Datenschutzbehörden: seit Geltung der DSGVO mit Beschwerden überschwemmt

Datenschutzbehörden: seit Geltung der DSGVO mit Beschwerden überschwemmt
4 min
Beitrag vom: 07.01.2019

Seit dem 25.05.2018 gilt mit der DSGVO in Deutschland ein neues Datenschutzrecht. Onlinehändlern und Webseitenbetreiben drohen bei Missachtung der neuen Vorgaben nicht nur Abmahnungen sondern auch Sanktionen seitens der Datenschutzbehörden. Die Behörden berichten von massiv ansteigenden Fallzahlen.

Worum geht es?

Betreiber von Internetpräsenzen (egal ob Shops, Plattformauftritte oder Webseiten) sehen sich seit dem 25.05.2018 mit verschärften Regelungen im Bereich des Datenschutzes durch die DSGVO konfrontiert.

Wer bis zu diesem Stichtag etwa seine Datenschutzerklärung auf der Webseite nicht auf den neuesten Stand gebracht hatte, wurde den neuen Regelungen der DSGVO nicht gerecht.

Gleichzeitig brachte die DSGVO eine Vielzahl von neuen Rechten für Betroffene, welche nun – gut ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Änderungen – zunehmend auch genutzt werden. Jedenfalls ächzen die Datenschutzbehörden derzeit unter einem massiven Anstieg der Beschwerden betroffener.

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Bundesdatenschutzbeauftragte: In Deutschland 3.700 Eingaben und 4.700 Meldungen von Verstößen

Die bis Ende November 2018 amtierende Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff berichtet, dass alleine bei ihrer Behörde bis Ende Oktober 2018 etwa 3.700 allgemeine Eingaben sowie knapp 4.700 allgemeine Meldungen von Verstößen eingegangen sind.

Voßhoff erwähnte zugleich, dass bundesweit bis Anfang September 2018 bei den Datenschutzbehörden etwa 11.000 Beschwerden, darunter 6.100 über Datenschutzverstöße eingegangen sind.

„Beachtliche Zahlen“

Diese Zahlen machen deutlich, dass Betroffene ihre neuen Rechte nach der DSGVO intensiv nutzen und nicht davor zurückschrecken, mit den Datenschutzbehörden in Kontakt zu treten.
Voßhoff spricht dabei selbst von beachtlichen Zahlen.

Europaweit sind seit Geltung der DSGVO geschätzte 55.000 Beschwerden erhoben worden

Laut Voßhoff lagen EU-weit bis Ende September 2018 etwa 55.000 Beschwerden, davon 18.900 Meldungen von Datenschutzverstößen vor.

Der Trend, dass Betroffene ihre neuen Rechte nach der DSGVO nutzen, gilt damit europaweit.

Die Luft wird dünner

Die massiv ansteigenden Fallzahlen machen deutlich, dass Betroffene durch die DSGVO in Sachen Datenschutz stark sensibilisiert worden sind und die ihnen zustehenden Rechte tatsächlich auch verfolgen und Verstöße den Datenschutzbehörden melden.

In der täglichen Beratungspraxis lässt sich zudem feststellen, dass Auskunftsverlangen und Beschwerden direkt gegenüber Händlern seit Geltung der DSGVO sprunghaft angestiegen sind.

Auch wenn derzeit bei den Behörden mangels knapper Personaldecke noch eine Art „Schockstarre“ vorherrschen dürfte und bis dato die Verhängung von Bußgeldern seitens der Datenschutzbehörden rare Ausnahmen sind: Die Behörden sind durch die massiv angestiegenen Fallzahlen gezwungen, Personal aufzustocken. Dementsprechend wird es künftig häufiger zu behördlichen Sanktionen kommen.

Bußgelder aufgrund Verstößen gegen die DSGVO können bis zu 20 Mio. Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres betragen. Das bisher einzig bekannt gewordene, in Deutschland festgesetzte Bußgeld gegenüber einem Flirtportal beläuft sich auf 20.000 Euro.

Fazit

Onlinehändler und Webseitenbetreiber stehen seit Geltung der DSGVO in Sachen Datenschutz wesentlich stärker unter Beobachtung als bisher.

Angriffspunkte für Abmahner und Behörden sind dabei insbesondere fehlende, falsche oder veraltete Datenschutzerklärungen sowie das Nichtvorhalten des verpflichtenden Verarbeitungsverzeichnisses.

Wer eine Internetpräsenz betreibt, sollte unbedingt Sorge dafür tragen, eine aktuelle, DSGVO-konforme und abmahnsichere Datenschutzerklärung vorzuhalten und ein Verarbeitungsverzeichnis führen.

Professionelle Absicherung bereits ab 5,90 Euro zzgl. MwSt. mtl. möglich

Sie sind Onlinehändler, Betreiber einer Präsentationswebseite, Firmenwebseite oder eines Blogs bzw. unterhalten als Firma Social-Media Auftritte (z.B. Facebook oder Instagram) und möchten auf der oder den von Ihnen betriebenen Internetpräsenz(en) die Vorgaben der DSGVO erfüllen?

Die IT-Recht Kanzlei unterstützt Sie hierbei mit ihren professionellen, DSGVO-konformen Datenschutzerklärungen sowie einem elektronisch konfigurierbaren Muster für ein Verarbeitungsverzeichnis gerne in puncto Rechtssicherheit für eine Vielzahl von Internetauftritten:

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: Fox_Ana / shutterstock.com

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