Hosting: Muster-Informationen zur Moderation und Beschränkung von Kundeninhalten

Hosting: Muster-Informationen zur Moderation und Beschränkung von Kundeninhalten
Stand: 19.01.2024 5 min

Am 17.02.2024 trat die EU-weite Verordnung über digitale Dienste (DSA) in Kraft. Sie verpflichtet unter anderem Hosting-Anbieter zu transparenter Information über eingerichtete Maßnahmen zur Moderation und Beschränkung von Nutzerinhalten. Für Mandanten, die Webhosting anbieten und Inhalte moderieren, sperren oder beschränken, stellen wir passende Musterinformationen bereit.

I. AGB-Informationspflichten für Webhosting-Anbieter

Die europäische Verordnung über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) ist weitgehend zum 17.02.2024 in Kraft getreten und bringt für sogenannte „Vermittlungsdienste“ ein neues Pflichtenprogramm ein.

Unter die "Vermittlungsdienste" fallen nach Art. 3 lit. g der Verordnung ausdrücklich auch „Hosting“-Dienste, deren Leistung darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in dessen Auftrag zu speichern

Auch wenn der DSA primär Großanbieter von Kommunikationsnetzwerken wie Social-Media-Portale und Verkaufsplattformen adressiert, sind vom Pflichtprogramm des Rechtsakts damit auch Anbieter von Webhosting-Leistungen betroffen. Diese stellen Webspace für Fremdinhalte ihrer Kunden zur Verfügung und ermöglichen deren Zugänglichmachung.

Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Pflicht, gemäß Art. 14 DSA in den eigenen AGB über eingerichtete Maßnahmen zur Moderation von Nutzerinhalten und Berechtigungen zu deren Einschränkung oder Sperrung zu informieren.

Sofern also ein Webhosting-Anbieter Maßnahmen zur Inhaltsmoderation und Inhaltsbeschränkung vorsieht, muss er unter anderem zu folgenden Umständen transparent informieren:

  • zum Verfahren bei rechtswidrigen oder nach seinen eigenen AGB unzulässigen Inhalten
  • zu möglichen Konsequenzen oder Sanktionen wie der Sperrung/Entfernung der Inhalte oder der Suspendierung/Deaktivierung von Kundenzugängen
  • zum Vorliegen automatischer oder menschlicher Prüfmechanismen von gehosteten Inhalten
  • zu möglichen Verfahren der Meldung unangemessener Inhalte und der Handhabung derartiger Meldungen
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II. Muster für Mandanten: Informationen zur Moderation und Beschränkung von Inhalten für Webhosting-Anbieter

Mandanten, welche

  • Webhosting-Leistungen anbieten und
  • Maßnahmen zur Moderation von gehosteten Inhalten und Beschränkungen von unzulässigem Content eingerichtet haben

müssen über Art und Umfang dieser Maßnahmen ab dem 17.02.2024 transparent in ihren AGB aufklären.

Betroffenen Mandanten stellen wir in der Online-Konfiguration der folgenden AGB eine Funktion mit Freitextfeld zur Verfügung:

Dieses Freitextfeld können betroffene Mandanten mit einem Link auf ihre Infomationen über die Inhaltsmoderation und -beschränkung befüllen, die sie auf einer eigenen Unterseite eingerichtet haben.

Nachfolgend stellen wir ein Muster zur Verfügung, das zur rechtskonformen Belehrung verwendet werden kann:

  • Das Muster ist standardisiert für die gängigen Fälle der Inhaltsmoderation im Rahmen von Webhosting-Leistungen konzipiert und berücksichtigt das gesetzliche Leitbild der Haftung für unzulässige Fremdinhalte erst nach Kenntniserlangung („Notice and take down“).
  • Individuelle, von Mandanten möglicherweise eingerichtete Moderations- und Beschwerdemanagement-Systeme kann das Muster nicht berücksichtigen.

Zum Muster:

IT-Recht Kanzlei

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