Es geht weiter: Die Datenschutzerklärung für Blogs, Foren, Communities oder Internetpräsentationsseiten - jetzt auch DSGVO-konform

Es geht weiter: Die Datenschutzerklärung für Blogs, Foren, Communities oder Internetpräsentationsseiten  - jetzt auch DSGVO-konform
06.04.2018 | Lesezeit: 2 min

Nachdem vor kurzem die Datenschutzerklärung für Onlineshops unseren Mandanten zur Verfügung gestellt werden konnte, ist nun auch die Datenschutzerklärung für Blogs, Foren, Communities, Website, Internetpräsentationsseiten DSGVO-konform und kann direkt genutzt werden. Wir haben für Blogs & Co. extra eine spezielle Version der Datenschutzerklärung erstellt – und doch ist natürlich alles drin, was drin sein muss.

Alles neu macht der Mai

Die DSGVO, die am 25.05.2018 gilt, ist nicht auf den reinen Onlinehandel beschränkt. Auch für all diejenigen, die keinen Handel und keinen Verkauf übers Internet betreiben, sondern lediglich Inhalte bereitstellen, müssen sich an die neuen datenschutzrechtlichen Vorschriften halten. Dazu zählen eben Blogs, Foren, Communities oder Internetpräsentationsseiten – also auch die reinen Firmenwebpräsenzen, die aus rechtlicher Sicht lediglich ein Impressum und eben auch eine Datenschutzerklärung brauchen.

Wir haben diesen Bedarf erkannt und hierfür eine maßgeschneiderte Datenschutzerklärung erstellt.

Und diese neue Datenschutzerklärung steht bereits jetzt unseren Mandanten und Interessenten zur Verfügung.

Und: Es bleibt einfach

Vor allem wegen des immer noch recht großen Umfangs einer Datenschutzerklärung sollte die Handhabe der einzelnen Regelungen für den Webseiten-Betreiber möglichst einfach sein. Und selbstverständlich müssen die jeweiligen Klauseln rechtssicher formuliert sein.

Die Datenschutzerklärung für Ihren Blog & Co. können Sie nach erfolgter Bestellung und Freischaltung in unserem Mandantenportal mit Hilfe eines Konfigurators individuell an Ihre und die Bedürfnisse der Nutzer Ihres Online-Angebotes anpassen.

Das Ergebnis dieser Individualisierung wird Ihnen dann in den Formaten HTML, PDF oder Text zur Verfügung gestellt und kann danach in Ihre Online-Präsenz eingebunden werden.

Der Konfigurator ist selbsterklärend und kinderleicht zu bedienen – am Ende des Konfigurationsprozesses steht eine Datenschutzerklärung, die individuell auf die Bedürfnisse Ihres Blogs angepasst ist und dann nur noch händisch kopiert oder über eine unserer zahlreichen Datenschnittstellen in den Online-Auftritt zu implementieren ist. Neben den Klauseln zum Datenschutz bietet unsere Erklärung zusätzlich zahlreiche Handlungsanleitungen, die auch dem juristischen Laien den Umgang mit diesen komplexen rechtlichen Regelungen erleichtern.

Und auch das bleibt beim Alten: Sie erhalten von uns eine individualisierte, praxisorientierte und abmahnsichere Datenschutzerklärung, die wir stets aktuell & rechtssicher halten.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
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