Facebook-Datenschutzerklärung: auch nach 01.08.2019 rechtssicher einbinden - durch Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei
Nach einer Entscheidung des EuGH muss auf jeder Facebook-Fanpage eine eigene Datenschutzerklärung des Betreibers dargestellt werden. Allerdings stößt man bei der Darstellung der Datenschutzerklärung bei Facebook an technische Grenzen. Dies gilt umso mehr, als die Plattform die frühere Möglichkeit zur Einbindung eines Links unter dem Reiter „Datenrichtlinie“ in der Seiteninfo nach eigenen Angaben zum 01.08.2019 entfernt. Welche Optionen zur rechtssicheren Einbindung der Datenschutzerklärung auf Facebook-Seiten fortbestehen und wie diese in Verbindung mit dem Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei genutzt werden können, zeigt der folgende Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
- I. Wegfallen des Linkfeldes für die „Datenschutzrichtlinie“ zum 01.08.2019
- II. Verbleibe Einbindungsoptionen unter Nutzung des Hosting-Links
- 1.) Externer Link bei Facebook: mittels Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei
- 2.) Einbinden des Hosting-Links als Notiz
- 3.) Einbinden des Hosting-Links als fixierter Beitrag
Hinweis: Selbstverständlich ist der neue Hosting-Service für Bezieher der Facebook-Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei nicht mit weiteren Kosten verbunden.
I. Wegfallen des Linkfeldes für die „Datenschutzrichtlinie“ zum 01.08.2019
Bisher konnten Seitenbetreiber auf Facebook einen externen Link auf ihre Datenschutzerklärung in der „Info“-Kategorie unter dem Reiter „Datenschutzrichtlinie“ auf ihren Seiten hinterlegen. Über den Hosting-Service der IT-Recht-Kanzlei konnte damit eine stets aktuelle Datenschutzerklärung mit der Facebook-Präsenz gekoppelt werden.
Der Hosting-Link sorgt dafür, dass die Landing Page des Links, also die gehostete Datenschutzerklärung, über das System der IT-Recht Kanzlei im Falle von Modifikationen stets im Hintergrund aktualisiert wird, während der Link unverändert bleibt. So können Seitenbetreiber bei einmaliger Einbindung des Links stets unkompliziert gewährleisten, dass sie über die neuste, rechtssichere Version der Datenschutzerklärung verfügen.
Seitenbetreiber, die aktuell Änderungen ihrer Seiteninformationen vornehmen möchten, erhalten von Facebook allerdings nunmehr den Hinweis, dass der Reiter „Datenschutzrichtlinie“ zum 01.08.2019 entfernt wird.
Facebook regt an, den Link auf die Datenschutzrichtlinie in der Seitenbeschreibung, also dem Info-Feld, zu implementieren. Dort ließe sich der Link zwar ebenfalls klickbar hinterlegen, allerdings ist das Eingabefeld auf 255 Zeichen limitiert.
Regelmäßig werden Seitenbetreiber hier bereits andere Informationen (etwa zu ihrem Unternehmen) platziert haben, sodass Raum für die Datenschutzerklärung nur in den seltensten Fällen besteht.
II. Verbleibe Einbindungsoptionen unter Nutzung des Hosting-Links
Auch wenn Facebook seinen „Datenschutz“-Reiter in Zukunft aus den Gestaltungsoptionen der Seiteninformationen entfernt, bestehen zwei rechtssichere Möglichkeiten fort, um die Datenschutzerklärung zuverlässig auf einer Facebook-Präsenz zu hinterlegen. Bei beiden Optionen lässt sich auch weiterhin der Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei nutzen.
1.) Externer Link bei Facebook: mittels Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei
Tipp: Die Datenschutzerklärung für Facebook stellen wir im Rahmen eines rechtlichen Pflegeservices für mtl. 5,90 EUR zur Verfügung. Alternativ bieten wir ein Premium-Schutzpaket an, welches die Absicherung von bis zu 5 Internetpräsenzen für den Verkauf von Waren durch unsere abmahnsicheren Rechtstexte zum Gegenstand hat.
Gehen Sie bitte wie folgt vor:
Schritt 1: Link kopieren
a. Loggen Sie sich in das Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei ein.
b. Sollten Sie die Facebook-Datenschutzerklärung der IT-Recht Kanzlei gebucht haben, so wird Ihnen diese hier angezeigt.
c. Klicken Sie auf den Reiter HOSTING. Nun wird Ihnen der Direkt-Link angezeigt, der auf Ihre Datenschutzerklärung verweist.
2.) Einbinden des Hosting-Links als Notiz
Hinweis: Diese Variante empfehlen wir für Seitenbetreiber, welche die Notizen sonst nicht benutzen. Da immer nur die aktuellste Notiz oben auf der Facebook-Seite angezeigt wird, würde die Datenschutzerklärung bei regelmäßiger Notizen-Veröffentlichung in den nicht sichtbaren Bereich rutschen.
Zum einen ist es möglich, die Datenschutzerklärung entweder als Volltext oder aber über den Hosting-Link der IT-Recht Kanzlei in einer sogenannten Notiz zu hinterlegen, die im oberen Bereich der Startseite angezeigt wird.
In einigen Fällen fehlt der Tab „Notizen“ auf Facebook-Seiten, sodass dieser erst hinzugefügt werden muss. Dazu gehen Sie auf Ihre Facebook-Seite unter > Einstellungen > Template und Tab. Am Ende der Seite klicken Sie auf „Tab hinzufügen“.
Es öffnet sich folgendes Fenster, in dem Sie erneut die Notizen mit „Tab hinzufügen“ bestätigen.
Damit die Notizen auf Ihrer Seiten-Pinnwand ganz oben erscheinen, ist es notwendig, dass Sie diese per Drag&Drop nach oben holen und zwar direkt unter die Startseite:
So weit zu den Vorbereitungen. Nun können Sie auf Ihre Startseite wechseln und dort beginnen die Notiz zu schreiben.
Die Notiz sollte mit „Datenschutzerklärung“ betitelt werden. Sie kann entweder die komplette Datenschutzerklärung textlich wiedergeben, oder aber weitaus praktischer bloß den klickbaren Hosting-Link der IT-Recht Kanzlei enthalten.
Nach einem Klick auf „Veröffentlichen“ erscheint die Notiz an oberster Stelle auf der Startseite. Der Hosting-Link ist klickbar und leitet unmittelbar auf die aktuellste Version der Datenschutzerklärung weiter.
3.) Einbinden des Hosting-Links als fixierter Beitrag
Alternativ besteht die Möglichkeit, den Hosting-Link (oder die Datenschutzerklärung in Textform) in einem Beitrag zu hinterlegen und diesen so zu fixieren, dass er stets am Anfang der Startseite angezeigt wird.
Erstellen Sie hierfür einen Beitrag, in welchem Sie das Wort „Datenschutzerklärung:“ dem eingefügten Hosting-Link voranstellen und veröffentlichen Sie diesen.
Es wird ein klickbarer Link auf die gehostete Datenschutzerklärung erzeugt. Optional kann die Seitenvorschau aktiviert werden.
Um diesen Beitrag nun zu fixieren und damit an den Beginn der Startseite anzuheften, klicken Sie auf die 3 grauen Punkte rechts oben am Beitrag. Es öffnet sich ein Feld, bei dem Sie die Option „Oben auf der Seite fixieren“ wählen können.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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5 Kommentare
Wie lösche ich jetzt aber die Notiz bei FB?