Abmahnung der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

Abmahnung der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH
1 min
Beitrag vom: 19.07.2009

Abmahnung der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH: Wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen.

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH vor. Darin wird dem Abgemahnten das illegale Anbieten urheberrechtlich geschützter Werke zum Download vorgeworfen.

Der Verletzer wird dabei

- zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten

- und zur Zahlung von Schadensersatz

aufgefordert.

Bei derartigen Abmahnungen handelt es sich regelmäßig nicht um Einzelfälle. Die IT- Recht-Kanzlei hat bereits mehrfach über das Thema Abmahnung wegen unerlaubtem Filesharing berichtet. Sollten auch Sie von einer Abmahnung der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH betroffen sein, können Sie sich gerne für eine unverbindliche Beratung an uns wenden.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

Markenanmeldung: Vorteil Markenrecherche!
(25.04.2025, 10:18 Uhr)
Markenanmeldung: Vorteil Markenrecherche!
Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich – Was hat es damit auf sich?
(24.04.2025, 11:09 Uhr)
Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich – Was hat es damit auf sich?
Schutzpaket Arbeitsrecht: Rechtssicherheit für Arbeitgeber
(24.04.2025, 09:59 Uhr)
Schutzpaket Arbeitsrecht: Rechtssicherheit für Arbeitgeber
Müssen Online-Marktplätze Gastbestellungen ermöglichen?
(23.04.2025, 12:15 Uhr)
Müssen Online-Marktplätze Gastbestellungen ermöglichen?
(Kein) Heilversprechen in die AGB?
(22.04.2025, 13:42 Uhr)
(Kein) Heilversprechen in die AGB?
Irreführende Werbung auf Google Shopping: Haftung für falsche Preisangaben
(17.04.2025, 08:20 Uhr)
Irreführende Werbung auf Google Shopping: Haftung für falsche Preisangaben
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei