eBay UK: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für deutsche ebay-Händler an - für nur 9,90 Euro / Monat

eBay UK: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für deutsche ebay-Händler an - für nur 9,90 Euro / Monat
1 min
Beitrag vom: 23.10.2012

Die IT-Kanzlei bietet spezielle AGB für den deutschen Ebay-Händler an, die sich verstärkt an Kunden in Großbritannien wenden wollen. Ein Händler, der den britischen Markt verstärkt betreuen will, wird nicht darum herumkommen, seine Internetpräsenz an britische Usancen auszurichten, um überhaupt von einem normalen, britischen Kunden „wahrgenommen“ zu werden. Das heißt, der deutsche Ebayhändler muss wie ein britischer Ebayhändler auftreten.

1

Was muss der deutsche Ebayhändler beachten, der sich verstärkt an Kunden in Großbritannien wenden will?

Der deutsche Onlinehändler wird entsprechend den ebay-Konditionen  eine  eBay-Website für Großbritannien abonnieren. Er wird seine Internetpräsenz und sein Warenangebot in Englisch gestalten. Da der britische Verbraucher  sich auf britisches Recht und britische Gerichte berufen kann, sollte der deutsche Onlinehändler AGB verwenden, die an das britische Recht angepasst sind.  Er wird u.a. auf der Artikelseite eine spezielle Widerrufserklärung nach britischem  Recht ausweisen müssen.

Service der IT-Kanzlei

Wir stellen Ihnen spezielle AGB für Ihre eBay-Website für Großbritannien zur Verfügung. Wir bieten Ihnen weiterhin einen Mustertext für eine britische Widerrufserklärung an. Wir bieten  Ihnen darüber hinaus  gerne Beratung und Hilfestellung in rechtlichen Einzelfragen der Gestaltung  der Artikelseite Ihrer eBay-Website für Großbritannien an.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: © Marina Zlochin - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

Rechtsbehelfe des britischen Verbrauchers gegen deutsche Online-Händler
(08.10.2024, 07:47 Uhr)
Rechtsbehelfe des britischen Verbrauchers gegen deutsche Online-Händler
UK: Kompetenzerweiterung für die britische Competition and Markets Authority
(12.01.2024, 13:51 Uhr)
UK: Kompetenzerweiterung für die britische Competition and Markets Authority
Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung im Online-Handel nach UK-Recht
(13.12.2023, 11:39 Uhr)
Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung im Online-Handel nach UK-Recht
Online-Verträge mit britischen Kunden nach dem Brexit
(14.05.2021, 15:12 Uhr)
Online-Verträge mit britischen Kunden nach dem Brexit
Brexit 2021: Auswirkungen für deutsche Online-Händler mit UK-Vertrieb
(10.01.2021, 14:47 Uhr)
Brexit 2021: Auswirkungen für deutsche Online-Händler mit UK-Vertrieb
Brexit: Auswirkungen für Vertrieb von Waren nach Großbritannien?
(25.03.2020, 12:14 Uhr)
Brexit: Auswirkungen für Vertrieb von Waren nach Großbritannien?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei