Datenschutzerklärung für Webseiten ohne Shopfunktion: Jetzt in acht Sprachen verfügbar

Datenschutzerklärung für Webseiten ohne Shopfunktion: Jetzt in acht Sprachen verfügbar
3 min
Beitrag vom: 25.09.2018

Eine rechtswirksame Datenschutzerklärung ist in Zeiten der DSGVO unverzichtbar für jeden Webseitenbetreiber. Unabhängig vom verwendeten Blog- oder CMS-System sollte es eine Erklärung sein, die auf die Bedürfnisse des jeweiligen Webseiten-Betreibers angepasst ist. Jeder Webseiten-Betreiber geht mit den Daten seiner Besucher anders um. Die Datenschutzerklärung sollte dieser Anforderung individuell Rechnung tragen. Die IT-Recht Kanzlei bietet Webseitenbetreibern, die eine Onlinepräsenz ohne Shopfunktion nutzen, eine dafür passende Datenschutzerklärung an. Und das in 8 Sprachen!

Das über Jahre gewachsene, anwenderfreundliche Konfigurationssystem der IT-Recht Kanzlei hilft Webseiten-Betreibern bei der Gestaltung. Es ermöglicht eine einfache, individuelle und praxisorientierte Handhabung der komplexen, datenschutzrechtlichen Regelungen einer Datenschutzerklärung.

Datenschutzerklärung für Webseiten: Einfach. Sicher.

Die Datenschutzerklärung für eine Website kann nach erfolgter Bestellung und Freischaltung im Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei mit Hilfe des erwähnten Konfigurators individuell an die Bedürfnisse des Webseiten-Betreibers und seiner Nutzer angepasst werden.

Der Konfigurator ist selbsterklärend und kinderleicht zu bedienen – am Ende des Konfigurationsprozesses steht eine Datenschutzerklärung, die rechtssicher formuliert ist.

Diese kann dann 1:1 kopiert oder über eine unserer zahlreichen Datenschnittstellen in den Online-Auftritt eingebunden werden.

Zahlreiche Handlungsanleitungen, die auch dem juristischen Laien den Umgang mit diesen komplexen rechtlichen Regelungen erleichtern, unterstützen bei der Anpassung der Datenschutzerklärung.

Komplexe Regelungen: Schnelle und individuelle Anpassung

In dem Konfigurator sind alle denkbaren Regelungen zum Datenschutz berücksichtigt – nachfolgend ein (kleiner) Ausschnitt zu den geregelten Themenbereichen:

  • Umgang und Weitergabe mit personenbezogenen Daten im Rahmen der Bestellabwicklung, Bonitäts- und Identitätsprüfung
  • Kontaktaufnahme zu Kundenbewertungsanfragen
  • Verwendung von Social-Plugins sozialer Netzwerke
  • Einsatz von Google Adsense und Adwords
  • Regelung zur Verwendung von Cookies
  • Webanalysedienste, wie Google Analytics und viele andere
  • uvm

Die IT-Recht Kanzlei hat in ihrer Datenschutzerklärung die gängigen Dienstleister aus den Bereichen Bonitätsprüfung, Kundenbewertung, Social-Plugins oder Webanalysedienste berücksichtigt - und ständig kommen noch neue hinzu.

Sie erhalten von uns somit eine individualisierte, praxisorientierte und abmahnsichere Datenschutzerklärung, die wir stets aktuell & rechtssicher halten.

Datenschutzerklärung mit Übersetzungen

Webseiten-Betreiber, die auf ihrer Präsenz auch internationales Publikum begrüßen, können neben der Datenschutzerklärung für Webseiten in deutscher Sprache auf derzeit folgende Übersetzungen der Erklärung zurückgreifen:

Sie benötigen weitere Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung und -formular)?

Online-Händler, die außer einer abmahnsicheren Datenschutzerklärung auch AGB, Widerrufsbelehrung & Co für Ihre Online-Präsenz benötigen, finden bei unseren AGB-Schutzpaketen ihre individuelle und bedarfsgerechte Lösung.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: © Astrovector - Fotolia.com

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