eBay Kleinanzeigen: Problem bei Darstellung der Rechtstexte

eBay Kleinanzeigen: Problem bei Darstellung der Rechtstexte
24.03.2022 | Lesezeit: 10 min

eBay Kleinanzeigen ist eine sehr reichweitenstarke und damit auch für Online-Händler interessante Anzeigenplattform. Derzeit stellen sich dort einige Herausforderungen bei der Anzeige der Rechtstexte. Die Rechtstexte für eBay-Kleinanzeigen der IT-Recht Kanzlei können nun auch mittels des „Hostingservice“ eingebunden werden.

Worum geht es?

Viele Händler setzen neben klassischen Verkaufskanälen auch auf einen Vertrieb über die Anzeigenplattform eBay Kleinanzeigen.

eBay Kleinanzeigen bietet viele Vorteile für Händler, die darüber ihre Produkte bewerben und absetzen möchten:

  • Grundsätzlich keine Kosten für das Schalten einer Anzeige
  • Keine Verkaufsprovision
  • Sehr große Reichweite von über 3 Milliarden Aufrufen bei über 35 Millionen aktiven Nutzern im Monat
  • Erhöhte Empfänglichkeit der Besucher für Händlerangebote im Vergleich zu rein kommerziellen Plattformen, da viele Nutzer über eBay Kleinanzeigen ihren privaten Bedarf decken
  • Gelistete Produkte werden oft von Suchmaschinen wie Google erfasst, so dass auch über Suchmaschinen viele Besucher generiert werden
  • Unkomplizierter Ablauf, da Plattform die direkte Kommunikation zwischen Händler und Interessent nicht unterbindet wie andere Plattformen

Vor allem die Tatsache, dass sich die Plattform über kostenpflichtige Zusatzoptionen beim Schalten der Anzeige finanziert (wie etwa bessere Sichtbarkeit, längere Laufzeit, mehr Werbeoptionen), die aber nicht genutzt werden müssen und deswegen generell keine Verkaufsgebühren fällig werden, macht einen Verkauf über eBay Kleinanzeigen bei Gewerbetreibenden sehr beliebt.

Wer gewerblich via eBay Kleinanzeigen verkauft, der muss sich Gedanken zu passenden Rechtstexten machen. Denn bei einem Verkauf von Händler an privat sind rechtliche Angaben (wie Impressum, Datenschutzhinweise, Widerrufsbelehrung oder AGB mit Kundeninformationen) Pflicht.

Die IT-Recht Kanzlei bietet interessierten Händlern für den Verkauf via eBay Kleinanzeigen maßgeschneiderte Rechtstexte bereits ab 9,90 Euro zzgl. MwSt. mtl. an, inklusive Update-Service, für dauerhafte Rechtssicherheit.

Neuer Eigentümer, neuer Wind

Nachdem bereits seit Jahren über Verkaufspläne eBays gemunkelt worden ist, wurde im Jahre 2020 bekannt, dass sich der eBay-Konzern von der Anzeigenplattform eBay Kleinanzeigen trennt: Der Zuschlag ging an das norwegische Unternehmen Adevinta.

Wenngleich Name und Markenauftritt seitdem unverändert wirken, scheint sich langsam aber sicher etwas in Bezug auf die Monetarisierung der Plattform zu tun. Es werden immer umfangreichere „Bezahlpakete“ geschnürt, die den Gewerbetreibenden beim Schalten von Anzeigen bestimmte Vorteile gewähren sollen. Dafür wird eine monatliche Paketpauschale fällig. Händler können solche kostenpflichtigen Pakete buchen, um von weiteren Features der Plattform zu profitieren. Für das reine Schalten von Anzeigen ist dies jedoch nicht erforderlich.

Erst kürzlich wurden von eBay Kleinanzeigen neue „PRO-Pakete“ (Basic, Power und Premium) vorgestellt. Diese „PRO-Pakete“ kosten den Händler monatlich zwischen 35,-- Euro und 599,-- Euro zzgl. MwSt.

Es scheint also ganz so, also würde nun zunehmend der Fokus darauf gelegt, durch entsprechende kostenpflichtige Pakete die hohen Investitionskosten für die Übernahme der Anzeigenplattform wieder zu erwirtschaften.

Banner Premium Paket

Darstellung der Rechtstexte neuerdings teilweise problematisch

Das Hinterlegen der vollständigen Rechtstexte bereits online auf der Plattform war seit Einführung eines neuen Eingabefelds „Rechtliche Angaben“ vor einigen Jahren problemlos und rechtssicher für die Händler möglich.

