Verzögerungen für neue Effizienzetiketten und Produktdatenblätter auf eBay: Wer haftet?

Verzögerungen für neue Effizienzetiketten und Produktdatenblätter auf eBay: Wer haftet?
15.03.2021 | Lesezeit: 6 min

Zum 01.03.2021 sind für diverse energieverbrauchsrelevante Produkte neue Effizienzetiketten und Produktdatenblätter verpflichtend geworden. Die Frist, die neuen Dokumente gegen die alten auszutauschen und hierbei den geänderten Kennzeichnungsanforderungen zu entsprechen, läuft noch bis einschließlich zum 19.03.2021. Vor allem auf Handelsplattformen wie eBay ist zu beobachten, dass sich die Betreiber sich mit der Umstellung auf das neue Kennzeichnungssystem bisher Zeit lassen. Ob Händler oder die Plattform selbst für die nicht rechtzeitige Umstellung die Verantwortung tragen, klären wir im heutigen Beitrag.

I. Neue Etiketten, Produktdatenblätter und Darstellungsvorgaben: Stichtag 19.03.2021

Zum 01.03.2021 sind für

  • Geschirrspüler
  • Waschmaschinen
  • Wäschetrockner
  • Kühlschränke
  • elektronische Displays und
  • Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion

neue Energieeffizienz-Etiketten und Produktdatenblätter in Kraft getreten.

Gleichzeitig wurden die gestalterischen Vorgaben für die Einbindung reformiert. Darzustellen ist, sofern das Effizienzetikett verlinkt wird, nun ein Pfeil, der – neben weiteren Voraussetzungen – auch das Spektrum der Effizienzklassen ausweisen muss.

Welche neuen darstellerischen Vorgaben im Rahmen der reformierten Energieverbrauchskennzeichnung zu beachten sind, haben wir im Detail in diesem Beitrag zusammengetragen.

Händler haben nach Art. 11 Abs. 13 lit. c der EU-Rahmenverordnung 2017/1369 14 Arbeitstage nach dem Datum des Startzeitpunktes der neuen Dokumente Zeit, um die Labels und Produktdatenblätter auszutauschen und die neuen gestalterischen Vorgaben zu implementieren.

Diese Umsetzungsfrist, ausdrücklich nur anhand von Arbeitstagen berechnet, endet mit Ablauf des 19.03.2021.

Ab diesem Datum müssen überall dort, wo Online-Händler die betroffenen Produkte im Internet anbieten, die neuen Kennzeichnungsmaßnahmen umgesetzt sein.

Dies gilt daher nicht nur für eigens gestaltete Verkaufsauftritte, sondern insbesondere auch auf Handelsplattformen wie eBay und Amazon.

1

II. EBay lässt mit Umsetzung auf sich warten

Problematisch ist dies insofern, als Online-Händler auf Handelsplattformen in Ihrer Gestaltungs- und Verwaltungsfreiheit eingeschränkt und an die Ihnen von der Plattform zur Verfügung gestellten Compliance-Möglichkeiten gebunden sind.

Auf eBay ist derzeit allerdings von einer Umstellung auf das neue Kennzeichnungssystem noch nichts zu bemerken.

Vielmehr werden Effizienzetiketten und Produktdatenblätter nach wie vor noch in ihren alten Fassungen dargestellt und ist der Effizienzpfeil als graphischer Ausgangspunkt für die Einbindung des elektronischen Etiketts nach wie vor in seiner veralteten Fassung dargestellt.

Ebay bedient sich für die Vermittlung der Möglichkeit, elektronische Etiketten und Produktdatenblätter einzubinden, eines externen Dienstleisters.

Laut eigener Aussage von eBay müssen Händler nur die Marke des Produktes und die Herstellernummer in den eBay-Artikelmerkmalen angeben, damit die korrekten energieverbrauchsrelevanten Informationen systemseitig korrekt zugeordnet und angezeigt werden.

Ein Update der Kennzeichnungsmechanismen auf die neuen Vorgaben, das spätestens zum 19.03.2021 zu erfolgen hat, ist bislang unterblieben.

III. Kennzeichnungsversäumnisse nach Übergangsfrist: Wer haftet?

Händler sehen sich im Angesicht der fehlenden Umstellung des Systems durch eBay vor einem Dilemma: einerseits sind sie selbst unmittelbar für die korrekte Umsetzung der neuen Kennzeichnungsvorgaben verantwortlich, andererseits hängt eben diese Umsetzung auf eBay technisch allein von einem Systemupdate des Plattformbetreibers ab.

Unglücklicherweise ist die Verantwortlichkeits- und Verschuldensfrage für die wettbewerbsrechtliche Haftung allerdings irrelevant.

Verstöße gegen die Energiekennzeichnungspflichten und mithin das Versäumnis der Umstellung der Kennzeichnungsmaßnahmen für erfasste Produktkategorien zum 19.03.2021 werden über § 3a UWG in das Wettbewerbsrecht projiziert und lösen verschuldensunabhängige Unterlassungsansprüche gegen den Händler aus.

Primär haften für Wettbewerbsverstöße, die aus der nicht rechtzeitigen Übernahme der neuen Kennzeichnungsvorgaben auf eBay resultieren, also die eBay-Händler. Die Tatsache, dass eBay hier gegebenenfalls die technische Umsetzbarkeit nicht rechtzeitig sichergestellt hat, kann sie wettbewerbsrechtlich nicht entlasten.

Allerdings gilt zu beachten, dass Handelsplattformen nach dem jeweiligen Artikel 5 der neuen Kennzeichnungsverpflichtungen selbst unmittelbar verpflichtet werden, Händlern eine rechtskonforme Kennzeichnung (technisch) auch zu ermöglichen:

Gestattet ein Anbieter von Hostingdiensten im Sinne des Artikels 14 der Richtlinie 2000/31/EG den Direktverkauf von Haushaltsgeschirrspülern über seine Website, so muss er es ermöglichen, dass das vom Händler bereitgestellte elektronische Label und das elektronische Produktdatenblatt gemäß den Bestimmungen des Anhangs VIII über den Anzeigemechanismus angezeigt werden, und den Händler über seine Pflicht zu dieser Anzeige informieren.

eBay ist also gesetzlich verpflichtet, seinen Händlern (rechtzeitig) Gestaltungsmöglichkeiten bereitzustellen, mit denen sie ihre Kennzeichnungspflichten rechtskonform umsetzen können.

Schafft eBay bis spätestens zum 19.03.2021 die notwendigen Anzeigemechanismen nicht und wird ein Händler infolgedessen wettbewerbsrechtlich für die nicht ordnungsgemäße reformierte Energieverbrauchskennzeichnung auf eBay belangt, kann die oben zitierte Vorschrift Grundlage für einen vertraglichen Regressanspruch gegenüber eBay sein.

Gegenstand des Anspruches, der sich aus § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 5 der jeweiligen Kennzeichnungsverordnung konstruieren ließe, wäre die Pflicht eBay, den Händler (vor allem finanziell) so zu stellen, als wäre die Erfüllung der neuen energieverbrauchsrechtlichen Kennzeichnungspflichten rechtzeitig erfolgt. Insbesondere Abmahn- und Prozesskosten könnten so erstattet verlangt werden.

IV. (Wie) können sich Händler vorbeugend schützen?

IT-Recht Kanzlei

Exklusiv-Inhalt für Mandanten

Noch kein Mandant?

Ihre Vorteile im Überblick
  • Wissensvorsprung
    Zugriff auf exklusive Beiträge, Muster und Leitfäden
  • Schutz vor Abmahnungen
    Professionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
  • Monatlich kündbar
    Schutzpakete mit flexibler Laufzeit
Laptop
Ab
5,90 €
mtl.

V. Fazit

EBay stellt Händler derzeit noch keine technischen Möglichkeiten bereit, um die für viele Produkte seit dem 01.03.2021 geänderten Energieverbrauchs-Kennzeichnungspflichten rechtskonform umzusetzen.

Zeit bleibt nur noch bis einschließlich zum 19.03.2021.

Versäumt eBay die Umstellung auch darüber hinaus und werden Händler auf eBay für fehlende Kennzeichnungsvorgaben wettbewerbsrechtlich belangt, haften sie zwar uneingeschränkt. Es kommt insbesondere nicht darauf an, dass sie an der fehlenden Umsetzbarkeit gegebenenfalls kein Verschulden trifft.

Ist aber alleiniger Grund für die fehlende Umsetzung das Versäumnis von Seiten eBays, sind Regressansprüche gegen die Plattform denkbar.

Auch wenn es wettbewerbsrechtlich zu keiner anderen Bewertung führen dürfte, kann empfohlen werden, die neuen Etiketten und Produktdatenblätter immerhin per Produktabbildung einzubinden, solange eBay nicht die rechtskonforme Anzeige per Verlinkung ermöglicht.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Weitere News

OLG Hamm: Falsches Energie-Effizienzspektrum gleicht Nichtangabe
(26.01.2024, 08:44 Uhr)
OLG Hamm: Falsches Energie-Effizienzspektrum gleicht Nichtangabe
EuGH: In Werbung für energieverbrauchsrelevante Produkte ist stets auch Spektrum der Effizienzklassen anzugeben
(23.10.2023, 09:43 Uhr)
EuGH: In Werbung für energieverbrauchsrelevante Produkte ist stets auch Spektrum der Effizienzklassen anzugeben
Abmahnung aufgrund Verstoßes gegen Energiekennzeichnung
(05.10.2023, 16:28 Uhr)
Abmahnung aufgrund Verstoßes gegen Energiekennzeichnung
Energieverbrauchskennzeichnung: Print-Labels von Lichtquellen bis 01.03.23 austauschen
(24.02.2023, 10:20 Uhr)
Energieverbrauchskennzeichnung: Print-Labels von Lichtquellen bis 01.03.23 austauschen
EU plant Energielabel für Smartphones und Tablets mit Reparierbarkeitsindex
(09.01.2023, 11:44 Uhr)
EU plant Energielabel für Smartphones und Tablets mit Reparierbarkeitsindex
Energieverbrauchskennzeichnung: Muster-Aufforderung an Lieferanten bei Verweigerung neuer Etiketten und Datenblätter
(21.10.2021, 11:11 Uhr)
Energieverbrauchskennzeichnung: Muster-Aufforderung an Lieferanten bei Verweigerung neuer Etiketten und Datenblätter
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei