Neue Einwilligungsverordnung ab April: Cookie-Banner bald obsolet?

Ab 01.04.2025 können per Verordnung sog. Dienste zur Einwilligungsverwaltung anerkannt werden, die Cookie-Präferenzen zentral speichern und an alle Websites übermitteln. Wie wirkt sich das auf Cookie-Banner aus und was müssen Seitenbetreiber nun tun?
Neue Verordnung regelt Einwilligungsverwaltungsdienste
Das für Cookie-Einwilligungen in Deutschland maßgebliche TDDDG (Telekommunikations- und digitale Dienste – Datenschutzgesetz) sieht in § 26 die Möglichkeit zum Einwilligungsmanagement durch sog. „Dienste zur Einwilligungsverwaltung“ vor und überträgt die konkrete Ausgestaltungskompetenz der Bundesregierung per Verordnungsermächtigung.
Von dieser Ermächtigung wurde mit der „Einwilligungsverwaltungsverordnung“ (EinwV) vom 20.12.2024 Gebrauch gemacht.
Sie schafft einen Rechtsrahmen für die technischen und rechtlichen Voraussetzungen sowie für die behördliche Anerkennung von sog. „Diensten zur Einwilligungsverwaltung“.
Dabei soll es sich nach der gesetzgeberischen Vorstellung um Anwendungen handeln, in denen Nutzer ihre Cookie-Präferenzen zentral festlegen können und die sodann bei Aufruf von Websites diese Präferenzen automatisiert an dort implementierte Consent-Tools übertragen.
Ziel ist es, den Nutzer davon zu befreien, sich auf jeder Website neu durch Cookie-Einstellungen klicken und den Einwilligungsumfang definieren zu müssen.
Einwilligungs-Verwaltungsdienste sollen Nutzern also die stets wiederkehrenden Cookie-Entscheidungen durch eine zentrale Hinterlegung ihrer Präferenzen abnehmen und von Consent-Tools so ausgelesen werden können, dass die Cookie-Voreinstellungen ohne eine notwendige Bedienung automatisiert verarbeitet und berücksichtigt werden.
Um als rechtskonforme Alternative dienen zu können, müssen Dienste zur Einwilligungsverwaltung vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit offiziell anerkannt werden. Erst diese Anerkennung legitimiert den Dienst als hinreichend für Cookie-Einwilligungen im Sinne des TDDDG.
Für staatlich anerkannte Dienste soll ein zentrales Register eingerichtet werden.
Die Einwilligungsverwaltungsverordnung tritt am 01.04.2025 in Kraft und soll ab dann die Anerkennung von Anwendungen ermöglichen.
Pflichtersetzung von Cookie-Tools durch Einwilligungsverwaltungsdienste?
Auch wenn die EinwV die inhaltlichen und rechtlichen Anforderungen an Einwilligungsverwaltungsdienste umfänglich regelt, sieht sie keinerlei Pflicht zur künftigen Nutzung vor.
Vielmehr ist der Einsatz solcher Dienste gemäß § 18 der Verordnung ausdrücklich freiwillig.
Seitenbetreiber sind also nicht daran gehindert, auch zukünftig weiterhin die bislang bewährten Consent-Mechanismen, allen voran Cookie-Consent-Tools (auch „Cookie-Banner“ genannt), auf ihren Präsenzen zu nutzen.
Es besteht keine Pflicht, Cookie-Consent-Tools durch Einwilligungsverwaltungs-Dienste zu ersetzen.
Vorhandene Einwilligungs-Verwaltungsdienste?
Auch wenn die Verordnung zum 01.04.2025 in Kraft tritt, sind bisher (Stand 03/2025) keinerlei Dienste bekannt, welche die in der Verordnung geregelten Funktionalitäten bieten und die Verordnungsanforderungen erfüllen.
Unklar ist auch, ob und durch wen solche Dienste künftig überhaupt angeboten werden.
Handlungsbedarf?
Die neue Einwilligungsverwaltungsverordnung führt zu keinerlei Handlungsbedarf für Seitenbetreiber.
Sie zwingt nicht zur künftigen Umstellung auf die neuen Anwendungen zur Einwilligungsverwaltung und wirkt sich auch auf die Rechtskonformität implementierter Cookie-Consent-Tools nicht aus.
Sie schafft lediglich die Grundlagen einer alternativen Einwilligungstechnik und eröffnet Entwicklern und Softwareunternehmen die Möglichkeit, staatlich anerkannte Alternativen zu herkömmlichen Cookie-Consent-Tools anzubieten.
Ausblick
Die EinwV verfolgt das noble Ziel, durch gesetzliche Inzentive das Nutzererlebnis im Internet zu verbessern. Anwendungen zur Festlegung zentraler Cookie-Präferenzen sollen auf lange Sicht die websiteindividuellen Consent-Abfragen ersetzen.
Der Vorstoß der Regierung und der Erlass der Verordnung stoßen aber in Fachkreisen auf Kritik.
Allen voran bemängelt wird, dass der Einsatz von Einwilligungs-Verwaltungsdiensten explizit freiwillig ist. Website-Betreiber werden so wenig Anlass haben, bewährte und ideal integrierte Consent-Tools unter Inkaufnahme von Kosten durch die neuen Verwaltungsanwendungen zu ersetzen.
In Frage gestellt wird weiterhin, ob es künftig überhaupt anerkannte Einwilligungs-Verwaltungsdienste geben wird. Die strengen Zertifizierungsauflagen der EinwV und die nicht zwingende Umstellung erschweren die Bildung eines neuen Marktsegments und behindern die Wirtschaftlichkeit.
Schließlich wird debattiert, inwiefern Dienste zur Einwilligungsverwaltung das Nutzererlebnis überhaupt verbessern können. Technisch wäre wohl nach wie vor zumindest eine einmalige Auseinandersetzung mit dem Consent-Tool einer jeden Website erforderlich, selbst wenn eine Verwaltungsdienst-Integration vorhanden ist. Solche Dienste sollen Präferenzen nämlich erst speichern können, wenn diese für eine Website erstmalig getätigt wurden.
Es bleibt also abzuwarten, ob sich überhaupt Unternehmen finden, die bereit sind, künftig Einwilligungsverwaltungs-Software entwickeln und staatlich zertifizieren zu lassen.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist daher mehr als fraglich, ob der gesetzgeberische Plan aufgeht und sich Einwillgungsverwaltungs-Modelle gegenüber herkömmlichen Consent-Tools durchsetzen.
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1 Kommentar
Dann würde ich mich über den Link zur technischen Dokumentation freuen :-)
Ansonsten warten wir einfach ein paar Jahre und wundern uns dann, dass noch niemand etwas gemacht hat *lol*