Datenschutzerklärung für Webseiten ohne Shopfunktion: Jetzt in acht Sprachen verfügbar

Eine rechtswirksame Datenschutzerklärung ist in Zeiten der DSGVO unverzichtbar für jeden Webseitenbetreiber. Unabhängig vom verwendeten Blog- oder CMS-System sollte es eine Erklärung sein, die auf die Bedürfnisse des jeweiligen Webseiten-Betreibers angepasst ist. Jeder Webseiten-Betreiber geht mit den Daten seiner Besucher anders um. Die Datenschutzerklärung sollte dieser Anforderung individuell Rechnung tragen. Die IT-Recht Kanzlei bietet Webseitenbetreibern, die eine Onlinepräsenz ohne Shopfunktion nutzen, eine dafür passende Datenschutzerklärung an. Und das in 8 Sprachen!
Das über Jahre gewachsene, anwenderfreundliche Konfigurationssystem der IT-Recht Kanzlei hilft Webseiten-Betreibern bei der Gestaltung. Es ermöglicht eine einfache, individuelle und praxisorientierte Handhabung der komplexen, datenschutzrechtlichen Regelungen einer Datenschutzerklärung.
Datenschutzerklärung für Webseiten: Einfach. Sicher.
Die Datenschutzerklärung für eine Website kann nach erfolgter Bestellung und Freischaltung im Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei mit Hilfe des erwähnten Konfigurators individuell an die Bedürfnisse des Webseiten-Betreibers und seiner Nutzer angepasst werden.
Der Konfigurator ist selbsterklärend und kinderleicht zu bedienen – am Ende des Konfigurationsprozesses steht eine Datenschutzerklärung, die rechtssicher formuliert ist.
Diese kann dann 1:1 kopiert oder über eine unserer zahlreichen Datenschnittstellen in den Online-Auftritt eingebunden werden.
Zahlreiche Handlungsanleitungen, die auch dem juristischen Laien den Umgang mit diesen komplexen rechtlichen Regelungen erleichtern, unterstützen bei der Anpassung der Datenschutzerklärung.
Komplexe Regelungen: Schnelle und individuelle Anpassung
In dem Konfigurator sind alle denkbaren Regelungen zum Datenschutz berücksichtigt – nachfolgend ein (kleiner) Ausschnitt zu den geregelten Themenbereichen:
- Umgang und Weitergabe mit personenbezogenen Daten im Rahmen der Bestellabwicklung, Bonitäts- und Identitätsprüfung
- Kontaktaufnahme zu Kundenbewertungsanfragen
- Verwendung von Social-Plugins sozialer Netzwerke
- Einsatz von Google Adsense und Adwords
- Regelung zur Verwendung von Cookies
- Webanalysedienste, wie Google Analytics und viele andere
- uvm
Die IT-Recht Kanzlei hat in ihrer Datenschutzerklärung die gängigen Dienstleister aus den Bereichen Bonitätsprüfung, Kundenbewertung, Social-Plugins oder Webanalysedienste berücksichtigt - und ständig kommen noch neue hinzu.
Sie erhalten von uns somit eine individualisierte, praxisorientierte und abmahnsichere Datenschutzerklärung, die wir stets aktuell & rechtssicher halten.
Datenschutzerklärung mit Übersetzungen
Webseiten-Betreiber, die auf ihrer Präsenz auch internationales Publikum begrüßen, können neben der Datenschutzerklärung für Webseiten in deutscher Sprache auf derzeit folgende Übersetzungen der Erklärung zurückgreifen:
- englische Übersetzung der Datenschutzerklärung
- französische Übersetzung der Datenschutzerklärung
- spanische Übersetzung der Datenschutzerklärung
- italienische Übersetzung der Datenschutzerklärung
- schwedische Übersetzung der Datenschutzerklärung
- niederländische Übersetzung der Datenschutzerklärung
- dänische Übersetzung der Datenschutzerklärung
Sie benötigen weitere Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung und -formular)?
Online-Händler, die außer einer abmahnsicheren Datenschutzerklärung auch AGB, Widerrufsbelehrung & Co für Ihre Online-Präsenz benötigen, finden bei unseren AGB-Schutzpaketen ihre individuelle und bedarfsgerechte Lösung.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
Beiträge zum Thema






0 Kommentare