Barrierefreiheit: Auch für Newsletter und Marketing-E-Mails?

Ab dem 29.06.2025 müssen in Deutschland „Dienste im elektronischen Geschäftsverkehr“ barrierefrei sein. Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass dies auch für E-Mail-Newsletter und andere E-Mail-Marketing-Kommunikation gilt. Stimmt das?
Dieser Frage gehen wir in diesem Beitrag nach und klären auch, welche weiteren elektronischen Medien (z.B. Online-Shops, Cookie-Consent-Tools) barrierefrei sein müssen.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
Beiträge zum Thema






0 Kommentare