Website-Scanner: ab sofort für englischsprachige Datenschutzerklärungen verfügbar

Website-Scanner: ab sofort für englischsprachige Datenschutzerklärungen verfügbar
Stand: 21.04.2023 2 min

EasyScan, der neue intuitive Website-Scanner der IT-Recht Kanzlei, analysiert für Mandanten die datenschutzrelevanten Dienste auf ihren Präsenzen und unterstützt durch ergebnisbasierte Vorauswahlen bei der Konfiguration der Datenschutzerklärung. Ab sofort steht die neue Komfortfunktion für englischsprachige Datenschutzerklärungen bereit.

I. EasyScan: Zuverlässige Website-Analyse und Auto-Konfiguration

EasyScan ist ein intuitiver, vollautomatisierter Website-Scanner, der mit nur wenigen Klicks die Zielpräsenz von Mandanten nach datenschutzrechtlichen Diensten durchsucht und die Erkenntnisse automatisch in den Datenschutzkonfigurator übernimmt.

Zusätzlich nimmt EasyScan automatisch eine Risikobewertung der gefundenen Dienste vor und zeigt Mandanten auf, ob und wie die gefundenen Dienste datenschutzkonform nutzbar sind.

EasyScan erkennt hierbei zuverlässig bereits über 350 Dienste und wird selbstverständlich kontinuierlich weiterentwickelt und angereichert.

Mandanten können dank EasyScan also in zweierlei Hinsicht besondere Rechtssicherheit erlangen:

  • einerseits zeigt EasyScan auf, welche datenschutzrechtlich relevanten Dienste auf der Zielpräsenz verwendet werden, und liefert detaillierte Informationen zum jeweiligen Dienst und den Anforderungen an einen datenschutzkonformen Einsatz
  • andererseits übernimmt EasyScan die gefundenen Ergebnisse in einen Konfigurationsvorschlag für die Datenschutzerklärung und trägt so automatisch zu deren korrekter Ausgestaltung bei
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II. EasyScan ab sofort auch für englischsprachige Datenschutzerklärungen verfügbar

EasyScan wird schrittweise auch für ausländische Datenschutzerklärungen verfügbar gemacht, um Mandanten mit internationalen Internetauftritten zuverlässig zu unterstützen.

Ab sofort steht EasyScan auch für die folgenden englischsprachigen Rechtstexte bereit:

Mandanten, welche die englischsprachigen Datenschutzerklärungen nutzen, finden die EasyScan-Funktion ab sofort nach Aufrufen des jeweiligen Rechtstextes im Mandantenportal:

EasyScan 1

Die Endung der Domain (ob .de, .com, .co.uk oder andere), auf welcher die Datenschutzerklärung eingesetzt werden soll, spielt für die Funktionalität von EasyScan keine Rolle.

Für englischsprachige Datenschutzerklärungen kann ab sofort auch die Funktion der regelmäßigen Scans aktiviert werden.

Hierbei wird die gescannte Internetpräsenz in regelmäßigen Abständen auf hinzugekommene oder weggefallene Dienste überprüft, um den Mandanten sodann automatisch eine Neukonfiguration der Datenschutzerklärung vorzuschlagen.

Anleitung zur Bedienung des EasyScan-Website-Scanners

Eine detaillierte Anleitung zur effektiven Bedienung von EasyScan kann hier aufgerufen werden.


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