Frage des Tages: Wann ist ein Cookie-Consent-Tool erforderlich?
Am 19.11.2019 hat die IT-Recht Kanzlei in Kooperation mit PRIVE ihren Mandanten ein kostenloses Cookie-Consent-Tool bereitgestellt, mit dessen Implementierung auf Webseiten rechtskonforme Cookie-Einwilligungen eingeholt werden können. Vermehrt wurden wir in diesem Zusammenhang gefragt, wann und in welchen Fällen überhaupt Bedarf zum Einsatz einer Cookie-Consent-Lösung besteht. Der nachfolgende Beitrag gibt Antwort.
Mit Urteil vom 01.10.2019 (Az. C-673/17) hat der Europäische Gerichtshof eine generelle Einwilligungspflicht für all solche Cookies bestätigt, die für den Betrieb einer Webseite und die Bereitstellung der Seitenfunktion nicht aus technischen Gründen zwingend notwendig sind.
Von dieser Problematik betroffen sind Webseitenbetreiber (und damit auch Onlinehändler, die einen eigenen Onlineshop betreiben) insbesondere dann, wenn diese cookiebasierte Tracking-, Analyse- und sonstige Marketingtools auf ihren Seiten implementiert haben.
Nicht von der Pflicht zur Einholung von Einwilligungen persönlich betroffen sind Auftritte auf Handelsplattformen (z.B. Amazon, eBay, Etsy etc.) und sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, Instagram etc.). Hier sind die jeweiligen Plattformbetreiber gehalten, eigenständig plattformübergreifende Cookie-Lösungen einzuführen.
Seitenbetreiber, welche technisch nicht notwendige Cookies weiter setzen wollen, sind daher seitdem gehalten, wirksame Einwilligungslösungen auf ihren Präsenzen zu implementieren.
Das bloße Vorhalten eines generellen Cookie-Banners, welches lediglich allgemein über das Setzen von Cookies ohne die Bereitstellung von Einwilligungsoptionen informiert, reicht nicht mehr aus.
Für die technische Umsetzung dieser Anforderungen haben sich daher sogenannte Cookie-Consent-Tools bewährt, die sich wie eine Maske über eine Online-Präsenz legen und Nutzern bei Seitenaufruf per Pop-Up das Erteilen von cookiespezifischen Einwilligungen per Häkchensetzung ermöglichen. Derartige Tools blockieren das Setzen jeglicher Cookies, bis die jeweilige Einwilligung erteilt wird, und speichern die Nutzereingaben für die Sitzungsdauer.
Ein Cookie-Consent-Tool ist also erforderlich, wenn die beiden nachstehenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
- es wird eine eigene Webseite betrieben (mit oder ohne Shop-Funktion; selbst- oder über einen Anbieter fremdgehostet), d.h. es handelt sich nicht um einen Internetauftritt auf einer Handelsplattform oder einem sozialen Netzwerk und
- es werden (entweder durch den Seitenbetreiber direkt oder über eingebundene Anwendungen) technisch nicht notwendige Cookies gesetzt
Wichtig: bereits das Setzen eines technisch nicht notwendigen Cookies macht das Consent-Tool als technische Einwilligungslösung erforderlich.
Zu den technisch nicht notwendigen Cookies zählen insbesondere
- Cookies aus Tracking- und Analysetools
- Cookies aus Affiliate-Diensten
- Cookies aus Remarketing-Diensten
- Cookies aus Retargeting-Diensten
- Cookies aus Social-Media-Plugins (Facebook, Instagram, Google+, LinkedIn, Pinterest, Twitter)
- Cookies aus Video-Embedding-Anwendungen (Vimeo, Youtube)
- Cookies aus skalierbaren zentralen Messverfahren (SZM)
- Online-Kartendienste wie Google Maps und OpenStreetMaps
Tipp: Kostenloses und unbeschränktes Cookie-Consent-Tool: für Mandanten
Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten hier im Mandantenportal ein kostenloses Cookie-Consent-Tool zur Einbindung in Shops und auf Webseiten zur Verfügung - dies in Kooperation mit dem Datenschutz-Komplettdienst PRIVE.
Dieses Cookie-Consent-Tool bringt folgende Vorteile mit sich:
- Bis zu 20.000 Seitenaufrufe pro Monat kostenfrei.
- Vollständig datenschutzkonformes Cookie-Einwilligungsmanagement nach dem aktuellen Stand der Technik
- Basierend auf der Technologie von Usercentrics, einem Marktführer im Bereich der Consent-Tools
- Einfache Konfiguration und Integrierbarkeit auch für Laien
- Plattformunabhängige Nutzbarkeit
- Unterstützung der deutschen und englischen Sprache (wird noch erweitert)
- Unterstützung aller gängigen Tacking- und Analysedienste
- Laufende Pflege und steter Ausbau des Tools
- Kostenfreie Nutzung für Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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1 Kommentar
Es gibt ein technisches Detail, dass in dem Beitrag noch herausgestellt werden könnte: viele Marketing Technologien (z.B. Conversion Tracking von Kampagnen auf Platformseiten) funktionieren aus Sicht des Verantwortlichen genau genommen nicht dadurch, dass der Verantwortliche ein Cookie selbst setzt. Er bindet lediglich ein sog. "Tracking Pixel" ein, dass den Browser des Webseitenbesuchers veranlasst ein Skript von der Platformseite herunterzuladen, dass dann seinerseits bereits durch die Platform gesetzte Cookies im Sinne des Conversion Tracking auswertet. Genau genommen - insbesondere für Besucher, die nicht vorher auf dieser Platform waren - werden also gar keine Cookies beim Besuch der Website gesetzt. Man könnte jetzt irrtümlich annehmen, dass
(1) das genannte EUGH Urteil nicht relevant ist,
(2) ein Cookie Consent Tool schon aufgrund des Namens ("Cookie") hier nicht passt.
Ich bitte darum, diesen Sachverhalt bei der Betrachtung der Relevanz klarzustellen.
Vielen Dank!