeiten zu den Vorgaben eBays, drohen Abmahnungen.
Eine Synopse der AGB findet sich hier. Anhand derer lassen sich die Änderungen der AGB sehr gut nachvollziehen.
Regelungen betreffend die neue eBay-Zahlungsabwicklung
eBay führt in der neuen Fassung der AGB einen neuen § 4 ein, der ausschließlich Regelungen zur neuen eBay-Zahlungsabwicklung beinhaltet.
Schon seit einigen Monaten drängt eBay seine Händler, künftig die neue, von eBay selbst durchgeführte Zahlungsabwicklung zu nutzen.
Um hier den notwendigen Rechtsrahmen zu schaffen, wird die neue Zahlungsabwicklung in der Neufassung der eBay-AGB detailliert geregelt.
Regelungen betreffend den Käuferschutz
Auch das Thema Käuferschutz, also die Absicherung des eBay-Käufers für den Fall, dass der gekaufte Artikel nicht ankommt, wesentlich von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht bzw. dass es zu Problemen bei der Rückabwicklung des Vertrags findet im Rahmen der Neufassung der eBay-AGB nun deutlicher Eingang in die Geschäftsbedingungen der Plattform.
Auch erfolgt hierbei eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des Käuferschutzes nämlich dahingehen, dass sich eBay vorbehält, auch bei Nutzung der neuen Zahlungsabwicklung bei Vorliegen eines Käuferschutzfalles Gelder des Verkäufers einzubehalten
Ausschlussmöglichkeit internationaler Käufer
Eingang in die Neufassung der AGB findet die Möglichkeit des eBay-Händlers, gezielt internationale Käufer auszuschließen, indem er internationale Versandorte explizit ausschließen kann bzw. eine entsprechende Beschränkung des Käuferkreises vornehmen kann.
Schaffung eines „Beschwerdemanagements“
Immer wieder sehen sich eBay-Händler mit Restriktionen seitens eBay konfrontiert: Von der Beschränkung der Verkaufstätigkeit bis hin zur kompletten Sperrung bzw. Kündigung des eBay-Accounts reicht die Bandbreite der Maßnahmen seitens eBay.
Durch die Neufassung der AGB wird verankert, dass der eBay-Verkäufer künftig bei einer Beschränkung, Sperrung oder Kündigung des eBay-Kontos die Möglichkeit hat, ein von eBay geschaffenes internes Beschwerdemanagementsystems zu nutzen.
Verlängerte Frist bei Kündigung des eBay-Kontos
Während nach den aktuellen eBay-AGB eBay das Nutzerkonto ordentlich mit einer Frist von nur 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Diese Frist wird in der neuen Fassung auf 30 Tage verlängert.
Die letzten beiden Punkte erinnern ein wenig an den „Deal“, den der Konkurrent Amazon im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens mit dem Bundeskartellamt geschlossen hatte, um einen besseren Rechtsschutz für die Amazon-Verkäufer sicherzustellen.
Ab wann gelten die neuen Regelungen?
Die Anpassungen der AGB treten am 22.07.2020 in Kraft.
Die Änderungen der Datenschutzerklärung gelten bereits seit dem 23.06.2020.
Damit die Änderungen der AGB „in Kraft treten“, müssen eBay-Händler nichts weiter unternehmen. Die Fortführung bzw. Weiternutzung des eBay-Kontos wird als Akzeptanz der Neuregelungen gewertet.
Muss ich die Änderungen als Händler denn akzeptieren?
Die neue Fassung der AGB und der Datenschutzerklärung sind „zwangsweise“ zu akzeptieren.
Wer der Anpassungen widerspricht, dem bleibt nur die Kündigung seines eBay-Kontos bzw. es ist davon auszugehen, dass eBay bei einem Widerspruch die ordentliche Kündigung des Mitgliedsvertrags aussprechen wird.
Die klare Antwort lautet also: Ja (wenn das eBay-Konto fortbestehen soll).
Anpassung der eBay-Rechtstexte der Händler erforderlich
Aufgrund der Änderungen der Vorgaben seitens eBay wird auch eine Anpassung bzw. Aktualisierung der Rechtstexte, die eBay-Händler verwenden notwendig.
Die IT-Recht Kanzlei wird ihre Update-Service-Mandanten bis voraussichtlich zum 15.07.2020 mit angepassten Rechtstexten für den Verkauf via eBay.de versorgen.
Fazit
Öfter mal was Neues…
Nachdem die eBay-Händler nun gut zwei Jahre lang von Anpassungen der eBay-AGB verschont geblieben sind, ist es Ende Juli 2020 wieder einmal so weit.
Im Wesentlichen handelt es sich aber nur um geringfügige Anpassungen ohne größere Auswirkungen für die Händler. Da Händler dem Ansinnen eBays faktisch ohnehin nichts entgegen setzen können (außer auf das eBay-Konto kann verzichtet werden), besteht auch kein wirklicher Handlungsbedarf.
Ebay bestimmt sozusagen die Hausregeln.
Dennoch müssten eBay-Händler darauf achten, dass deren eigene Rechtstexte (hier AGB und Datenschutzerklärung) in Einklang mit den neuen (sozusagen höherrangigen) Regelungen seitens eBay stehen, um Widersprüchlichkeiten zu vermeiden.
Die IT-Recht Kanzlei wird ihren Update-Service-Mandanten voraussichtlich zum 15.07.2020 angepasste AGB für eBay.de zur Verfügung stellen.
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