eBay.de: Wohl schon wieder haben etliche Händler Probleme mit dem Impressum

eBay.de: Wohl schon wieder haben etliche Händler Probleme mit dem Impressum
Stand: 04.04.2024 4 min

Anscheinend hat eBay nach noch nicht einmal vier Wochen schon wieder technische Probleme mit der Ausspielung der Händler-Impressen. Aktuell fehlen bei etlichen Impressen die Angaben zum Handelsregistereintrag. Was Händler nun unternehmen können, lesen Sie im Folgenden.

Was ist nun wieder los?

Bereits am zweiten März-Wochenende gab es große Probleme mit der Darstellung der Impressen gewerblicher eBay-Händler.

So wurde bei zahlreichen Impressen von Einzelunternehmern damals plötzlich keine Anschrift, welche eine Pflichtangabe im Rahmen der Anbieterkennzeichnung ist, mehr dargestellt. Fehler beim Impressum sind rechtlich immer problematisch.

Wir berichteten dazu hier.

Aktuell ist festzustellen, dass es schon wieder Probleme mit der Darstellung des Impressums bei eBay.de gibt:

Derzeit werden die Angaben zum Handelsregistereintrag (Registergericht und Registernummer) in zahlreichen Impressen nicht mehr korrekt dargestellt und fehlen in einer Vielzahl von eBay-Impressen.

Anders als beim letzten Bug im März, von dem in erster Linie klassische Einzelunternehmer betroffen gewesen sind, haben nun in erster Linie juristische Personen, die bei eBay verkaufen, wie z.B. eine GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder AG mit Problemen zu kämpfen. Jedoch sind auch eingetragene Kaufleute (etwa der e.K.) von der Problematik erfasst.

Die Angaben zum Handelsregister sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG Pflichtangaben in jeder Anbieterkennzeichnung.

So muss z.B. eine GmbH im Rahmen ihres Impressums angeben, bei welchem Handelsregister (etwa „Amtsgericht München“) und unter welcher Registernummer (etwa „HRB 123456“) diese eingetragen ist.

Die Impressums-Maske von eBay.de sieht für diese Angaben auch entsprechende Felder vor. Wohl aufgrund eines technischen Fehlers werden diese Daten dann aber derzeit (teilweise) gar nicht ausgespielt und fehlen dann im angezeigten Händler-Impressum.

Daher gilt nun einmal mehr:

Wer bei eBay.de verkauft und über einen Eintrag im Handelsregister verfügt, dem ist dringend anzuraten, die aktuelle Darstellung seines Impressums bei eBay zu überprüfen.

Es ist unbedingt erforderlich, dass die Daten zum Registereintrage (Registergericht und Registernummer) im jeweiligen Impressum auch angezeigt werden.

Andernfalls ist das Impressum unvollständig und es liegt ein abmahnbarer Wettbewerbsverstoß vor, der sowohl von Mitbewerbern, als auch Abmahnverbänden im Abmahnungsweg verfolgt werden kann.

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Bereits Abmahnung durch Verband sozialer Wettbewerb e.V. erfolgt

Der IT-Recht Kanzlei liegt bereits eine aktuelle Abmahnung des Verband sozialer Wettbewerb e.V. mit Sitz in Berlin von Anfang April 2024 vor.

Mit dieser Abmahnung wird u.a. das Fehlen der Angaben zum Handelsregister und zur Registernummer in einem Angebot bei eBay.de bemängelt. Der Händler hatte diese Angaben jedoch zuvor bei eBay.de entsprechend hinterlegt gehabt.

Der Verband fordert dahingehend nicht nur die Erstattung entsprechender Abmahnkosten, sondern auch die Abgabe einer durch Vertragsstrafeversprechen strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung.

Das ist nicht nur ein finanzielles Ärgernis, sondern birgt gerade bei künftigen Verstößen die Gefahr, dass dann hohe Vertragsstrafenforderungen auf den betroffenen Händler zukommen.

Besonderes Augenmerk, wenn bereits Unterlassungserklärung abgegeben wurde

Ganz besonders aufpassen müssen nun eBay-Händler, die in der Vergangenheit bereits einmal eine Unterlassungserklärung wegen fehlender bzw. fehlerhafter Impressumsangaben abgegeben hatten.

Ist die (korrekte) Angabe der Daten zum Handelsregister vom Unterlassungsversprechen erfasst und bekommt der Unterlassungsgläubiger (also der „Abmahner“ von damals) von der aktuellen Problematik bei eBay Wind, kann dies schnell eine Forderung von Vertragsstrafe im vierstelligen Bereich bedeuten.

Was kann nun getan werden?

Grundsätzlich kann die technische Darstellung des eigentlichen Impressumsfeldes bei eBay.de vom Händler selbst natürlich nicht beeinflusst werden. Hier bleibt leider abzuwarten, bis der Darstellungsfehler beseitigt worden ist.

Ein Lösungsansatz besteht darin, ein vollständiges Impressum (also mit den Daten auch zum Handelsregistereintrag, sofern vorhanden) zudem auch in die jeweilige Artikelbeschreibung aufzunehmen. Rechtlich ist es ausreichend, wenn das Impressum zumindest an einer Stelle im jeweiligen Angebot vollständig dargestellt wird.

Diese Aktion ist natürlich, soll dies nun erstmalig so erfolgen, ein erheblicher administrativer Aufwand, da sämtliche Angebote zu überarbeiten sind.

Alternativ können von der aktuellen Thematik betroffene Händler die Angaben zum Handelsregistereintrag auch in den eBay-Einstellungen zum Impressum in dem Feld für „Zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben“ (dort wo auch der Link aus die OS-Plattform untergebracht werden muss) hinterlegen, sofern die Anzahl der dort maximal verfügbaren Zeichen dann nicht überschritten wird.

Fazit

Es ist schon recht erstaunlich, mit welchen technischen Problemen eBay.de derzeit hinsichtlich der korrekten Impressumsdarstellung seiner gewerblichen Verkäufer zu kämpfen hat.

Erst die große Panne der fehlenden Adressangaben Anfang März. Keinen Monat später nun die fehlenden Angaben zum Handelsregister in zahlreichen Impressen.

Es handelt sich dabei ja nicht nur um einen „Schönheitsfehler“. Vielmehr werden so Händler in eine konkrete, rechtliche Problematik gebracht.

Zum einen drohen deshalb Abmahnungen, zum anderen bei entsprechender Vita natürlich auch Vertragsstrafenforderungen, werden Unterlassungsgläubiger auf den Fehler aufmerksam.

Aus diesem Grund ist eigentlich jedem eBay-Händler zu raten, nun mehrmals die Woche die Richtigkeit und Vollständigkeit des für ihn angezeigten Impressums bei eBay zu überprüfen.

Aktuell ganz besonders wichtig: Wer über einen Eintrag im Handelsregister verfügt, der muss sicherstellen, dass sich die Angaben zum Handelsregister und zur Registernummer in seinem eBay-Impressum wiederfinden.

Ein rechtssicherer und abmahnfreier Verkauf im Internet ist Ihr Ziel? Wir stehen Ihnen dabei sehr gerne mit unseren Schutzpaketen zur Seite.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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