Pinterest: Impressum und Datenschutzerklärung rechtssicher einbinden
Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Pinterest-Auftritt im Hinblick auf Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutz abmahnsicher gestalten können.
Inhaltsverzeichnis
- I. Impressum und Datenschutzerklärung auf Pinterest
- II. Einbindung des Impressums und der Datenschutzerklärung der IT-Recht Kanzlei
- 1.) Möglichkeit 1: Impressum und Datenschutzerklärung via Wonderlink automatisiert aktuell halten
- 2. Einrichtung der Wonderlink-Schnittstelle und Übertragung der Rechtstexte
- 3.) Ablage des Wonderlinks auf Pinterest
- 2.) Möglichkeit 2: Impressum + Datenschutzerklärung mittels Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei direkt auf Pinterest einbinden
- Wichtiger Hinweis: Erweitertes Impressum für Anbieter audiovisueller Mediendienste erforderlich
I. Impressum und Datenschutzerklärung auf Pinterest
Pinterest ist ein soziales Netzwerk, welches überwiegend den Zweck verfolgt, Ideen und Einkaufstipps mittels virtueller Pinnwände zu teilen. Die Ideen reichen von den neusten Beautytrends, über einzigartige Geschenkideen, bis hin zu Reise- und Kochtipps.
Unternehmen nutzen die Plattform gerne, um ihre Produkte zu präsentieren und ihre Bekanntheit zu steigern. Demnach besteht auch hier die Pflicht, ein Impressum auszuweisen, sofern die Nutzung nicht ausschließlich zu privaten Zwecken erfolgt.
Neben der bestehenden Pflicht der Anbieterkennzeichnung müssen geschäftsmäßige Profilinhaber zudem eine Datenschutzerklärung, speziell für Pinterest, vorhalten.
Im Bereich der Kontoeinstellungen ermöglicht Pinterest im Vergleich zu vielen anderen sozialen Netzwerken seinen Nutzern bereits seit einiger Zeit die Möglichkeit, das Impressum mittels einer personalisierbaren Rubrik rechtssicher einzugliedern. Dies ist sowohl innerhalb des Privatkontos, als auch innerhalb des Unternehmenskontos möglich.
Pinterest stellt seinen Nutzern jedoch keine eigene Rubrik zur Einbindung der Datenschutzerklärung zur Verfügung. Geschäftsmäßige Profilinhaber müssen sich daher alternativer Darstellungsmethoden bedienen, um eine rechtssichere Einbindung der Pflichtinformationen zu gewährleisten.
Im Bereich der Profileinstellungen hält Pinterest ein Feld mit der Bezeichnung „Impressum“, sowie ein Feld mit der Bezeichnung „Kurzinfo“ vor. Da im Feld „Impressum“ lediglich ein Link hinterlegt werden kann, kommt für die Einbeziehung der Datenschutzerklärung lediglich die Darstellung im Rahmen der Rubrik „Kurzinfo“ in Betracht. Hier besteht jedoch das Problem, dass die Zeichenanzahl im Rahmen dieses Feldes auf 160 Zeichen limitiert ist, was für eine ordnungsgemäße Datenschutzerklärung nicht ausreichen dürfte.
Lösung: Anstelle der Darstellung des vollständigen Impressums und der Datenschutzerklärung wird lediglich ein entsprechender Link platziert, welcher als sprechende URL auf das Impressum und die Datenschutzerklärung auf eine externe Website weiterleitet.
II. Einbindung des Impressums und der Datenschutzerklärung der IT-Recht Kanzlei
Tipp: Die Datenschutzerklärung für Pinterest stellen wir im Rahmen eines rechtlichen Pflegeservices für mtl. 5,90 EUR zur Verfügung. Alternativ bieten wir ein Premium-Schutzpaket an, welches die Absicherung von bis zu 5 Internetpräsenzen für den Verkauf von Waren durch unsere abmahnsicheren Rechtstexte zum Gegenstand hat.
1.) Möglichkeit 1: Impressum und Datenschutzerklärung via Wonderlink automatisiert aktuell halten
Das grundsätzliche Problem mit der Verlinkung...
Wer auf Pinterest die Datenschutzerklärung und das Impressum direkt im Profil einbinden möchte, muss hierfür die einzig verfügbare Möglichkeit eines externen Links hergeben. Damit entfällt aber die Chance, per Direktverlinkung gleichzeitig reichweitenwirksam auf etwaige externe Internet- und Verkaufspräsenzen aufmerksam zu machen.
Die Lösung: Wonderlink!
Genau hier setzt die DSGVO-konforme Linkbaum-Lösung von Wonderlink an.
Auf einer eigenen Zwischenseite können Unternehmer mit Wonderlink alle relevanten Links zu ihren Präsenzen bündeln und gleichzeitig durch die Funktion „Rechtlich Absichern“ alle notwendigen Rechtstexte für alle betriebenen Social-Media-Profile (auch Pinterest) auf der Zwischenseite einbinden.
Wonderlink bietet Mandanten der IT-Recht Kanzlei in dem Zusammenhang eine besonders komfortable Funktion an: eine Hosting-Link-Schnittstelle, für die intuitive Anzeige der stets aktuellsten Rechtstexte-Version aus dem Mandantenportal mit optimierter Darstellung im Linkbaum.
Die Einrichtung dieser Hosting-Link-Schnittstelle ist dank automatischer Erkennungsfunktion denkbar einfachund erfolgt direkt über das Mandantenportal.
2. Einrichtung der Wonderlink-Schnittstelle und Übertragung der Rechtstexte
1. Einrichtung der Schnittstellenverbindung
Um die Schnittstelle zu Wonderlink einzurichten und die Rechtstexte automatisch zu hinterlegen, melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei an.
Nach dem Login geht es an die Einrichtung der Datenschnittstelle.
Wählen Sie hierfür im rechten Seitenmenü unter der Überschrift „SCHNITTSTELLE“ den Punkt „Schnittstelle einrichten“ aus.
Hinweis: Haben Sie bereits eine andere Rechtstexte-Schnittstelle eingerichtet, heißt der Menüpunkt "Schnittstelle verwalten".
Sie gelangen nun auf die zentrale Benutzeroberfläche für die Schnittstellenverwaltung.
Wählen Sie aus dem Systemkatalog per Klick auf die Auswahl-Schaltfläche unter "Weitere Systeme“ Ihr Zielsystem "Wonderlink" aus.
Klicken Sie auf „Weiter“.
Im nächsten Schritt müssen Sie der Schnittstelle einen Namen geben. Dieser dient nur zu Ihrer Information und zur besseren Einordnung der Schnittstelle in der zentralen Schnittstellenverwaltung:
Im nächsten Schritt müssen Sie Ihren Wonderlink-Account verknüpfen.
Klicken Sie dafür auf die angezeigte Schaltfläche:
Sie werden nun zu Wonderlink weiterleitet und können sich dort wie gewohnt einloggen.
Nach erfolgreichem Login auf Wonderlink kehren Sie zurück ins Mandantenportal und laden die Seite, von der Sie zu Wonderlink weitergeleitet worden sind, neu (Rechtsklick auf Tab im Browser > Neu laden).
Sodann wird Ihnen die aktive Verbindung zu Wonderlink angezeigt und Sie finden eine Übersicht der für die Schnittstellenübertragung verfügbaren Rechtstexte:
Haben Sie Ihre Rechtstexte bisher nicht konfiguriert, sehen Sie unter „Anmerkung“ den Hinweis, dass vor der Übertragung zunächst eine Konfiguration des Rechtstextes erforderlich ist.
Wichtig: Sie müssen einen Rechtstext erst konfigurieren, bevor er per Schnittstelle übertragen werden kann.
Klicken Sie dafür auf das rote „Bitte konfigurieren“.
Sie werden nun in den Online-Konfigurator weitergeführt.
Nehmen Sie die Konfiguration vor, indem Sie den virtuellen Fragenkatalog durchgehen. Klicken Sie abschließend auf „Weiter“.
Nach der Konfiguration werden Sie auf die Rechtstexte-Übertragungsseite zurückgeleitet, für den Rechtstext ist die Anmerkung "Bitte konfigurieren" nun entfallen.
Wiederholen Sie den Vorgang, bis alle zu übertragenden Rechtstexte konfiguriert sind und die Anmerkung „Bitte konfigurieren“ bei keinem zu übertragenden Rechtstext mehr angezeigt wird.
2. Übertragung der Rechtstexte zu Wonderlink
Nach der Konfiguration der Rechtstexte können Sie diese nun über die eingerichtete Schnittstellenverbindung übertragen.
Aktivieren Sie hierfür durch Klick den „Übertragen“-Regler rechts für die gewünschten Rechtstexte.
Nach Betätigung eines Übertragungs-Reglers erhalten Sie jeweils oberhalb die Mitteilung, ob die Übertragung erfolgreich war:
Wiederholen Sie den Vorgang für alle Rechtstexte, die Sie auf Ihre Wonderlink-Seite übertragen möchten.
3. Darstellung der Rechtstexte in Wonderlink
Haben Sie die Rechtstexte über das Mandantenportal zu Wonderlink übertragen, werden diese automatisch mit korrekter Zuordnung auf Ihrer Wonderlink-Seite angezeigt.
Um dies zu überprüfen, klicken Sie nach Login zu Wonderlink auf die 3 Balken oben links
und sodann auf „Vorschau“:
Sie sehen sodann im Footer Ihrer Wonderlink-Seite die korrekt verlinkten Rechtstexte mit entsprechender Bezeichnung als Seitenmenüpunkte:
3.) Ablage des Wonderlinks auf Pinterest
Der Wonderlink, der nun auf eine Zwischenseite mit den Pinterest-Rechtstexten führt und gleichzeitig alle gewünschten weiteren externen Links bündelt, kann nun wie folgt auf Pinterest eingebunden werden:
Gehen Sie bitte wir folgt vor:
1) Impressum und Datenschutzerklärung innerhalb des sog. "Privatkontos"
Um das Impressum und die Datenschutzerklärung innerhalb des sog. "Privatkontos" rechtssicher einbinden zu können, ist auf der Startseite zunächst ein Klick auf das Zahnrad rechts oben im Pinterest-Account erforderlich.
Anschließend klicken Sie auf den Menüpunkt „Einstellungen bearbeiten“
Danach erfolgt eine Weiterleitung auf die Verwaltungsseite des Pinterest-Kontos, auf welcher Nutzerinformationen bearbeitet und Einstellungen zum Konto vorgenommen werden können.
Innerhalb der Rubrik „Profil“ hält Pinterest nun ein personalisierbares Feld mit dem Titel „Über Dein Profil“ bereit. In dieses fügen Sie bitte den folgenden Text ein:
„Unser Impressum und die Datenschutzerklärung finden Sie unter dem oben aufgeführten Impressumslink“
(siehe mittleren Pfeil im Bild)
In das Impressumsfeld darunter (siehe 3. Pfeil) kopieren Sie den Wonderlink.
Nach einem abschließenden „Klick“ auf „Fertig“ (siehe Pfeil rechts oben im Bild) ist dieser Hinweis in den Profilinformationen hinterlegt.
Der Wonderlink ist in den Profilinformationen des Pinterest-Accounts danach „klickbar“.
2) Impressum und Datenschutzerklärung innerhalb des Unternehmenskontos
Ebenso ist es möglich, ein Pinterest-Konto als Unternehmensprofil zu nutzen. Das private Profil wird dabei mit nur einem „Klick“ in ein Unternehmenskonto umgewandelt.
Hierzu muss in den Einstellungen lediglich die Option „Füg ein kostenloses Unternehmenskonto hinzu“ ausgewählt werden.
Sodann ist ein Upgrade auf ein kostenloses Unternehmenskonto möglich, selbstverständlich besteht aber auch hier die Option ein neues Geschäftskonto zu eröffnen.
Die Einbettung des Impressums und der Datenschutzerklärung innerhalb des Unternehmenskontos erfolgt in gleicher Weise wie bei einem privaten Kontos.
2.) Möglichkeit 2: Impressum + Datenschutzerklärung mittels Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei direkt auf Pinterest einbinden
Wer auf die Einrichtung eines Linkbaums über Wonderlink zur Bündelung aller relevanten externen Verlinkungen verzichten und die alleinige Verlinkungsmöglichkeit im Pinterest-Profil für die Datenschutzerklärung und das Impressum nutzen möchte, gehe bitte wie folgt vor:
Schritt 1: Link kopieren
a. Loggen Sie sich in das Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei ein.
b. Sie sehen nun die von Ihnen gebuchten Rechtstexte. Wählen Sie "Pinterest". Sie sehen dann, ob Sie die Datenschutzerklärung noch zu konfigurieren haben.
c. Nach einem Klick auf "Pinterest-Datenschutzerklärung" erhalten Sie die folgende Ansicht:
d. Nach der Konfiguration klicken Sie auf den Reiter "Hosting" (siehe roter Pfeil im Bild).
e. Nun wird Ihnen der Direkt-Link angezeigt, der auf Ihre Datenschutzerklärung und das Impressum verweist.
Schritt 2: Direkt-Link auf Pinterest einfügen
1) Impressum und Datenschutzerklärung innerhalb des sog. "Privatkontos"
Um das Impressum und die Datenschutzerklärung innerhalb des sog. "Privatkontos" rechtssicher einbinden zu können, ist auf der Startseite zunächst ein Klick auf das Zahnrad rechts oben im Pinterest-Account erforderlich.
Anschließend klicken Sie auf den Menüpunkt „Einstellungen bearbeiten“
Danach erfolgt eine Weiterleitung auf die Verwaltungsseite des Pinterest-Kontos, auf welcher Nutzerinformationen bearbeitet und Einstellungen zum Konto vorgenommen werden können.
Innerhalb der Rubrik „Profil“ hält Pinterest nun ein personalisierbares Feld mit dem Titel „Über Dein Profil“ bereit. In dieses fügen Sie bitte den folgenden Text ein:
„Unser Impressum und die Datenschutzerklärung finden Sie unter dem oben aufgeführten Impressumslink“
(siehe mittleren Pfeil im Bild)
In das Impressumsfeld darunter (siehe 3. Pfeil) kopieren Sie den Hostinglink aus dem Mandantenportal
Nach einem abschließenden „Klick“ auf „Fertig“ (siehe Pfeil rechts oben im Bild) ist dieser Hinweis in den Profilinformationen hinterlegt.
Das Impressum ist in den Profilinformationen des Pinterest-Accounts danach „klickbar“.
2) Impressum und Datenschutzerklärung innerhalb des Unternehmenskontos
Ebenso ist es möglich, ein Pinterest-Konto als Unternehmensprofil zu nutzen. Das private Profil wird dabei mit nur einem „Klick“ in ein Unternehmenskonto umgewandelt.
Hierzu muss in den Einstellungen lediglich die Option „Füg ein kostenloses Unternehmenskonto hinzu“ ausgewählt werden.
Sodann ist ein Upgrade auf ein kostenloses Unternehmenskonto möglich, selbstverständlich besteht aber auch hier die Option ein neues Geschäftskonto zu eröffnen.
Die Einbettung des Impressums und der Datenschutzerklärung innerhalb des Unternehmenskontos erfolgt in gleicher Weise wie bei einem privaten Kontos.
Wichtiger Hinweis: Erweitertes Impressum für Anbieter audiovisueller Mediendienste erforderlich
Betreiber von geschäftsmäßigen Social-Media-Profilen können als sog. „Anbieter audiovisueller Mediendienste“ einer erweiterten Impressumspflicht unterliegen, wenn sie dort Videos in gewisser Zahl oder mit großer Reichweite veröffentlichen.
Die erweiterte Impressumspflicht trifft den, der
- 5 oder mehr veröffentlichte Videos vorhält oder
- 500 oder mehr Abonnenten zählt oder
- 500.000 oder mehr Abrufe des veröffentlichten Videomaterials verzeichnen kann.
Details zum Inhalt der erweiterten Impressums-Pflichtinformationen und eine Umsetzungsanleitung stellen wir hier zur Verfügung.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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10 Kommentare
ihr gehört auch schon zu den wahnsinnigen um nur noch Angst zu verbreiten. Werd ihr alle gesteuert von der Sinnlosigkeit der Bundesregierung.
Es ist nur noch zum kotzen..einfach die Seite Pinterest ignorieren.
Mfg
Mit Desktoprechner betrachtet, konnte ich es funktionstüchtig einbinden.
Liegt das an der Pinterest App Programmierung?
Was kann ich tun zur Lösung?
was natürlich ärgerlich wäre.
Aber nach mehreren Versuchen und der Nutzung des verkürzten Links erscheint nun unter meinem Shop-Link der anklickbare Schriftzug "Impressum". Hier erscheint die Information zum Datenschutz.
Allerdings ist das Impressum am Ende sehr klein. Vielleicht lässt sich die Darstellung noch ändern. Aber es ist ALLES da wo es sein soll.
Danke für Arbeit die dahinter steckt und die Lösung die nun hoffentlich abmahnsicher ist.
Mit freundlichen Grüßen,
E. Mertens
Ich habe eine bereits verifizierte Webseite und ein Unternehmenskonto.
Ihre Anleitung funktioniert so leider nicht, wenn man bereits ein bestehendes Unternehmenskonto besitzt. Unter "Website verifizieren" bzw. "Frühzeitiger Zugriff auf Tools" gibt kein Feld in dem ich den Link einfügen könnte.
Wenn ich auf Website "Website nicht verifizieren" klicke, entstehen mir offenbar Nachteile.
Ich habe nun den Hosting-Link im Feld "Impressum" eingetragen und unter "Kurzinfo" folgenden Text:
"Unser Impressum und die Datenschutzerklärung finden Sie unter dem links oder oben angeführten Link "Impressum""
Oder hat jemand einen besseren Vorschlag?
Es ist auch möglich einen aktiven klickbaren Link zu einem Impressum zu hinterlegen. Kann dieses Feld auch verwendet werden und darauf dann hingewiesen werden?
So würde der wichtige Link zur eigenen Webseite nicht verloren gehen.