Unter „Rechtliche Angaben“ konnten bis zu 30.000 Zeichen an Text leicht erreichbar und aus jeder Anzeige heraus transparent verfügbar hinterlegt werden, so etwa das Impressum, die AGB, die Datenschutzerklärung und die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular.

Ein rechtssicherer Verkauf via eBay Kleinanzeigen war somit unproblematisch.

Eine entsprechende Handlungsanleitung, mittels derer die Hinterlegung der Rechtstexte bislang auch problemlos möglich war, finden Sie gerne hier.

Seit einigen Tagen erreichen uns jedoch Nachrichten von Händlern, die Darstellung der Rechtstexte bei eBay Kleinanzeigen würde nicht mehr fehlerfrei funktionieren.

Hinweis vorweg: Die Problematik scheint nicht in einem Zusammenhang damit zu stehen, ob der Händler Nutzer eines „PRO-Pakets“ ist oder nicht.

Zwar werden hier neuerdings auch in Bezug auf die Hinterlegung der Rechtstexte Unterschiede gemacht, siehe folgende Hinweise hier:

„Für gewerbliche Nutzer ohne eBay Kleinanzeigen PRO:

  • Rechtliche Angaben müssen beim Erstellen einer Anzeige eingegeben werden
  • Nur manuell und für jede Anzeige einzeln möglich

Für gewerbliche Nutzer mit eBay Kleinanzeigen PRO:

  • Rechtliche Angaben unter "Meins" bei "Unternehmensseite" unter "Rechtliche Angaben" erstellen
  • Die Angaben erscheinen dann bei allen neu aufgegebenen Anzeigen
  • Sollen die Angaben auch für bestehende Angaben geändert werden, setzen Sie bitte einen Haken bei "Diese aktualisierten rechtlichen Angaben für alle meine Anzeigen und Unternehmensseite übernehmen. Hinweis: Die Aktualisierung findet im Hintergrund statt und kann einige Zeit in Anspruch nehmen.“

Daraus folgt jedoch nur, dass die Hinterlegung der Rechtstexte für „PRO“-Nutzer komfortabler vonstatten geht, jedoch auch für Händler, die kein „PRO-Paket“ gebucht haben weiterhin möglich ist.

Dagegen spricht ferner, dass der aktuell auftretende Anzeigefehler sowohl Händler mit, als auch solche ohne „PRO-Paket“ gleichsam betrifft.

Anzeigefehler beim Klicken auf „Rechtliche Angaben“

Seit kurzer Zeit führt das Klicken auf „Rechtliche Angaben“ in einigen Kleinanzeigen zur Darstellung eines nicht scrollbaren Auszugs mitten aus den AGB, ohne dass die weiteren Inhalte der AGB oder der anderen Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung oder Widerrufsbelehrung angezeigt werden.

Dieses Problem tritt betriebssystem- und browserunabhängig auf.

Kurios ist jedoch, dass die Darstellung beim Betrachten der Anzeige von einem Mobilgerät aus in der Regel fehlerfrei funktioniert. Dort werden nach dem Klicken auf „Rechtliche Angaben“ dann alle hinterlegten Rechtstexte vollständig und scrollbar angezeigt, also so, wie es sein sollte und bisher auch immer der Fall war.

Konkret geht es um die folgende Thematik: Ein Klick auf den Link „Rechtliche Angaben“ in manchen Kleinanzeigen

1

führt dann zu einer Einblendung wie dieser, auf der nur ein Auszug der Rechtstexte starr dargestellt wird, ohne dass nach oben oder unten gescrollt werden kann:

2

Dies führt zu rechtlichen Problemen, da so in aller Regel das rechtlich unbedingt erforderliche Impressum des Händlers, welches in jeder Anzeige zumindest so verlinkt werden muss, dass es leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist, gar nicht angezeigt wird.

Klickt ein Besucher dann auf „Rechtliche Angaben“, wird ihm ein Ausschnitt mitten aus den hinterlegten Rechtstexten angezeigt, ohne dass der Besucher darin navigieren kann und z.B. das meist am Anfang des Textes stehende Impressum aufrufen kann.

Was nun?

Auf Anraten der IT-Recht Kanzlei haben bereits mehrere betroffene Händler den Support von eBay Kleinanzeigen kontaktiert, das Problem geschildert und um zeitnahe Abhilfe gebeten. Bis dato leider erfolglos und ohne Rückmeldung.
Wir gehen derzeit davon aus, dass es sich hierbei lediglich um einen technischen Fehler handelt, und nicht um eine beabsichtigte „Blockade“ der korrekten Rechtstextedarstellung.

Gegen eine beabsichtigte Vorgehensweise des Plattformbetreibers spricht zudem, dass auch „Pro“-Nutzer von diesem Anzeigeproblem betroffen sind und die Darstellung bei mobilen Browsern ja in aller Regel fehlerfrei funktioniert.
Händler, die von diesem Bug derzeit betroffen sind, können aktuell die nötigen Rechtstexte nicht vollständig online bei eBay Kleinanzeigen hinterlegen.

Aufgrund der Zeichenbegrenzung auf maximal 4.000 Zeichen pro Anzeige können die Rechtstexte insbesondere nicht im Anzeigentext vollständig hinterlegt werden.

Solange die Störung nicht behoben worden ist, empfiehlt die IT-Recht Kanzlei ihren Mandanten folgendes Vorgehen:

  • Hinterlegen Sie (nur) Ihr vollständiges Impressum (inkl. anklickbarem Link auf die OS-Plattform, was technisch dort kein Problem darstellt) in dem Feld „Rechtliche Angaben“.
  • Nutzen Sie den kostenfreien Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei für die Rechtstexte aus dem Mandanten-Portal für die eBay-Kleinanzeigen-Rechtstexte und hinterlegen den Hosting-Link dann im Feld „Rechtliche Angaben“ unterhalb des Impressums. Bei Aufruf des Links werden Seitenbesucher zu einer Webseite mit Impressum, AGB, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular des Mandanten für eBay Kleinanzeigen geleitet.

Der Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei

Beim Hosting-Service erfolgt keine direkte Einbindung des gesamten Rechtstextes „vor Ort“.

Vielmehr hostet die IT-Recht Kanzlei den Rechtstexte für den Mandanten auf ihren Seiten im Internet und stellt dem Mandanten einen Hosting-Link zur Verfügung. Bei Aufruf dieses Links, den der Mandant statt des vollständigen Rechtstextes auf seiner Präsenz (bzw. hier, in seiner Anzeige) einbindet, gelangt der Interessent bzw. Kunde auf eine Webseite, auf welcher die Rechtstexte des Mandanten hinterlegt sind. Beim Hosting-Service steht zudem auch immer die aktuelle Fassung der Rechtstexte zur Verfügung. Rechtliche Updates werden damit beim Hosting-Service automatisch übernommen.

Aufgrund der aktuellen Problematik haben wir den Hosting-Service nun auch für die eBay-Kleinanzeigen-Rechtstexte freigegeben.

Alle unsere Mandanten, die Rechtstexte (auch) für eBay Kleinanzeigen beziehen, können dadurch auf ihr Impressum sowie ihre AGB, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular für eBay Kleinanzeigen „verlinken“.

Der Hostingservice steht Ihnen selbstverständlich ohne Mehrkosten zur Verfügung!

Wie geht das nun genau?

Wenn Sie vom aktuellen Darstellungsproblem der bei eBay Kleinanzeigen betroffen sind und als Nutzer der Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei für eBay Kleinanzeigen derweil Abhilfe schaffen wollen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

1. Zunächst fügen Sie bitte in Ihrer Anzeige auf eBay Kleinanzeigen unter der Rubrik „Rechtliche Angaben“ Ihr vollständiges Impressum ein.

Sie finden das Impressum in Ihrem Mandanten-Portal hinterlegt. Lassen Sie das Browserfenster / das Browsertab geöffnet.

2. Loggen Sie sich nun bitte in einem anderen Browserfenster oder Browsertab in Ihr Mandanten-Portal ein.

3. Klicken Sie dort auf die Plattform „eBay Kleinanzeigen“.

4. Klicken Sie dann auf den Rechtstext (je nach Version entweder „eBay-Kleinanzeigen – AGB (Basic) inkl. Datenschutz + Widerrufsbelehrung“ oder „eBay-Kleinanzeigen – AGB (Professional) inkl. Datenschutz + Widerrufsbelehrung“ und nehmen Sie, falls noch nicht erfolgt, noch die Konfiguration des Rechtstextes vor.

5. Wechseln Sie dann bitte auf den Reiter „Hosting“, indem Sie diesen Reiter anklicken.

6. Kopieren Sie einen der beiden dort angezeigten Direktlinks (es ist egal, ob Sie dazu den ersten oder den zweiten Link nutzen).

7. Gehen Sie zurück zu dem Browserfenster / Browsertab mit Ihrer Anzeige bei eBay Kleinanzeigen und ergänzen unterhalb Ihres Impressums den folgenden Hinweis:

„AGB, Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular sowie die Datenschutzhinweise finden Sie unter folgender Internetadresse (zum Aufrufen kopieren und fügen Sie die Internetadresse in die Adresszeile Ihres Browsers ein und bestätigen Sie mit Enter oder Öffnen): [hier den kopierten Direktlink einfügen]“

Speichern Sie die Änderungen / Anzeige ab.

8. Ferner sollten nach dem Einfügen der Angaben durch Öffnen der Rubrik „Rechtliche Angaben“ in einer Ihrer Anzeigen exemplarisch prüfen, ob der Link auf die OS-Plattform auch tatsächlich anklickbar ist. Das wird im Normalfall von eBay Kleinanzeigen automatisch umgesetzt.

9. Der Direktlink auf den Hostingservice wird jedoch nicht als anklickbarer Link dargestellt, sondern ist nicht aktiv bzw. nicht anklickbar.

10. Die nun eingefügten Angaben (Impressum und Hinweis auf Direktlink) sollten nun in Ihren Anzeigen unter „Rechtliche Angaben“ aufrufbar sein.

Wermutstropfen: Direktlink leider nicht anklickbar

Ein Wermutstropfen besteht allerdings: Derzeit ist uns leider keine technische Möglichkeit bekannt, den Direktlink als anklickbaren Link zu hinterlegen. Dies ist nach unserer Kenntnis weder unter „Rechtliche Angaben“, noch in der Anzeige selbst technisch möglich.

Diese Lösung ist daher nicht als definitiv rechtssicher anzusehen, aber in jedem Fall der oben geschilderten, fehlerhaften Darstellung der hinterlegten Rechtstexte, bei welcher nicht einmal das Impressum angezeigt wird, vorzuziehen.

Von daher muss die geschilderte Lösung als „Workaround“ während des Bestehens des Anzeige-Bugs bei eBay Kleinanzeigen betrachtet werden.

Sobald die korrekte Anzeige der hinterlegten Rechtstexte in der Rubrik „Rechtliche Angaben“ wiederhergestellt ist, sollten daher die Rechtstexte aus dem Mandanten-Portal dort wieder vollständig als Text eingefügt werden.

Fazit

Lange war die Plattform eBay Kleinanzeigen durch die Schaffung der Rubrik „Rechtliche Angaben“ vorbildlich, was die technische Möglichkeit der Hinterlegung von Rechtstexten betraf.

Seit kurzer Zeit werden dort hinterlegte, längere Rechtstexte jedoch fehlerhaft angezeigt. Dahinter dürfte ein technischer Fehler stehen. Schade ist, dass betroffene Händler derzeit auf Rückmeldung vom Plattform-Support warten. Hier wäre eine schnelle Reaktion gefragt.

Als „Workaround“ empfiehlt es sich daher, jeweils in der Anzeige unter der Rubrik „Rechtliche Angaben“ das vollständige Impressum sowie darunter mittels Nutzung des Direktlinks des Hostingservice auf die weitergehenden Rechtstexte verwiesen – jedenfalls solange das geschilderte Anzeigeproblem besteht.

Sie möchten die Reichweite von eBay Kleinanzeigen für den Vertrieb Ihrer Waren nutzen und sind auf der Suche nach Rechtstexten und rechtlicher Absicherung? Einen Überblick über die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei finden Sie gerne hier

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
Postmodern Studio / shutterstock.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Weitere News

IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für die Vermietung von Sachen über kleinanzeigen.de an
(23.06.2023, 15:26 Uhr)
IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für die Vermietung von Sachen über kleinanzeigen.de an
Pflicht zur Nutzung von Rechtstexten bei gewerblichen eBay-Kleinanzeigen
(18.09.2020, 08:41 Uhr)
Pflicht zur Nutzung von Rechtstexten bei gewerblichen eBay-Kleinanzeigen
AGB für eBay-Kleinanzeigen: um Regelungen für Reparaturleistungen erweitert
(05.08.2019, 17:28 Uhr)
AGB für eBay-Kleinanzeigen: um Regelungen für Reparaturleistungen erweitert
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei