Frage des Tages - Verlinkungen von der eBay Mich-Seite

Frage des Tages - Verlinkungen von der eBay Mich-Seite
02.04.2010 | Lesezeit: 2 min

Oftmals wird der IT-Recht Kanzlei die Frage gestellt, unter welchen Voraussetzungen es erlaubt ist, von der eBay-Mich-Seite aus auf den eigenen Online-Shop zu verlinken.

Folgendes hat eBay hierzu geregelt :

"Die "Mich"-Seite kann genutzt werden, um das Geschäft des Verkäufers näher zu beschreiben. Sie kann Web-Adressen (URLs) oder Links zur persönlichen Website oder zum Online-Shop des Verkäufers enthalten.

Links zu Seiten, die die gleichen Artikel, wie die vom Verkäufer bei eBay angebotenen Artikel, zum gleichen oder einem geringeren Preis anbieten (einschließlich dem Sofort-Kaufen-Preis) sind nicht gestattet. Es ist unzulässig, auf der "Mich"-Seite direkte Angebote zu unterbreiten und zu verlinken, die den Verkauf außerhalb von eBay zum Ziel haben. Außerdem ist die Aufnahme von Links zu Online-Handelsseiten Dritter, die Auktionen oder Festpreisangebote offerieren, unzulässig. Verboten sind ebenfalls Links zu Webseiten, auf denen Angebote unterbreitet werden, die bei eBay nicht zulässig sind."

Laut eBay kann ein Verstoß gegen diese Grundsätze eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten und Suchanzeigen
  • Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
  • Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (z.B. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
  • Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
  • Verlust des PowerSeller-Status

eBay-Hinweis: Dies ist lediglich eine Zusammenfassung der eBay-Grundsätze für die Verwendung von Links. Lesen Sie bitte auch den Grundsatz für die Verwendung von Links auf den eBay-Artikelseiten.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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1 Kommentar

M
MCS 09.02.2009, 08:35 Uhr
eBays willkürliche Praxis bei der Überprüfung von Links
Tatsächlich verlinkt eine grosse Zahl von eBay-Anbietern entgegen den eBay AGB von der sog. "mich-Seite" oder oft auch direkt aus der Artikelseite heraus, was laut eBay AGB strikt untersagt ist, auf externe eigene Online-Shops, in denen identische Artikel häufig günstiger angeboten werden, gelegentlich sogar mit explizitem Hinweis auf diesen Preisvorteil.

Das Problem ist dabei nicht, dass eBay tatsächlich nicht in der Lage ist, die Vielzahl dieser Angebote aufzuspüren, sondern dass man dort augenscheinlich willkürlich oft gegen vollkommen harmlose Extern-Verlinkungen wie z.B. auf Wikipedia-Seiten mit Artikellöschung und Verwarnungen reagiert.
(Derartige Regelverstösse können in der Mehrzahl schnell zu Zurückstufungen in den Suchergebnis-Rankings führen, Stichwort "Verkäufer Cockpit", und wirken sich damit konkret nachteilig aus).

Dieses uneinheitliche Vorgehen führt zu einer Wettbewerbsverzerrung zugunsten von Anbietern, die es als besonders clever erachten, ihre Links immer wieder gegen die Regeln in die eBay-Seiten zu integrieren, während sich regelkonform verhaltende Verkäufer, die ihren Kunden nur nichtkommerzielle Zusatzinformationen bieten möchten, abgestraft werden.

Wir haben diese Praxis eBays in vielen Einzelfällen beobachtet und auch durch exemplarische Meldungen unerlaubter verlinkungen an eBay untermauert. Nicht ein einziger gemeldeter, definitiv unerlaubter Link wurde entfernt. Hingegen wissen wir von diversen konkreten Löschungen von Artikeln mit Links lediglich auf Seiten von verbraucherschutzorganisationen, Testergebnissen oder öffentliche Einrichtungen.

Es bleibt ohnehin fraglich, ob eBay kapazitätsbedingt überhaupt jemals in der Lage ist, zu überprüfen, ob ein Link tatsächlich auf ein konkurierendes Angebot im Sinne der eigenen Regeln (also z.B. preiswerter) führt. Stadtdessen dürfte es vermutlich einfacher sein, täglich ein paar beliebig herausgepickte Artikel exemplarisch zu löschen, um den Abschreckungsdruck beim verkaufenden Publikum aufrecht zu erhalten.

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