Und jetzt die Plattformen: Datenschutzerklärungen auch für Amazon, Dawanda, eBay, Etsy, eBay-Kleinanzeigen und Facebook DSGVO-konform

Und jetzt die Plattformen: Datenschutzerklärungen auch für Amazon, Dawanda, eBay, Etsy, eBay-Kleinanzeigen und Facebook DSGVO-konform
10.04.2018 | Lesezeit: 2 min

Nun geht es Schlag auf Schlag: Nachdem zuerst vor kurzem die Datenschutzerklärung für Onlineshops und für Blogs, Foren, Communities, Website, Internetpräsentationsseiten DSGVO-konform gestaltet und unseren Mandanten zur Verfügung gestellt wurden, sind nun auch die Datenschutzerklärungen für die Plattformen Amazon, Dawanda, eBay, Etsy, eBay-Kleinanzeigen und Facebook der neuen Rechtslage angepasst und ab sofort verfügbar.

Bleibt alles anders

Die DSGVO, die am 25.05.2018 gilt, betrifft natürlich nicht nur Onlineshopbetreiber und Webpräsenzen im allgemeinen, sondern auch die vielen Händler, die über Plattformen wie eBay, Amazon, Dawanda und Co. ihre Waren anbieten. Und diesbezüglich ist die Herausforderung, dass auf den unterschiedlichen Plattformen ggf. unterschiedliche Anforderungen an den Datenschutz gestellt werden und dies die jeweiligen Datenschutzerklärungender Händler berücksichtigen müssen. In anderen Worten: Die Datenschutzerklärung kann auf jeder Plattform anders ausfallen. Und das haben wir berücksichtigt und die jeweiligen Datenschutzklauseln entsprechend angepasst.

Was sich nicht geändert hat: Der vereinfachte Umgang bei der Konfiguration durch die Verknüpfung der AGB mit den datenschutzrechtlichen Regelungen (ausgenommen Amazon: hier ist die Datenschutzerklärung in einem separaten Dokument dargestellt) – bedeutet: Die AGB und die Datenschutzerklärung sind in einem(1) Dokument (getrennt in Teil A und Teil B) zusammengefasst.

Und natürlich auch hier: Es bleibt alles einfach

Die Datenschutzerklärung für Ihre Plattformpräsenz können Sie nach erfolgter Bestellung und Freischaltung in unserem Mandantenportal mit Hilfe eines Konfigurators individuell an Ihre und die Bedürfnisse der Nutzer Ihres Online-Angebotes anpassen – die datenschutzrechtlichen Regelungen sind für Plattformen wegen der beschränkenden Vorgaben übersichtlicher und nicht so umfangreich wie bei Onlineshops. Das erleichtert und verkürzt die Konfiguration der datenschutzrechtlichen Texte enorm.

Das Ergebnis dieser Individualisierung wird Ihnen dann in den Formaten HTML, PDF oder Text zur Verfügung gestellt und kann danach in Ihre Plattform-Präsenz auf Amazon, eBay, Dawanda, Etsy, eBay-Kleinanzeigen und Facebook eingebunden werden.

Wie das genau geht? Dafür haben wir natürlich leicht verständliche Handlungsanleitungen im Mandantenportal hinterlegt.

Und auch das bleibt beim Alten: Sie erhalten von uns individualisierte, praxisorientierte und abmahnsichere Datenschutzerklärungen, die wir stets aktuell & rechtssicher halten.


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1 Kommentar

C
Christian 13.05.2018, 04:50 Uhr
Ebay ist auch "mobile.de"
Hallo Herr Barth, vielen Dank für diesen Beitrag. Dazu hätte ich noch eine Verständnisfrage.
Mobile.de ist ja eine, wenn nicht sogar "die" Plattform für Fahrzeugkauf im deutschen Internet.
Da mobile.de zum Ebaykonzern gehört, werden die Fahrzeugbilder, die auf der Plattform zu finden sind auf Ebayservern gehostet. (z.B. i.ebayimg.com) Was wäre denn, wenn sich herausstellt, daß der Serverstandort der Bilderserver von Ebay in den USA bzw. außerhalb der EU ist?
Wären dann alle Bilder, die man in seiner Webseite einbindet, ab dem 25.Mai 18 "illegal"?

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