Cookie-Consent-Tool für TYPO3 und Shopware-Consent-Lösung von plehn media

Cookie-Consent-Tool für TYPO3 und Shopware-Consent-Lösung von plehn media
4 min 1
Beitrag vom: 27.12.2019
Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Mandantenvergünstigungen für Cookie-Consent-Tools im Überblick"

In Zusammenarbeit mit plehn media freuen wir uns, Mandanten zwei weitere bedienerfreundliche und erprobte Lösungen empfehlen zu können: zum einen ein kostenloses Cookie-Consent-Tool für TYPO3 und zum anderen ein Consent-Plugin für Shopware mit rabattierten Preis.

Cookie-Consent-Tool: Wann und warum brauche ich eines?

Mit Urteil vom 01.10.2019 (Az. C-673/17) hat der Europäische Gerichtshof eine generelle Einwilligungspflicht für all solche Cookies bestätigt, die für den Betrieb einer Webseite und die Bereitstellung der Seitenfunktion nicht aus technischen Gründen zwingend notwendig sind.

Seitenbetreiber, welche technisch nicht notwendige Cookies weiter setzen wollen, sind daher seitdem gehalten, wirksame Einwilligungslösungen auf ihren Präsenzen zu implementieren.

Von dieser Problematik betroffen sind Webseitenbetreiber (und damit auch Onlinehändler, die einen eigenen Onlineshop betreiben) insbesondere dann, wenn diese cookiebasierte Tracking-, Analyse- und sonstige Marketingtools auf ihren Seiten implementiert haben.

Für die technische Umsetzung des Einwilligungserfordernisses auf Webseiten haben sich sogenannte „Cookie-Consent-Tools“ bewährt, die sich wie eine Maske über eine Online-Präsenz legen und Nutzern bei Seitenaufruf per Pop-Up das Erteilen von cookiespezifischen Einwilligungen per Häkchensetzung ermöglichen. Derartige Tools blockieren das Setzen jeglicher Cookies, bis die jeweilige Einwilligung erteilt wird, und speichern die Nutzereingaben für die Sitzungsdauer.

In welchen Fällen Seitenbetreiber ein Cookie-Consent-Tool einsetzen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Für Mandanten: kostenloses Cookie-Consent-Tool für TYPO3 von plehn media

Nach abgeschlossenen Kooperationsverhandlungen und nach Befürwortung der technischen Umsetzung der rechtlichen Anforderungen freut sich die IT-Recht Kanzlei, ihren Mandanten in Kooperation mit dem Anbieter plehn media (http://www.plehn-media.de/) speziell für TYPO3-Umgebungen eine voll funktionsfähige Cookie-Consent-Lösung kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Das Plugin ist ein speziell für TYPO3 entwickeltes Cookie-Consent-Tool, mit welchem sich einfach und bequem für alle Script-basierten Cookies rechtlich hinreichende Einwilligungen einholen lassen.

Das Plugin bringt für Mandanten folgende Vorteile mit sich:

  • Datenschutzkonformes Einwilligungsmanagement in TYPO3-Umgebungen für alle Script-basierten Cookies nach dem aktuellen Stand der Technik
  • Mit automatischer Cookie-Erkennung
  • Einfache Konfiguration und Integrierbarkeit auch für Laien
  • Speziell für TYPO3-Umgebungen
  • personalisierbares Design durch Anpassbarkeit der Sprachelemente
  • dauerhaft kostenlos für Mandanten der Kanzlei
  • kostenloser telefonischer Installationssupport
  • Laufende Pflege und steter Ausbau des Tools

Mandanten der IT-Recht Kanzlei können das Tool kostenlos über einen speziellen Link hier im Mandantenportal herunterladen.

Für Mandanten: 50%* Rabatt auf Cookie-Consent-Plugin für Shopware von plehn media

Wir freuen uns, Mandanten zusätzlich das von plehn media entwickelte und erprobte Cookie-Consent-Plugin „EU Cookie Richtlinie Opt-In/Opt-Out PRO-Version (EuGH)“ für Shopware mit 50% * Rabatt zur Verfügung stellen zu können.

Das Plugin ist ein speziell für Shopware-Shops entwickeltes Cookie-Consent-Tool, mit welchem sich einfach und bequem für alle Script-basierten Cookies rechtlich hinreichende Einwilligungen einholen lassen.

Das Plugin bringt für Mandanten folgende Vorteile mit sich:

  • datenschutzkonformes Einwilligungsmanagement in Shopware-Shops für alle Script-basierten Cookies nach dem aktuellen Stand der Technik
  • automatische Tool-Integration und -Konfiguration von Google Analytics und Facebook Pixel
  • Funktion zum manuellen Einbinden sonstiger Cookies von Drittanwendungen
  • Einfache Konfiguration und Integrierbarkeit auch für Laien
  • speziell für Shopware-Shops
  • Unterstützung von mehrsprachigen Webseiten und Subshops
  • Personalisierbares Design mit Farbanpassungsmöglichkeiten
  • Persönlicher First-Level-Support vom Anbieter innerhalb der ersten 12 Monate
  • kostenlose Updates innerhalb der ersten 12 Monate
  • Laufende Pflege und steter Ausbau des Tools
  • 50% Rabatt auf die Kaufversion für Mandanten der IT-Recht Kanzlei*

* 50% Rabatt für Mandanten: Mandanten der IT-Recht Kanzlei erhalten einen persönlichen Gutscheincode über einen Rabatt von 50% auf die Kaufversion. Mit dem Kauf kann das Plugin zeitlich unbegrenzt verwendet werden. Zusätzlich sind kostenloser First-Level-Support und Updates für 12 Monate ab Kauf enthalten („Shopware-Subscription“). Nach Ablauf der 12 Monate kann die „Subscription“ für weitere Updates und fortlaufenden Support optional gegen ein vermindertes Entgelt verlängert werden. Wird die Subscription nicht verlängert, kann das Plugin in seiner zuletzt aktualisierten Version in vollem Umfang weitergenutzt werden.

Mandanten der IT-Recht Kanzlei können den Gutschein hier im Mandantenportal abrufen.

Der Gutschein kann sodann im Shopware-Store für den Kauf des Plugins „EU Cookie Richtlinie Opt-In/Opt-Out PRO-Version (EuGH)“ hier eingelöst werden.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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1 Kommentar

C
Chris 11.03.2020, 14:14 Uhr
Lizenz der TYPO3-Extension
Hallo, ich habe eine Frage zur Lizenz unter der die TYPO3-Extension der Firma Plehn steht. Vorab: Ich finde die Extension sehr gut - sowohl hinsichtlich Usability als auch hinsichtlich Programmierung und Integration in TYPO3! Super, dass die Extension für Kunden der Kanzlei kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Allerdings kann ich sie laut beigefügter Lizenzinfo "Freemium IT-Recht Kanzlei License" nur auf einer Domain einsetzen und darf den unsichtbaren Link zu Plehn nicht entfernen. Aus meiner Sicht widerspricht das aber der GPL-Lizensierung von TYPO3. Extensions, die TYPO3-Funktionen benutzen, sollten automatisch wieder unter GPL stehen. Ausgenommen wären vielleicht Teile der Software die keine TYPO3-Funktionen nutzen, aber da bleibt bei einem schnellen Scan des Codes eigentlich nicht viel, was ein Verbot der kostenlosen Weitergabe und dem Einsatz auf mehr als einer Domain rechtfertigen würde. Es wäre schön, wenn jemand von der IT-Recht Kanzlei und/oder von Plehn Media dazu Stellung nehmen könnte.

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