Besser Finger weg: CE-Piktogramm bei eBay

Besser Finger weg: CE-Piktogramm bei eBay
Stand: 03.02.2025 4 min

Zur Umsetzung der Infopflichten nach der GPSR sind auch die Verkaufsplattformen gehalten, technische Änderungen vorzunehmen. Bei eBay sollte ein Piktogramm nicht genutzt werden.

Worum geht es?

Seit dem 13.12.2024 gilt die GPSR und schreibt vor, dass u.a. relevante Sicherheitsinformationen und Warnhinweise für (gefährliche) Produkte darzustellen sind.

Im eigenen Shop kann der davon betroffene Händler technisch meist schalten und walten, wie er will. Auf Verkaufsplattformen wie Amazon und eBay sieht das unter Umständen anders aus.

eBay hat auf die neuen Anforderungen reagiert und stellt dortigen Händlern u.a. vier Piktogramme zur Verfügung, welche diese in ihre eBay-Angebote einblenden lassen können.

Diese beziehen sich auf die folgenden Eigenschaften:

• Nicht für Kleinkinder geeignet (0-3)

• Enthält eine Knopfzelle

• Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren

• CE-Kennzeichnung

Details zu den von eBay eingeführten Piktogrammen finden Sie gerne in der
eBay-Community

Dazu gehört auch ein „CE-Piktogramm“, das bei Aktivierung durch den Seller dann wie folgt in seinem Angebot ausgespielt wird:

CE ebay
Banner Starter Paket

Bekanntes Problem: Werbung mit CE ist abmahnbar

Die Werbung mit dem CE-Zeichen ist seit jeher ein „Abmahnklassiker“. Denn: Das CE-Zeichen ist weder etwas „Besonderes“, noch ein Qualitätsmerkmal für die angebotene Ware.

Vielmehr handelt es sich bei der CE-Kennzeichnung, also insbesondere der Anbringung des CE-Zeichens auf des Produkt, der Verpackung und Begleitunterlagen um einen gesetzlichen Zwang. Sozusagen eine Mindestanforderung in Bezug auf die Produktsicherheit, die das europäische Recht vorgibt.

Das CE-Zeichen besagt also nicht, dass ein Produkt besonders sicher oder qualitativ hochwertig ist. Es ist lediglich als Warenpass für die EU-Behörden zu verstehen dahingehend, dass der Produkthersteller in Eigenverantwortung erklärt hat, sein Produkt erfüllt die grundlegenden Sicherheitsanforderungen in der EU.

Wer mit der CE-Kennzeichnung wirbt, handelt unlauter und wettbewerbswidrig.

Zum einen wird dadurch eine Selbstverständlichkeit beworben. Denn jedes vergleichbare Produkt muss, um in der EU marktfähig zu sein, ebenfalls mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Eine solche Bewerbung von Selbstverständlichkeiten wird von den Gerichten in aller Regel als unlautere Irreführung eingestuft.

Daneben droht eine weitere Irreführungskomponente, sofern der Verkäufer nicht nur das CE-Zeichen als solches bewirbt, sondern Zusätze wie „CE geprüft“, „CE zertifiziert“, „Prüfungen: CE“ usw. darstellt.

Hintergrund ist dabei, dass der Hersteller das CE-Zeichen immer in Eigenverantwortung anbringt und damit keine Prüfung oder Zulassung durch eine unabhängige, dritte Stelle erfolgt. Selbst wenn im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens (etwa aufgrund der Gefährlichkeit eines Produkts) vorgesehen ist, dass der Hersteller hierzu eine benannte Stelle hinzuziehen muss, nimmt diese jedenfalls keine Prüfung vor, ob das CE-Zeichen angebracht werden darf, sondern beurteilt nur, ob das Produkt die technischen Konformitätsanforderungen erfüllt.

Besser Abstand nehmen!

Von einer derart prominenten und gesonderten Darstellung des CE-Zeichens wie durch das neue Piktogramm von eBay sollte aus den vorgenannten Gründen abgesehen werden.

Dies gilt umso mehr, da – selbst wenn man die schädlichen Wirkungen ausblenden will – kein rechtlicher Nutzen erkennbar ist.

Die GPSR bzw. die von dieser vorgegebene Darstellung entsprechender Sicherheitsinformationen und Warnhinweise für das angebotene Produkt sehen keine Pflicht vor, eine etwaige CE-Kennzeichnung der Ware anzugeben. Darüber hinaus kann die Darstellung des CE-Zeichens auf etwaige, notwendige Sicherheitsinformationen und Warnhinweise nicht ersetzen.

Dies folgt schon daraus, dass das CE-Zeichen ein Behördenkennzeichen ist und nicht als Sicherheitshinweis für Verbraucher bestimmt ist.

Kurzum: Es gibt keinen rechtlichen Grund, dieses neue Piktogramm zu verwenden, dagegen einen triftigen rechtlichen Grund, es nicht zu tun: Nämlich um Abmahnungen zu vermeiden.

Fazit:

Die Bewerbung der CE-Kennzeichnung ist juristisch problematisch und seit jeher Ziel zahlreicher Abmahnungen.

Wer das CE-Zeichen in werblicher Weise besonders herausstellt, etwa durch die Nutzung des entsprechenden, neuen Piktogramms bei eBay, der läuft Gefahr, Kunden in die Irre zu führen.

Eine rechtliche Notwendigkeit zur Erwähnung einer vorhandenen CE-Kennzeichnung gibt es dagegen nicht.

Von daher sollte von jeglicher werblichen Erwähnung bzw. Herausstellung des CE-Zeichens unbedingt abgesehen werden.

Sie möchten rechtlichen Ärger, wie etwa Abmahnungen, effektiv vermeiden? Dann sind unsere Schutzpakete die passende Lösung für Sie – nicht nur für einen Verkaufsauftritt bei eBay.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: Panchenko Vladimir / Shutterstock.com

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