Aufgepasst bei eBay: Barzahlung bei Abholung seit dem 11.09.2023 nicht mehr vorgesehen

Aufgepasst bei eBay: Barzahlung bei Abholung seit dem 11.09.2023 nicht mehr vorgesehen
19.09.2023 | Lesezeit: 4 min

Änderungen der eBay-Richtlinien führen dazu, dass gewerbliche eBay-Händler von nun an die Bezahlmöglichkeit der Barzahlung bei Abholung nicht mehr anbieten dürfen. Für eBay-Händler gilt es daher, anderslautende und möglicherweise irreführende Angaben in den Artikelbeschreibungen zu überarbeiten.

Was ist neu?

Seit geraumer Zeit hat eBay die Zahlungsmöglichkeiten auf seiner Plattform selbst in die Hand genommen und bietet eine einheitliche Zahlungsabwicklung ab. In diesem Rahmen steuert eBay die Einnahme und Ausschüttung der Käuferzahlungen.

Eine Ausnahme davon war die bisher zulässige Zahlungsart der Barzahlung bei Abholung der Ware. Hier konnte die Zahlung noch direkt vom Käufer an den Verkäufer erfolgen.

eBay möchte dies anscheinend nicht länger und hat gewerbliche Verkäufer kürzlich wie folgt informiert:

Hallo,

um die Bezahlung von eBay-Bestellungen noch sicherer zu machen, schalten wir ab 11. September 2023 die „Barzahlung bei Abholung‟ ab. Käufer*innen wird die Option „Barzahlung bei Abholung‟ in der Kaufabwicklung nicht mehr angeboten. Diese schließen den Kauf über die bestehende übliche Zahlungsabwicklung bei eBay ab.

Wenn Sie ein neues Angebot erstellen, können Sie ab 11. September 2023 die Option „Barzahlung bei Abholung‟ nicht mehr auswählen, wenn Sie Ihren Käufer*innen Selbstabholung als Versandoption anbieten.

In Ihren bestehenden aktiven Angeboten wird die Option „Barzahlung bei Abholung‟ automatisch gelöscht.

Wir wollen damit auch bei Selbstabholung die eBay-Transaktion für Käufer*innen wie Verkäufer*innen sicherer machen. Die Fristen für die Auszahlung bei der Zahlungsabwicklung bleiben unverändert. Alle Informationen rund um die Zahlungsabwicklung finden Sie im Verkäuferportal. Mehr erfahren

Neue Funktionalitäten zur Selbstabholung werden in den kommenden Wochen die Kauferfahrung verbessern. Wir freuen uns, wenn Sie weiterhin in Ihren Angeboten diese Option unter den Versandoptionen auswählen. Damit profitieren Ihre Angebote von besserer Sichtbarkeit, wenn Käufer*innen danach in ihrer Wohnumgebung suchen.

Wir danken Ihnen, dass Sie bei eBay verkaufen!

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

Dies bedeutet, dass gewerbliche eBay-Verkäufer seit dem 11.09.2023 die Zahlungsart „Barzahlung bei Abholung“ nicht mehr für ihre Angebote auswählen können und diese Zahlungsart auch bei bestehenden Angeboten mit dieser Zahlungsmethode entfernt werden wird.

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Unsichere Zahlungsart?

Etwas merkwürdig erscheint die Begründung für die Neuregelung: Hier wird angeführt, dass die Bezahlung von eBay-Bestellungen noch sicherer gemacht werden soll.

Die Barzahlung bei Abholung dürfte für Käufer wie Verkäufer mit zu den sichersten Zahlungsarten überhaupt gehören. Es kommt nur dann zum Leistungsaustausch, wenn die Ware vorhanden ist und das Geld Zug um Zug fließt.

Für eBay ist durch die Umstellung jedoch eines sicher: Man hat eine bessere Kontrolle über den Zahlungsfluss und kann möglicherweise besser erkennen, ob Transaktionen zu Unrecht als „storniert“ gemeldet werden, um Gebühren zu sparen.

Achtung: Anpassung der Artikelbeschreibungen anzuraten

Viele eBay-Verkäufer erwähnen in ihren Angeboten die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten auch mit eigenen Angaben bzw. Worten. Nicht selten werden die Zahlungsmethoden etwa in Templates fest hinterlegt.

Da die Zahlung mittels Bargeld (erst) bei Selbstabholung für den Käufer – anders als in der Artikelbeschreibung durch Zusätze des Verkäufers angegeben – nun zumindest formal nicht mehr möglich ist (da im Checkout eine andere Zahlungsart ausgewählt werden muss), droht ein Irreführungspotential.

Jedenfalls dann, wenn der Verkäufer auch unter vorgehaltener Hand keine Barzahlung bei Abholung mehr durchführt, diese Zahlungsart aber durch eigene Angaben des eBay-Händlers noch als zur Verfügung stehend beworben wird, liegt eine klare Irreführung vor.

Dies kann einerseits zu Beschwerden von Käufern, andererseits zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen. Denkbar ist natürlich auch ein „Rüffel“ seitens eBay, da die Angebote dann gegen eBays Vorgaben verstoßen würden.

Was ist also zu tun?

eBay-Händler sollten prüfen, ob sie in ihren eBay-Angeboten aktuell noch mit der Zahlmethode Barzahlung bei Abholung werben.

Häufig ist dies durch eigene Angaben im Rahmen der Artikelbeschreibung der Fall bzw. durch die Integration in verwendete Templates oder Logos.

Um eine Irreführung bzw. Ärger mit eBay zu vermeiden, empfiehlt sich die Entfernung entsprechender Aussagen.

Sie wünschen sich einen rechtssicheren und abmahnfreien Internetauftritt? Wir unterstützen Sie dabei mit unseren Abmahnschutzpaketen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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