Serie Content-Klau im Internet – die Copy/Paste-Falle (Teil 1: Einleitung)
Inhalte im Internet werden schnell mal kopiert. Doch das kann teuer werden, wenn der Berechtige eine Abmahnung schickt oder gerichtlich gegen den Content-Klau vorgeht. Ansprüche können jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden. Einen Überblick zu den urheberrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen bietet die Serie „Content-Klau im Internet – die Copy&Paste-Falle“...
I. Probleme durch die Internetnutzung und technischen Entwicklungen
Auch als das Zeitalter von PC und Internet noch nicht so weit fortgeschritten war, gab es bereits die Möglichkeit, Inhalte Dritter zu kopieren. Inzwischen ist das aber für jedermann noch einfacher geworden, sich aus der Vielfalt des Internet und anderer Quellen zu bedienen. Bereits die einfache Copy&Paste-Tastenkombination „StrG+ C“ und danach „StrG+V“ macht es möglich, innerhalb von wenigen Sekunden ganze Textpassagen, Bilder etc. aus dem Internet zu kopieren.
Die Anfertigung von „Wortdiebstählen“ kann in verschiedenen Formen auftreten, zum Beispiel als
- Copy & Paste in toto (der gesamte Inhalt wird kopiert),
- Übersetzungsplagiat (der Inhalt wird in die gewünschte Sprache übersetzt),
- Shake&Paste (es werden von diversen Quellen Absätze genommen und gemischt) oder
- Halbsatzflickereien (es werden Satzteile genutzt, die komplettiert werden).
Gerade in der heutigen Zeit, in der die Nutzung von Computern und Internet nicht mehr wegzudenken ist, steigt die Problematik der Verwendung fremden Contents zusehends. Es herrscht zum Teil eine regelrechte Copy&Paste-Mentalität der Internet-User, obwohl das geistige Eigentum der Urheber geschützt ist. Die einfache Handhabung des Kopierens von Texten oder Fotos aus dem Internet verleitet schnell dazu, sich fremden Inhalt als eigenen einzuverleiben und z.B. auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen. So werden beispielsweise bei Ebay Fotos oder Artikelbeschreibungen anderer Verkäufer oder des Herstellers von dessen Homepage kopiert, um sie dann im eigenen Account zu nutzen. Doch das Internet ist kein urheberrechtsfreier Raum, der jedem einen grenzenlosen Zugriff auf fremden Content gestattet.
II. Die Rechte des Urhebers
Viele User sind sich nicht bewusst, welche Arten von Rechten des Urhebers verletzt werden, wenn beispielsweise eine Kopie eines im Internet zu findenden Textes angefertigt wird. Allgemein unterscheidet man zwischen folgenden Rechten, die beide auch durch das Grundgesetz geschützt sind:
1. Urheberpersönlichkeitsrecht
Zum einen besteht das sogenannte Persönlichkeitsrecht des Urhebers (vgl. §§ 12 ff UrhG) . Es stellt für den Urheber sicher, dass ihm alleinige Rechte bezüglich seines Werkes zustehen. So besitzt er das Bestimmungsrecht über das Wie und Ob einer Veröffentlichung und ihm steht ein Anerkennungsanspruch seiner Urheberschaft zu. Er hat auch das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden. Der grundrechtliche Schutz des Urheberpersönlichkeitsrechts ergibt sich aus Art. 1 GG und Art. 2 GG und umfasst den persönlichen Schutzbereich zwischen Urheber und Dritten.
2. Verwertungsrechte
Zum anderen stehen dem Urheber so genannte Verwertungsrechte zu (vgl. §§ 15 ff UrhG) . Diese sollen die wirtschaftlichen Interessen des Urhebers schützen (vgl. § 11 Satz 2 UrhG) . Der grundrechtliche Schutz ergibt sich aus Art. 14 GG, der das Eigentum schützt.
Zu den Verwertungsrechten zählen beispielsweise das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG), das das Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG) und das das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) .
III. Vermehrte Aufdeckung von Urheberrechtsverletzungen
Aufgrund der weiter fortschreitenden Technik und der Möglichkeiten des Internet wird die Tendenz zur Copy&Paste-Mentalität wohl auch künftig nicht abnehmen. Zugleich steigt die Verfolgung von Ureberrechtsverletzungen. Ein illustres Beispiel sind die in den vergangenen Jahren vermehrt aufgekommenen Plagiatsvorwürfe bei Doktorarbeiten von Politikern.
Dabei hat sich gezeigt, dass Content-Klau nicht unbemerkt bleibt. Denn bei der Suche nach Urheberrechtsverletzungen helfen neue Techniken. Neben der einfachen Suche über Internet-Suchmaschinen gibt es inzwischen zahlreiche Software-Programme, die Urheberrechtsverletzungen noch gezielter aufdecken können.
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