EasyScan: Neuer Website-Scan zur Auto-Konfiguration von Datenschutzerklärungen im Mandantenportal
Nach 6-monatiger Entwicklungszeit stellt die IT-Recht Kanzlei ihren Mandanten den neuen vollautomatischen Webseiten-Scanner „EasyScan“ vor. Mit wenigen Klicks durchsucht EasyScan Internetseiten nach datenschutzrechtlich relevanten Diensten und übernimmt die Konfiguration der Datenschutzerklärungen - ohne zusätzliche Kosten. Wir stellen die neue Komfortfunktion für Mandanten vor.
Inhaltsverzeichnis
- I. Risikoeinstufung und Auto-Konfiguration für Datenschutzerklärungen
- 1.) EasyScan: Diensteerkennung und automatische Konfiguration
- 2.) EasyScan künftig auch für fremdsprachige Datenschutzerklärungen
- II. Dauerhaft gesicherte Aktualität dank regelmäßiger Scans
- III. EasyScan als intuitive Konfigurationshilfe
I. Risikoeinstufung und Auto-Konfiguration für Datenschutzerklärungen
Die korrekte Konfiguration von Datenschutzerklärungen kann gerade für technische Laien ein schwieriges Unterfangen sein.
Unsicherheiten darüber, welche datenschutzrelevanten Dienste auf der eigenen Präsenz zum Einsatz kommen, führen nicht selten zur Überforderung mit vielen Fragen, die für korrekte Ausgestaltung von Datenschutzerklärungen zwingend zu beantworten sind.
Derartige Probleme sind dank einer neuen Komfortfunktion im Mandantenportal nun aber „Schnee von gestern“.
1.) EasyScan: Diensteerkennung und automatische Konfiguration
Nach einer intensiven Entwicklungs-, Programmierungs- und Testphase ist die IT-Recht Kanzlei stolz, ihren Mandanten „EasyScan“ vorstellen zu können.
EasyScan ist ein intuitiver, vollautomatisierter Website-Scanner, der mit nur wenigen Klicks die Zielpräsenz von Mandanten nach datenschutzrechtlichen Diensten durchsucht und die Erkenntnisse automatisch in den Datenschutzkonfigurator übernimmt.
Zusätzlich nimmt EasyScan automatisch eine Risikobewertung der gefundenen Dienste vor und zeigt Mandanten auf, ob und wie die gefundenen Dienste datenschutzkonform nutzbar sind.
EasyScan erkennt hierbei zuverlässig bereits über 350 Dienste und wird selbstverständlich kontinuierlich weiterentwickelt und angereichert.
Zur Einführung ist EasyScan für deutsch- und englischsprachige Online-Shops und Webseiten verfügbar.
2.) EasyScan künftig auch für fremdsprachige Datenschutzerklärungen
In den kommenden Wochen wird EasyScan auch für weitere fremdsprachige Seitenauftritte ausgerollt und unterstützt Mandanten dann ebenfalls bei der Konfiguration ausländischer Datenschutzerklärungen. Gerade hierin liegt ein besonderes Alleinstellungsmerkmal des Scanners, der die Unterstützung fremdsprachiger Domains als derzeit einziger Scan-Dienst am deutschen Markt beherrschen wird.
EasyScan steht Mandanten ab sofort im Mandantenportal zur Verfügung und ist ohne Zusatzkosten und ohne Scan-Limitierung nutzbar.
Um den Scanner zu nutzen, ist einfach die zu konfigurierende Datenschutzerklärung im Mandantenportal aufzurufen und die Ziel-Domain einzugeben:
Nach einem Klick auf „Jetzt Scannen“ übernimmt „EasyScan“ die Analyse datenschutzrelevanter Funktionen auf der Domain und speist seine Ergebnisse automatisch in den Konfigurationsvorschlag ein. Dieser muss dann nur noch überprüft werden, bevor die Datenschutzerklärung vollkonfiguriert abgerufen werden kann.
II. Dauerhaft gesicherte Aktualität dank regelmäßiger Scans
Das Beste:
Nach einem initialen Scan kann ein regelmäßiger Scan aktiviert werden, der die gescannte Internetpräsenz in regelmäßigen Abständen auf hinzugekommene oder weggefallene Dienste überprüft und automatisch eine Neukonfiguration der Datenschutzerklärung vorschlägt:
Mandanten, die den regelmäßigen Scan aktiviert haben, werden über solche Abweichungen unmittelbar per Mail informiert und können dann mit wenigen Klicks ihre Datenschutzerklärungen aktualisieren.
Werden Webseiten technisch oder funktionell verändert, müssen sich Mandanten so über eine händische Anpassung ihrer Datenschutzerklärungen keine Gedanken mehr machen.
III. EasyScan als intuitive Konfigurationshilfe
Dank EasyScan können Mandanten ihre Präsenzen mit wenigen Klicks zuverlässig auf wesentliche datenschutzrelevante Dienste prüfen und so ihre Datenschutzerklärungen in wesentlichen Teilen automatisch konfigurieren lassen.
Die IT-Recht Kanzlei freut sich sehr über den Livegang und ist zuversichtlich, damit effektiv dem Bedürfnis der Mandanten nach einem intuitiven und erleichterten, aber gleichzeitig rechtssicheren Rechtstexte-Management zu entsprechen.
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1 Kommentar
Meine Frage ist aber, warum crawled der Bot auch zusätzlich durchs Impressum?