Neue Kooperation mit ratenkauf by easyCredit – sichern Sie sich jetzt die ersten drei Monate kostenlose Nutzung

Neue Kooperation mit ratenkauf by easyCredit – sichern Sie sich jetzt die ersten drei Monate kostenlose Nutzung

Die IT-Recht Kanzlei freut sich, Ihren Mandanten die neue Kooperation mit ratenkauf by easyCredit vorstellen zu dürfen. In einem Onlineshop gibt es etliche Einflussgrößen, die Conversion Rate zu optimieren und den Umsatz zu steigern. Dem Checkout kommt hierbei eine besonders wichtige Funktion zu. Hier dem Kunden das zu bieten, was er möchte, kann ein Erfolgsfaktor für jeden Shop sein. Mit ratenkauf by easyCredit haben wir einen neuen Partner an unserer Seite, der dafür die richtige Lösung parat hat. Denn neben den »Klassikern« wie Wallet-Lösungen oder Rechnungskauf erfreut sich der Ratenkauf einer immer größeren Beliebtheit.

Attraktives Angebot für alle Mandanten der IT-Recht Kanzlei

Als neuer Partner hält ratenkauf by easyCredit ein flexibles Angebot für Mandanten der IT-Recht Kanzlei bereit: Onlinehändler, die Sie sich jetzt für ratenkauf by easyCredit entscheiden, zahlen in den ersten drei Monaten keine Grundgebühr und können das Produkt ohne Risiko testen. Die smarte Ratenkauf-Lösung ist bereits im Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei integriert. Das bedeutet für Sie als Händler, dass Sie – sobald Sie den ratenkauf by easyCredit eingebunden haben – lediglich im Mandantenportal mit einem Buttonklick die Ratenkauf-Lösung als neue Zahlart auswählen. Ihre Rechtstexte (AGB und Datenschutzerklärung) werden dann automatisch aktualisiert. Weitere Informationen zu diesem attraktiven Angebot erhalten Sie hier.

Banner Starter Paket

Vorteile für Onlinehändler

  • Einfach – Leichte Einbindung in Ihren Shop durch Plugin.
  • Fair – Einfaches, transparentes Preismodell. Bei Aktionsteilnahme keine Gebühren für die ersten drei Monate.
  • Sicher – Maximaler Schutz der Zahlungsdaten hat höchste Priorität.

Vorteile für Shop-Kunden

  • Sofort – Sekundenschnelle Kreditentscheidung im Zahlungsvorgang. Ganz bequem ohne Post-Ident-Verfahren.
  • Fair – klare, transparente Darstellung der monatlichen Rate. Keine versteckten Kosten oder Gebühren.
  • Flexibel – Wunschlaufzeit kann jederzeit angepasst werden. Vorzeitige Rückzahlung und Zahlpausen ohne Mehrkosten möglich.

Hannes Rogall, Leiter ratenkauf by easyCredit bei der TeamBank AG, zum Service des neuen Partners:

"Die IT-Recht Kanzlei hilft Händlern rund um alle rechtlichen Fragen zu ihrem Onlineshop: Dazu gehören der AGB-Service mit abmahnsicheren Rechtstexten sowie der Aktualisierungsdienst, der den Händlern obendrauf zur Verfügung gestellt wird. Damit punktet die IT-Recht Kanzlei mit Verlässlichkeit und Service im E-Commerce. Wir, als Mitglied der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, können uns damit sehr gut identifizieren und freuen uns, Teil des Partnernetzwerks zu sein."

Max-Lion Keller, Gesellschafter der IT-Recht Kanzlei, über ratenkauf by easyCredit:

"Der Checkout und die dort angebotenen Zahlarten sind sehr wichtig für die Conversion Rate eines Shops. ratenkauf by easyCredit hat nicht nur eine sehr gut funktionierende Lösung auf den Markt gebracht, sondern versteht es auch, Kundenwünsche und Serviceexzellenz in den Mittelpunkt zu stellen. Wir freuen uns, dass wir ratenkauf by easyCredit als Partner für unsere Mandanten gewinnen konnten."

Weitere Informationen zu ratenkauf by easyCredit erhalten interessierte Onlinehändler im Web unter www.easycredit-ratenkauf.de oder telefonisch unter der Nummer 0911 / 5390 2726.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

Ab sofort: Professionelle Rechtstexte für Bluesky
(28.04.2025, 10:56 Uhr)
Ab sofort: Professionelle Rechtstexte für Bluesky
Schutzpaket für Arbeitgeber
(24.04.2025, 09:59 Uhr)
Schutzpaket für Arbeitgeber
Ab sofort: Professionelle Rechtstexte für Kaufland.fr und Kaufland.it
(11.04.2025, 12:22 Uhr)
Ab sofort: Professionelle Rechtstexte für Kaufland.fr und Kaufland.it
Kostenlose Barrierefreiheits-Prüfung
(27.03.2025, 11:10 Uhr)
Kostenlose Barrierefreiheits-Prüfung
Professionelle Rechtstexte für Software-as-a-Service
(17.03.2025, 11:03 Uhr)
Professionelle Rechtstexte für Software-as-a-Service
Barrierefreiheitserklärung für Shops
(12.03.2025, 15:42 Uhr)
Barrierefreiheitserklärung für Shops
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei