„DIN-geprüft“: Ohne Zusatzinformationen abmahnbar

„DIN-geprüft“: Ohne Zusatzinformationen abmahnbar
3 min
Beitrag vom: 28.03.2025

Die Werbung mit Prüfergebnissen ist lukrativ, birgt aber Abmahnpotenzial. Jüngst traf es eine beworbene „DIN-Prüfung“ ohne weitere Aufklärung. Wir zeigen, wie Sie solche Abmahnungen dank LegalScan Pro effektiv vermeiden.

Werbung mit Prüf- und Testergebnissen: rechtliche Anforderungen

Hat ein Produkt in einem Test gut abgeschnitten oder wurde es besonders zertifiziert, besteht für den Händler ein inhärentes Interesse daran, dies werblich hervorzuheben.

Für die Werbung mit Prüfergebnissen, Zertifizierungen und Tests gelten aber strenge Informationspflichten nach § 5a Abs. 1 UWG.

Nach dieser Vorschrift muss der Werbende alle Informationen zur konkreten Prüfung oder Zertifizierung in unmittelbarem Zusammenhang zur Werbeaussage bereitstellen, die der Verbraucher benötigt, um die Aussagekraft des Ergebnisses einordnen zu können.

Regelmäßig erforderlich sind Informationen darüber,

  • welches konkrete Institut die Prüfung vorgenommen hat
  • welche Prüfkriterien zur Anwendung gelangt sind (ein Link auf den Kriterienkatalog der Prüfstelle genügt) und
  • sofern einschlägig: welche Prüf- oder Zertifikatsnummer vergeben wurde

Eine detaillierte Zusammenstellung der Werbevoraussetzungen mit Praxisbeispielen für diverse Prüfsiegel und Zertifikate stellen wir hier bereit.

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DIN-Geprüft: Abmahnung wegen Informationspflichtverletzung

Die Tücken der Prüfwerbung bekam jüngst ein Online-Händler zu spüren, der auf Amazon bestimmte Produkte mit dem Attribut „DIN-geprüft“ bewarb.

Das „DIN-geprüft“-Zeichen ist ein Zertifikat der Gesellschaft „DIN CERTCO“, das die Übereinstimmung eines Produktes mit den einschlägigen DIN-, DIN EN oder DIN EN ISO-Normen dokumentiert und somit eine besondere Produktsicherheit und Anwenderunbedenklichkeit attestieren soll.

In seinen Produktbeschreibungen unterließ der Online-Händler aber weitere Informationen zur Prüfstelle, zur Zertifikatsnummer und zu den Prüfkriterien.

Er wurde daher von einem Mitbewerber abgemahnt, auf Unterlassung und auf Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von mehr als 1.500,00€ in Anspruch genommen.

Abmahnungen vermeiden dank LegalScan Pro

Sie möchten sich vor Abmahnungen in Bezug auf die Prüf- und Testergebniswerbung effektiv schützen?

Dank unserem innovativen Scan-Service LegalScan Pro ist dies im Handumdrehen dauerhaft möglich.

LegalScan Pro ist ein automatisierter Service für Mandanten, der Ihre Verkaufsauftritte auf über

  • über 350 wettbewerbsrechtliche Risiken (darunter auch alle gängigen Prüf- und Zertifizierungswerbungen)
  • über 300 problematische markenrechtliche Begriffe und
  • über 50 Produktkategorien mit besonderen rechtlichen Anforderungen

kontinuierlich prüft und rechtliche Risiken identifiziert.

Die Ergebnisse werden in interaktiven Berichten mit eingängigen Problemanalysen und Lösungsvorschlägen präsentiert.

Dies ermöglicht Ihnen die direkte Berichtigung der betroffenen Angebote. Zudem informiert Sie unser intelligenter E-Mail-Benachrichtigungsservice künftig sofort über neu gefundene rechtliche Risiken.

LegalScanPro steht unseren Mandanten im Mandantenportal zur Verfügung und ist derzeit für Verkaufsauftritte auf folgenden Plattformen bereits ab mtl. 6,90€ buchbar:

  • Amazon
  • eBay
  • Etsy
  • Kasuwa
  • Kaufland
  • Shopify-Shops

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Bildquelle: T. Schneider / Shutterstock.com

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