Drohende Abmahnwelle im Online-Handel – Jetzt den AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei buchen und dauerhaft 20% sparen

Drohende Abmahnwelle im Online-Handel – Jetzt den AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei buchen und dauerhaft 20% sparen
21.08.2014 | Lesezeit: 2 min

Wie die IHK Braunschweig auf Ihrer Webseite berichtet, hat der Deutsche Konsumentenbund e.V. angekündigt, ab dem 13. September 2014 Verstöße von Online-Händlern gegen die seit dem 13. Juni 2014 gültigen Vorschriften des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie verfolgen zu wollen.

Vorab Hinweis: Online-Händler, die unseren AGB-Pflegeservice bis einschließlich zum 24. August 2014 buchen, erhalten auf das gebuchte Paket dauerhaft 20% Rabatt.

Hiervon dürften insbesondere auch Online-Händler betroffen sein, die zu diesem Zeitpunkt noch Rechtstexte wie etwa AGB oder Widerrufsbelehrungen verwenden, die nicht der seit dem 13. Juni 2014 gültigen Rechtslage entsprechen.

Der Deutsche Konsumentenbund e.V. hat auch in der Vergangenheit schon des Öfteren Abmahnungen an Online-Händler verschickt, die sich nicht an geltendes Recht gehalten haben. Er gehört zu den sog. “qualifizierten Einrichtungen” und darf daher Unterlassungsansprüche nach dem UWG in eigenem Namen geltend machen.

Anhaltspunkte für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen des Deutschen Konsumentenbund e.V. sind uns bisher nicht bekannt. Die Tatsache, dass der Verband seine Abmahntätigkeit im Vorfeld ankündigt und dass seit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen am 13. Juni 2014 bereits ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist, innerhalb dessen die betroffenen Händler ihre Online-Präsenzen an die neue Rechtslage anpassen konnten, steht dem Verdacht eines rechtsmissbräuchlichen Vorgehens eher entgegen.

Unternehmer, die im Zusammenhang mit ihrer Online-Präsenz noch Rechtstexte, insbesondere Widerrufsbelehrungen und AGB, mit Stand von vor dem 13. Juni 2014 verwenden, sei dringend angeraten, ihre Rechtstexte auf den aktuellen Stand zu bringen, zumal es in Zukunft voraussichtlich noch verstärkt zu Abmahnungen in diesem Bereich kommen wird. Dabei ist auch der Umstand zu berücksichtigen, dass es Abmahnern durch die Veröffentlichung der Texte im Internet leicht gemacht wird, Verstöße zu entdecken und zu verfolgen.

Die IT-Recht Kanzlei bietet Online-Händlern mit dem AGB-Pflegeservice eine kostengünstige Möglichkeit, ihre Rechtstexte wie AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung schnell und unkompliziert auf den aktuellen rechtlichen Stand zu bringen und die Texte auch dauerhaft auf dem aktuellen Stand zu halten. Gerade Letzteres ist im Hinblick auf die sich immer wieder ändernden rechtlichen Anforderungen im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs eine wichtige Voraussetzung beim Schutz vor Abmahnungen.

Nähere Informationen zum AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei sowie eine Möglichkeit zur Buchung des Services finden Sie hier.

Bildquelle:
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