eBay Kleinanzeigen wird zu „Kleinanzeigen“: IT-Recht Kanzlei hat Rechtstexte angepasst!
Schon seit 2021 steckt hinter eBay Kleinanzeigen nicht mehr eBay, sondern der Konzern Adevinta aus Norwegen. Dies ist der größte Betreiber von Online-Kleinanzeigenportalen weltweit. Nun wurde angekündigt, dass aus eBay Kleinanzeigen zum 16.05.2023 „Kleinanzeigen“ wird. Im Folgenden fassen wir zusammen, welche Auswirkungen dies für Händler hat, die bei eBay Kleinanzeigen verkaufen.
eBay Kleinanzeigen – eine gute Ergänzung zu klassischen Verkaufsplattformen
Bei eBay Kleinanzeigen lassen sich - auch gewerblich - sehr erfolgreich und vor allem kostengünstig Waren aller Art anbieten und verkaufen.
Anders als bei klassischen Verkaufsplattformen wie Amazon.de oder eBay.de handelt es sich bei eBay Kleinanzeigen um eine Anzeigenplattform.
Jedenfalls im Bereich gewerblicher Verkäufe werden Verträge nicht direkt auf der Plattform geschlossen, sondern im Wege individueller Kommunikation etwa per privater Nachricht, Email oder Telefon.
Das Charmante an eBay Kleinanzeigen ist dabei, dass Inserate grundsätzlich kostenlos möglich sind und auch keine Verkaufsprovision anfällt.
Ferner findet dort auch – da die Abwicklung des Vertrags in Eigenregie erfolgt – keine Gängelung in Sachen Servicequalität, Bewertungsschnitt und Versandperformance statt, wie auf den meisten Verkaufsplattformen.
Anbieten bei eBay Kleinanzeigen ist also nicht nur wesentlich kostengünstiger als über echte Verkaufsplattformen, sondern der Händler hat wesentlich mehr Freiraum in der Gestaltung der Vertragsabwicklung.
Der große Vorteil von eBay Kleinanzeigen besteht in der extrem hohen Bekanntheit und damit auch Reichweite, so dass Verkäufer mit einer hohen Nachfrage bei gleichzeitig sehr geringen „Nebenkosten“ rechnen können.
Zum 16.05.2023: Nur Name, URL, Logos, Design und Domain neu
In den letzten Tagen informierte eBay Kleinanzeigen seine Nutzer, dass aus eBay Kleinanzeigen am 16.05.2023 „Kleinanzeigen“ wird:
Am 16. Mai wird aus eBay Kleinanzeigen einfach Kleinanzeigen. Neuer Name, neues Logo, neues Design. Doch wir bleiben, was wir sind: Deine Nr. 1 für Kleinanzeigen. Was du nun tun musst? Nichts! Mit uns erreichst du weiterhin bis zu 36 Millionen Menschen im Monat. Unter mehr als 50 Millionen Anzeigen findest du auch in Zukunft, wonach du suchst. Außerdem trägst du dazu bei, dass Dinge länger genutzt werden – das ist gut für dich und die Umwelt. Also, lass uns handeln!
Im Grunde genommen handelt es sich um ein reines Rebranding.
Dies dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass der neue Betreiber sich verpflichtet hatte, die Nutzung der Marke „eBay“ ab einem bestimmten Datum einzustellen.
Die Plattform erhält nun einen neuen, kürzeren Namen und ist dann (primär) über den URL www.kleinanzeigen.de statt bisher www.ebay-kleinanzeigen.de erreichbar. Beide Domains dürften jedoch zunächst parallel in Betrieb bleiben bzw. wird www.ebay-kleinanzeigen.de dann auf den neuen URL weiterleiten.
Daneben ändern sich Design und Logo.
Der Rest bleibt der Ankündigung nach unverändert. Insbesondere ist keine erneute Registrierung erforderlich, die Anmelddaten ändern sich nicht. Alle Daten, Einstellungen Anzeigen, Bewertungen und Nachrichten sollen erhalten bleiben, ebenso wie gebuchte Zusatzoptionen.
Der Betreiber informiert dazu derzeit hier .
Händler sollten Ihre Rechtstexte aktualisieren
Durch die Namensänderung der Plattform sollten Händler, die auch ab dem 16.05.2023 über Kleinanzeigen anbieten möchten, ihre Rechtstexte aktualisieren, um weiterhin rechtssicher anbieten zu können.
Die IT-Recht Kanzlei ihre Rechtstexte für eBay Kleinanzeigen bereits „fit“ für die Umstellung auf „Kleinanzeigen“ gemacht.
Mandanten der IT-Recht Kanzlei, die bereits Rechtstexte für eBay Kleinanzeigen beziehen, finden bereits die aktualisierte, auf Kleinanzeigen angepasste Fassung in ihrem Mandanten-Portal vor. Diese können dann binnen weniger Minuten in der aktuellen Fassung aus dem Mandanten-Portal übernommen werden und bei Kleinanzeigen eingbunden werden.
Sie benötigen abmahnsichere Rechtstexte?
Sie handeln gewerblich auf (eBay) Kleinanzeigen?
Dann müssten Sie im Rahmen Ihres Auftritts bei eBay-Kleinanzeigen ein rechtssicheres Impressum sowie eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung vorhalten und Ihren Kunden bei der Abwicklung des Vertrags AGB mit Kundeninformationen sowie eine Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen.
Wenngleich es sich nicht um eine „echte“ Verkaufsplattform handelt, treffen gewerbliche Anbieter, die darüber Verträge im Fernabsatz anbahnen, gleichwohl die umfassenden Informationspflichten der fernabsatzrechtlichen, gesetzlichen Vorschriften.
Die IT-Recht Kanzlei stellt Ihnen gerne speziell für den Verkauf via (eBay) Kleinanzeigen zugeschnittene Rechtstexte (Impressum, AGB mit Kundeninformationen, Datenschutzerklärung sowie Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular bereits zu 9,90 Euro zzgl. MwSt. mtl. bereit.
Sofern Sie Update-Service-Mandant der IT-Recht Kanzlei werden, profitieren Sie automatisch von entsprechenden, notwendigen Aktualisierungen der Rechtstexte.
Selbstverständlich stellt Ihnen die IT-Recht Kanzlei neben Rechtstexten für (eBay) Kleinanzeigen auch abmahnsichere Rechtstexte für alle gängige Verkaufskanäle (wie etwa für einen eigenen Onlineshop, Amazon, eBay, Kaufland, etsy, Hood usw.) sowie für Präsentationsauftritte wie etwa in sozialen Medien (Facebook, Instagram, Pinterest, Tiktok) zur Verfügung.
So können Sie Rechtstexte für bis zu 5 Ihrer Internet-Präsenzen im Rahmen des Premium-Pakets und Rechtstexte für bis zu 70 Ihrer Präsenzen im Rahmen des Unlimited-Pakets beziehen.
Gerne sichern wir auch Sie, wie bereits über 60.000 Unternehmen, ab und verhelfen Ihnen zu einem rechtssicheren Internet-Auftritt.
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1 Kommentar
Würden Sie das Impressum direkt mit in die Kleinanzeigen-Rechtstexte inkludieren, würden solche Fehler vermieden werden bzw. haben wir jetzt die Unsicherheit, an welcher Stelle wir das Impressum einfügen sollen.
Vielen Dank.