IT-Recht Kanzlei bietet B2B-AGB für ebay.de an

IT-Recht Kanzlei bietet B2B-AGB für ebay.de an
3 min
Beitrag vom: 13.09.2017

Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Online-Plattformen erweitert und bietet ab sofort auch B2B-AGB für ebay.de an - dies für mtl. nur 9,90 €. Das Angebot ist insbesondere für eBay-Händler interessant, die ihre Artikel bei ebay.de in der Kategorie "Business & Industrie" ausschließlich gewerblichen Käufern anbieten möchten.

Unternehmer können ihre Artikel bei ebay.de in der Kategorie "Business & Industrie" grundsätzlich sowohl privaten als auch gewerblichen Käufern anbieten. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, die Artikel ausschließlich an andere Unternehmer zu verkaufen. In diesem Fall muss der Käufer zunächst bestätigen, dass er ebenfalls unternehmerisch handelt, bevor er auf einen Artikel des Verkäufers bieten bzw. einen solchen Artikel kaufen kann. Private Käufer können nicht auf solche Angebote bieten bzw. solche Artikel kaufen. Sie werden, wenn Sie ein Gebot abgeben möchten, darauf hingewiesen, dass ausschließlich gewerbliche Verkäufer auf dieses Angebot bieten dürfen.

Nähere Informationen zum Verkauf an gewerbliche Kunden bei ebay.de sind unter http://pages.ebay.de/help/sell/Businessfeatures.html zu finden.

Für den Verkauf von Waren im B2B-Bereich gelten teilweise andere gesetzliche Voraussetzungen als für den Warenverkauf an Verbraucher (B2C). Das Gesetz billigt dem Unternehmer hier deutlich mehr Gestaltungsspielraum für die AGB zu, als bei der Verwendung von AGB gegenüber Verbrauchern. Dies gilt beispielsweise für die Regelungen zur Mängelhaftung oder zum Gefahrübergang beim Versendungskauf. Zudem hat der Unternehmer bei Verträgen mit anderen Unternehmern im elektronischen Geschäftsverkehr deutlich weniger gesetzliche Informationspflichten zu beachten, als bei Verträgen mit Verbrauchern. Gerade weil das Gesetz dem Unternehmer im B2B-Bereich mehr Gestaltungsspielraum zubilligt, ist die Verwendung entsprechender AGB zweckmäßig, da der Unternehmer sich hierdurch rechtliche Vorteile im Vergleich zur ansonsten gültigen gesetzlichen Situation verschaffen kann.

Voraussetzung ist allerdings, dass der Unternehmer den Vertragsschluss mit Verbrauchern wirksam unterbindet, also auch in technischer Hinsicht dafür sorgt, dass Verträge mit Verbrauchern nicht zustande kommen können. Dies kommt bei ebay.de nur in der Kategorie "Business & Industrie" und nur unter den weiteren von eBay genannten Voraussetzungen in Betracht.

Entsprechende Rechtstexte mit ausführlicher Handlungsanleitung bietet die IT-Recht Kanzlei ab sofort im Rahmen ihres AGB-Pflegeservices an – und das schon für 9,90 EUR zzgl. USt. monatlich. Die B2B-AGB für ebay.de regeln die wesentlichen Punkte für den Verkauf von Waren an Unternehmer über ebay.de unter Berücksichtigung des deutschen Rechts und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ebay.de. Mit dem AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei bleiben Sie dabei immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand.

Die Rechtstexte können problemlos in das Verkäuferprofil bei ebay.de integriert werden.

Nähere Informationen zum AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei finden Sie hier.


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