Datenschutz: Einsatz von Leasing-Kopier-Geräten

Datenschutz: Einsatz von Leasing-Kopier-Geräten
von Dr. Sebastian Kraska
17.11.2011 | Lesezeit: 1 min

Moderne Kopiergeräte nutzen Festplatten zur Zwischenspeicherung der kopierten Unterlagen. Die Daten auf diesen Festplatten werden (in der Regel) werkseitig nicht automatisch gelöscht. Das heißt: auf den Festplatten der Kopiergeräte befinden sich die eingescannten Dateien der mit dem Gerät kopierten Unterlagen. Lesen Sie im Folgenden einen 3-Punkte-Maßnahmenkatalog, den Unternehmen zur Sicherung ihrer Daten beachten sollten.

  • Seien Sie sich bewusst, dass bei der Rückgabe von Leasing-Kopier-Geräten (aber auch bei der Entsorgung von Eigen-Kopier-Geräten) derzeit sensible Unterlagen das Unternehmen verlassen.
  • Die meisten Kopier-Geräte-Hersteller bieten inzwischen (gegen Aufpreis) unter dem Stichwort "Data-Security-Kit" einen Datenverschlüsselungsalgorithmus, der die auf der Festplatte verbliebenen Dateien sicher überschreibt.
  • Kopier-Geräte von Herstellern, die Festplatten zur Zwischenspeicherung der eingescannten Dateien verwenden und keine sichere Datenlöschung sicherstellen können, sollten von ihrer Verwendung ausgeschlossen werden.
Banner Unlimited Paket

Fazit

UnsereEmpfehlung lautet, gerade bei Leasing-Kopier-Geräten entsprechende "Data-Security-Kits" nachzurüsten. Ebenfalls erforderlich ist eine datenschutzgerechte Entsorgung von Eigen-Kopier-Geräten, um einen Fremdzugriff auf Unternehmensunterlagen zu verhindern.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
© Ewe Degiampietro - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Weitere News

Kundenfotos im Internet: Rechtliche Voraussetzungen
(23.04.2020, 12:02 Uhr)
Kundenfotos im Internet: Rechtliche Voraussetzungen
Interview mit Dr. Kraska vom IITR Datenschutz: „Mit mehr Kontrollen ist im Datenschutz bald zu rechnen“
(01.08.2019, 09:54 Uhr)
Interview mit Dr. Kraska vom IITR Datenschutz: „Mit mehr Kontrollen ist im Datenschutz bald zu rechnen“
Datenschutz: Auswirkungen der EU-Datenschutzgrundverordnung
(27.01.2016, 09:16 Uhr)
Datenschutz: Auswirkungen der EU-Datenschutzgrundverordnung
Wer weiß was über mich? Das Recht auf Selbstauskunft
(23.01.2014, 07:24 Uhr)
Wer weiß was über mich? Das Recht auf Selbstauskunft
Datenschutz-Vereinbarung mit Steuerberatern
(10.12.2013, 15:43 Uhr)
Datenschutz-Vereinbarung mit Steuerberatern
Datenschutz-Informationspflichten bei Datenpannen nach § 42a BDSG („Data Breach Notifications“)
(03.01.2013, 12:28 Uhr)
Datenschutz-Informationspflichten bei Datenpannen nach § 42a BDSG („Data Breach Notifications“)
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei