eBay UK: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für deutsche ebay-Händler an - für nur 9,90 Euro / Monat

Die IT-Kanzlei bietet spezielle AGB für den deutschen Ebay-Händler an, die sich verstärkt an Kunden in Großbritannien wenden wollen. Ein Händler, der den britischen Markt verstärkt betreuen will, wird nicht darum herumkommen, seine Internetpräsenz an britische Usancen auszurichten, um überhaupt von einem normalen, britischen Kunden „wahrgenommen“ zu werden. Das heißt, der deutsche Ebayhändler muss wie ein britischer Ebayhändler auftreten.
Was muss der deutsche Ebayhändler beachten, der sich verstärkt an Kunden in Großbritannien wenden will?
Der deutsche Onlinehändler wird entsprechend den ebay-Konditionen eine eBay-Website für Großbritannien abonnieren. Er wird seine Internetpräsenz und sein Warenangebot in Englisch gestalten. Da der britische Verbraucher sich auf britisches Recht und britische Gerichte berufen kann, sollte der deutsche Onlinehändler AGB verwenden, die an das britische Recht angepasst sind. Er wird u.a. auf der Artikelseite eine spezielle Widerrufserklärung nach britischem Recht ausweisen müssen.
Service der IT-Kanzlei
Wir stellen Ihnen spezielle AGB für Ihre eBay-Website für Großbritannien zur Verfügung. Wir bieten Ihnen weiterhin einen Mustertext für eine britische Widerrufserklärung an. Wir bieten Ihnen darüber hinaus gerne Beratung und Hilfestellung in rechtlichen Einzelfragen der Gestaltung der Artikelseite Ihrer eBay-Website für Großbritannien an.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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