Der umfassende DSGVO-Schutz der IT-Recht Kanzlei – bereits ab 9,90 Euro mtl.

Der umfassende DSGVO-Schutz der IT-Recht Kanzlei – bereits ab 9,90 Euro mtl.
24.04.2018 | Lesezeit: 5 min

Das Thema DSGVO bereitet Ihnen als Onlinehändler Sorgen? Die IT-Recht Kanzlei hat ein Gegenmittel! Mit ihrem DSGVO-Schutz bietet Ihnen die IT-Recht Kanzlei umfassende Hilfestellungen und Rechtssicherheit in Bezug auf die DSGVO – und das bereits im Rahmen des Starterpakets für mtl. nur 9,90 Euro €.

Mit der IT-Recht Kanzlei sicher auf die DSGVO umsteigen

Es bleiben nur noch wenige Wochen, bis Onlinehändler ihre Verkaufsaufritte „fit“ für die DSGVO gemacht haben müssen.

Die IT-Recht Kanzlei bietet ihren Update-Service-Mandanten umfassende Hilfestellungen an, die Herausforderungen der DSGVO im Onlinebereich effektiv zu meistern.

Dabei wird Wert darauf gelegt, den Händlern wegen der nahenden DSGVO nicht noch weitere Kosten zu verursachen.

Dies bedeutet, der umfassende DSGVO-Schutz der IT-Recht Kanzlei ist bereits im monatlichen Paketpreis der Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei beinhaltet.

Bestehende Update-Service Mandanten der IT-Recht Kanzlei profitieren ohne Mehrpreis vom DSGVO-Schutz

Bestehende Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei profitieren daher ohne Mehrpreis vom DSGVO-Schutz und können dadurch beispielsweise bereits seit Anfang April für eine Vielzahl von Verkaufsplattformen DSGVO-konforme Datenschutzerklärungen nutzen und einbinden, um so frühzeitig eine der wichtigsten Vorgaben der DSGVO zu erfüllen.

Für Neukunden: DSGVO-Schutz der IT-Recht Kanzlei bereits ab 9,90 Euro monatlich

Wer als Onlinehändler abmahnsichere Rechtstexte nur für einen Verkaufskanal (z.B. für Amazon.de) benötigt und vom DSGVO-Schutz der IT-Recht Kanzlei profitieren möchte, kann dies im Rahmen des Starter-Pakets bereits für 9,90 Euro zzgl. MwSt. monatlich.

Weitere Details und die Bestellmöglichkeit für das Starter-Paket finden Sie hier.

Mit dem neuen DSGVO-Schutz der IT-Recht Kanzlei sicher in den Hafen der DSGVO

Als Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei profitieren Onlinehändler im Rahmen des DSGVO-Schutzes insbesondere von den folgenden Leistungen:

1. Bereits jetzt: DSGVO-konforme Datenschutzerklärung für den eigenen deutschen Onlineshop. Lesen Sie mehr.

2. Noch diese Woche: Kostenfreies elektronisch konfigurierbares Muster für die Erstellung eines gesetzeskonformen Verarbeitungsverzeichnisses im Sinne des Art. 30 DSGVO in wenigen Schritten. Lesen Sie mehr.

3. Bereits jetzt: DSGVO-konforme spezielle Datenschutzerklärungen für eine Vielzahl von Verkaufsplattformen wie

  • Amazon.de
  • Avocadostore
  • Booklooker
  • Chrono24
  • DaWanda.de
  • eBay.de
  • eBay Kleinanzeigen
  • etsy
  • Ezebee
  • Facebook
  • Gebraucht.de
  • Hood.de
  • Kauflux
  • Mädechenflohmarkt
  • Manomano
  • Palundu
  • Real.de
  • Smartvie
  • Spandooly
  • Teilehaber
  • Vondir
  • Yatego
  • ZVAB

Weitere Informationen siehe hier.

4. Bereits jetzt: DSGVO-konforme, spezielle Datenschutzerklärung für reine Webseiten, Blogs, Foren und Communities. Lesen Sie mehr.

5. Zeitnah: DSGVO-konforme Datenschutzerklärungen für ausländische Verkaufsauftritte auf diversen ausländischen Plattformen von Amazon, DaWanda, eBay und etsy

6. Zeitnah: DSGVO-konforme fremdsprachige Datenschutzerklärungen für ausländische eigene Onlineshops (gegen Aufpreis, sofern im bisherigen Leistungspaket noch keine entsprechende Nicht-DSGVO-konforme Datenschutzerklärung enthalten war)

7. Selbstverständlich: Update-Service der Rechtstexte während der Laufzeit des Pflegevertrags – Die IT-Recht Kanzlei bleibt am Ball, um für Sie dauerhafte Rechtssicherheit schaffen. Wir passen die Rechtstexte an die aktuelle Rechtslage an, Sie konzentrieren sich auf den Verkauf.

8. Selbstverständlich: Die IT-Recht Kanzlei haftet natürlich – wie jede Rechtsanwaltskanzlei – im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die Rechtssicherheit der neuen DSGVO-konformenDatenschutzerklärung.

9. Bereits jetzt: Muster für die Dokumentation im Falle einer Datenpanne

10. Bereits jetzt: Muster zur Auskunftserteilung, Negativauskunft, Auskunftsablehnung wegen fehlender Identifizierbarkeit

11. Bereits jetzt: Muster für den Fall, dass der Kunde die Löschung seiner Daten verlangt

12. Bereits jetzt - laufend erweitert: Handlungsanleitungen, die sich mit folgenden Themen auseinandersetzen werden:

  • Der rechtssichere Umgang mit Newslettern nach der DSGVO
  • Wie gestaltet man das Kontaktformular nach DSGVO wirklich rechtssicher?
  • Google-Analytics nach DSGVO rechtskonform einbinden
  • Matomo (ehemals Piwik) rechtssicher einbinden
  • Wie bindet man Videos richtig ein
  • Verwendung von Bannern und Pop-Ups zur Information über Cookies
  • Wann und wie können Telefonnummern an Paketdienstleister zu Ankündigungszecken weitergeleitet werden
  • Unter welchen Voraussetzungen können Kundenfeedback-Anfragen versendet werden

13. Selbstverständlich: Regelmäßiger Update-Service-Newsletter mit wichtigen, kompakten und laienverständlichen Informationen und Handlungsanweisungen – für eine dauerhafte Rechtssicherheit

14. Selbstverständlich: Kostenfreie Informationen im Zuge von Newsbeiträgen und Leitfäden

15. Selbstverständlich behält die IT-Recht Kanzlei die DGSVO auch nach dem 25.05.2018 für die Händler im Blick und passt Rechtstexte und Muster laufende an neue Gegebenheiten (die z.B. aus der Rechtsprechung folgen) an.

Eine sichere Lösung für Onlinehändler zu überschaubaren Kosten – auch für kleinere Händler

Die IT-Recht Kanzlei bietet Onlinehändlern damit eine sichere Lösung zum Umstieg auf die DSGVO an. Dies bereits ab 9,90 Euro zzgl. MwSt. monatlich.

Dabei hat die IT-Recht Kanzlei den Fokus immer auch auf die kleineren Händler gerichtet und achtet auf praxistaugliche Umsetzungshilfen, die einen möglichst ressourcenschonenden Umstieg auf die DSGVO ermöglichen.

Fazit

Die DSGVO naht mit Riesenschritten. Handeln Sie jetzt.

Der DSGVO-Schutz der IT-Recht Kanzlei bietet Online-Händlern eine sichere Lösung bei der Bewältigung der Herausforderungen der DSGVO.

Vertrauen auch Sie – wie bereits abertausende Unternehmen - auf die professionellen und abmahnsicheren Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei und nutzen Sie zugleich den DSGVO-Schutz.

Bestandsmandanten der IT-Recht Kanzlei, die aktuell Rechtstexte nutzen, profitieren zudem ganz ohne Extrakosten vom DSGVO-Schutz der IT-Recht Kanzlei und sichern bereits seit Anfang April ihre Verkaufspräsenzen mit DSGVO-konformen Datenschutzerklärungen ab.

In diesem Sinne: don’t panic – get started!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
© Alexander Limbach - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Weitere News

Müssen unbestätigte Newsletter-Adressen gelöscht werden?
(19.11.2024, 15:12 Uhr)
Müssen unbestätigte Newsletter-Adressen gelöscht werden?
Einbindung externer Videos per QR-Code datenschutzrechtlich zulässig?
(14.11.2024, 14:07 Uhr)
Einbindung externer Videos per QR-Code datenschutzrechtlich zulässig?
DSGVO: Müssen Kunden ihr Konto im Shop selbst löschen können?
(24.10.2024, 08:34 Uhr)
DSGVO: Müssen Kunden ihr Konto im Shop selbst löschen können?
Ist die Aufzeichnung von Kundentelefonaten nach DSGVO erlaubt?
(02.10.2024, 15:33 Uhr)
Ist die Aufzeichnung von Kundentelefonaten nach DSGVO erlaubt?
LG Frankenthal: Wohnraumfotos im Online-Exposé müssen freigegeben sein
(01.08.2024, 14:29 Uhr)
LG Frankenthal: Wohnraumfotos im Online-Exposé müssen freigegeben sein
Das Recht auf Datenlöschung nach der DSGVO mit Mustermitteilungen
(19.06.2024, 11:21 Uhr)
Das Recht auf Datenlöschung nach der DSGVO mit Mustermitteilungen
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei