Das Bushido-Modell der Tauschbörsen-Bekämpfung

Das Bushido-Modell der Tauschbörsen-Bekämpfung
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von Verena Eckert
17.03.2008 | Lesezeit: 3 min

Filesharer schaden der Musikindustrie. Denn sie laden Musik herunter, ohne dafür zu zahlen. Doch nun dreht einer den Spieß um. Bushido hat ein Modell entwickelt, um die Filesharer abzukassieren.

Inhaltsverzeichnis

Hintergrund

Wer ein Filesharing-Programm nutzt, um urheberrechtlich geschützte Musik ohne oder gegen den Willen des Rechteinhabers herunterzuladen, der begeht eine Urheberrechtsverletzung. Wird das entdeckt, folgt in der Regel eine Abmahnung durch den Anwalt des Rechteinhabers. Der Filesharer soll sich verpflichten, diese Urheberrechtsverletzungen künftig zu unterlassen. Die Kosten für die Einschaltung der Rechtsanwälte hat in der Regel der Filesharer zu tragen.

Ist die Urheberrechtsverletzung vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt, dann steht dem Rechteinhaber auch ein Schadensersatzanspruch zu. Es ist allerdings recht schwer zu beziffern, welcher Schaden denn nun wirklich entstanden ist. Und insbesondere müssen diejenigen, die nur als Störer haften, keinen Schadensersatz zahlen. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn Erwachsene die Freunde ihrer Kinder an ihren Computer gelassen haben, die dann ohne Wissen der Erwachsenen an der Tauschbörse teilgenommen haben.

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Das Bushido-Modell

Bushido lässt über seinen Anwalt ebenfalls Abmahnungen verschicken. Soweit nichts Ungewöhnliches. Darin lässt er jedoch das Angebot unterbreiten, einen Vergleich abzuschließen: Wenn der Filesharer 400 EUR zahlt, ist die Sache für ihn erledigt. Die 400 EUR setzen sich laut Abmahnung zusammen aus 200 EUR als Ersatz für die entstandenen Anwaltskosten und 200 EUR als Schadenersatz für Bushido. Für den Fall, dass der Filesharer auf diesen Vorschlag nicht eingeht, werden die vollen Anwaltskosten in Höhe von gut 600 EUR und ein nicht näher bezifferter Schadensersatz fällig.

Für den Filesharer ist dieses Angebot ein gutes Geschäft. Denn er „spart” gut 200 EUR. Doch auch für Bushido ist das wohl auch kein Verlustgeschäft.

Denn: Er kassiert pro verglichenem Fall 200 EUR als Schadensersatz, der ihm in vielen dieser Fälle wohl gar nicht zustehen würde. Doch die Eltern, Großeltern oder Freunde der Filesharer zahlen freiwillig Schadensersatz, um so den 400 EUR-Rabatt bei den Anwaltskosten zu erlangen. Und für Bushido ist die Höhe der Anwaltsvergütung eigentlich egal, denn er profitiert hiervon ja schließlich nicht. Nur für den Fall, dass Bushido tatsächlich seinen Anwälten in jedem so vergleichsweise geeinigten Fall die Differenz zwischen den geforderten gut 600 EUR und den vom Filesharer gezahlten 200 EUR ersetzen würde, wäre es tatsächlich ein „Vergleich” – also eine Regelung, bei der beide Seiten nachgeben.

Es ist aber auch möglich, dass die Anwälte im Vergleichsfall für ihr Abmahnschreiben tatsächlich nur die 200 EUR bekommen. Dann würde Bushido an jedem Filesharer, der von diesem „guten Angebot” Gebrauch macht, 200 EUR verdienen. So lohnt sich Filesharing auch für das Opfer!

Der Fairness halber: Wir wissen nicht, ob Bushido dieses Vorgehen tatsächlich erfunden hat. Denn auch einige der Porno-Abmahner arbeiten nach diesem Modell. Und scheinbar funktioniert’s ganz gut!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
Maren Beßler / PIXELIO

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32 Kommentare

M
Michael 06.07.2010, 18:05 Uhr
Abmahnung
An alle die eine Abmahnung bekommen haben!!!!!
Geht zum Anwalt eine Modifizierte Unterlassunserklärung holen!
Auf keinen fall die Frist versteichen lassen!
Gruß Michael
s
shannahan 02.04.2010, 21:23 Uhr
Ohne Titel
Da klagt der Richtige...selbst das Verbrechen himself und nun so eine Masche abziehen. Der soll mal nich vergessen wo er herkommt der Knaller!!!
U
Unbekannt 02.04.2010, 11:33 Uhr
Bushido der Plagiat
Hoffentlich werden die Gerichte mit dieser AbmahnDS genau so verfahren wie er durch seine Abmahm-Abzocker-Anwälte mehr oder weniger unschuldige Filesharer vefahren ist!!Würde MIR überhaupt nichts ausmachen wenn er privaten Konkurs anmelden müsste!!
U
Unbekannt 28.03.2010, 16:02 Uhr
200euro *16songs *200000 verbreitungen = 640Mio. Euro
200euro *16songs *200000 verbreitungen = 640Mio. Euro!
sorry, aber jetzt sollen sony und universal auch dazu stehen, alles andere wäre ein witz, zumal sie sogar für kostenlos verteilte dj-mixe bestrafen lassen.
U
Unbekannt 28.03.2010, 14:15 Uhr
Ohne Titel
bin mal gespannt, das gericht prüft ja jetzt noch den schadensersatz den die verwerter auszahlen müssen. ich würde vorschlagen man misst ihn anhand ihrer eigenen rechtsvorstellungen, sie verlangen ja sogar für kostenlos verteilte dj-mixes schadensersatz. also

200EuroproSong*16Songs*200000Verbreitungen=640MillionenEuro

+ 200 euro für die kanzlei..
K
Kevin 27.03.2010, 09:20 Uhr
Bushido
Ja, ist das nicht der Hammer???!!! Dem Kerl ist das auch irgendwie zuzutrauen! Gut ist nur, dass es wohl doch Gerechtigkeit gibt und Herr Bushido mal die Konsequenzen zu spüren bekommt!
E
Ein geschädigter 26.03.2010, 19:57 Uhr
Bushido lässt Titel abmahnen,doie er selbst gestohlen hat
Heute habe ich in der tz-Zeitung einen Bericht gelesen.Darin steht, des Bushido Titel abmahnen lässt, die er selbst gestohlen hat.
Da sind jetzt die Rechtsanwälte gefragt.
http://www.tz-online.de/nachrichten/stars/rapper-bushido-plagiator-ueberfuehrt-686157.html
i
icarus 25.03.2010, 15:09 Uhr
Wer keine Rechte hat, kann auch nicht abmahnen
Wer keine Urheberrechte hat, kann diese auch nicht einfordern. Und so stehen auch die vielen von Bushido wegen illegaler Downloads abgemahnten Fans juristisch gesehen plötzlich viel besser da. Wenn sie wegen der vom Gericht genannten Titel abgemahnt wurden oder Schadensersatz bezahlt haben, können sie ihr Geld und vermutlich auch ihre Anwaltskosten zurück fordern.

Quelle: Laut.de

Links:
http://www.laut.de/Urteil-gegen-Bushido/Nach-dem-Super-GAU/24-03-2010
http://www.laut.de/Gerichtsurteil/Bushido-hat-Songteile-geklaut/23-03-2010
U
Unbekannt 24.03.2010, 19:28 Uhr
Ohne Titel
Ich selber bin nicht von dem Abmahnwahn betroffen. Mir stellt sich aber momentan vor dem Hintergrund der aktuellen Verurteilung des Herrn "Bushido" (Verfahren "Dark Sanctuary" gegen Bushido & Universal Music vor dem LG Hamburg) die Frage, ob z.B. Titel bei denen sich Herr "Bushido" der Urheberrechtsverletzung selber schuldig gemacht hat, überhaupt seinerseits durch seine netten Anwälte abgemahnt werden dürfen, wenn es sich nur um diese/n betroffener/n Titel handelt, die in der Abmahnung beanstanded werden?
U
Unbekannt 24.03.2010, 00:41 Uhr
Ohne Titel
Tja, und nun stellt sich heraus, daß der tolle Bushido die Titel auch nur geklaut hat... Seine CD`s muß er einstampfen und den rechtmäßigen Urhebern Schadenersatz zahlen.

Aber davon abgesehen, wer diese Assimusik gut findet, der soll auch Strafe zahlen.
U
Unbekannt 23.03.2010, 23:08 Uhr
Ohne Titel
Da könnt Ihr ja jetzt die Abmahngebühren wieder zurückfordern von diesem Dieb geistigem Eigentums.
Ich hoffe der Schadensersatz wird noch mal empfindlich für Ihn.
B
BuschDido 23.03.2010, 21:58 Uhr
Strafe?
Eigentlich ist es doch Strafe genug die Musik von Bushido zu ertragen, will ich nichtmal geschenkt (oder runter geladen)! Sind die CD Verkäufe wirklich so schlecht? Ich hoffe es ja insgeheim :) Wenigstens muss ich mir wegen einer Abmahnung keinen Kopf machen, weder eine CD noch sonstwas von Bushido wird sich jemals in meinem Besitz befinden, das Rate ich allen um einer Abmahnung zu entkommen und die Ohren, noch viel wichtiger, das Gehirn zu schonen ;-)
B
Bushman Fan!! 01.03.2010, 12:52 Uhr
Top 100
diese benutzt die Abmahnanwälte komplett als download.
Angeblich hat sie ja die Rechte an einen Bushmansong.
Die Rechte an den andern 99 Songs hat sie sich
nicht,also loadet der Bushman über sein Abmahnanwalt
selber 99 Titel ilegal runter.Nunja,mit
Urheberechtsverletzungen hat er ja selber genügend
Erfahrungen.Wasser predigen,aber Wein saufen !!!
Ist auch Mist,wenn keine Lieder bei Viva MTV oder im Radio von ihm laufen,Konzerte kurzfristig abgesagt werden,da wird eben auf andere neue Weise eine Einnahmequelle gesucht und gefunden.Nur wie lange noch?

mfg
L
Lion 06.02.2010, 00:14 Uhr
Nicht unterschreiben, nicht zahlen!
Damit wird automatisch die Schuld anerkannt und es können wesentlich höhere Forderungen noch nachträglich kommen!

Am besten nach einer modifizierten Unterlassungserklärung über google suchen (auch gerne mod UE genannt) und die Daten aus der original UE einfügen und per EINSCHREIBEN abschicken. Auf keinen Fall ignorieren.
Selbst eine Zahlung von 100E kauft niemanden nicht doch von einem drohenden Gerichtsverfahren frei. (der Sinn die zu zahlen, ist somit in Frage gestellt, AUSSER es wird schriftlich vom Rechteinhaber geäußert, auf weitere Schritte und alle Schadenersatz-Ansprüche zu verzichten).

DIES IST KEINE KONKRETE RECHTSBELEHRUNG SONDERN EINE HILFESTELLUNG (Fehler können daher nicht zu Ansprüchen auf Schadensersatz führen)
U
Unbekannt 05.02.2010, 18:47 Uhr
Ohne Titel
Der is doch voll duchr Streitwert 40.000.00 als ob der nicht schon genug kohle hat!!
U
Unbekannt 03.02.2010, 23:16 Uhr
Ohne Titel
Wir empfehlen:

* Keinesfalls die angefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen ohne zuvor fachkundigen Rat eingeholt zu haben;
* in jedem Fall sollte geprüft werden, ob die behauptete Urheberrechtsverletzung und insbesondere eine wirksame Bevollmächtigung vorliegt;
* gegebenenfalls sollte zur Vermeidung eines Rechtsstreits eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung (ohne die Übernahme der Verpflichtung die Rechtsanwaltskosten zu übernahmen, den Streitwert festzulegen und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und unter der auflösenden Bedingung eines anders lautenden gerichtlichen Entscheidung) abgegeben werden;
* soweit kein Rechtsverstoß vorliegt: die Zahlung verweigern, sonst: Schadensbegrenzung durch Reduzierung des Streitwertes. Regelmäßig kann zumindest die geforderte Summe reduziert werden.

Weitere Vorgehensweise

Ob die Abmahnung in Ihrem Fall berechtigt erfolgte kann nur anhand des Einzelfalls beurteilt werden. Unsere Erfahrung ist, dass es häufig entweder gelingt die Forderung abzuwehren oder das die Gegenseite zumindest auf einen erheblichen Teil der geforderten Zahlung verzichtet.

Aktuelle Informationen über die weitere Entwicklung in diesem Fall finden Sie hier: http://www.urheberrecht.justlaw.de/abmahnung/bushido.htm
M
Meli Schumacher 26.01.2010, 11:52 Uhr
100,- EUR Abmahnung
Nachdem auch ich eine Abmahnung wegen des Titels "Schöne neue Welt" von den Anwälten des David Vogt bekommen habe, schickte ich neben der Unterlassungserklärung ein Schreiben, in dem ich erklärte, dass ich der Meinung sei, es handle sich im Höchstfall um eine 100,- EUR Abmahnung. Diese Summe habe ich auch bezahlt, allerdings von den Anwälten nichts mehr gehört. Meine Frage ist nun, ob sich damit der Fall für mich erledigt hat oder ob es dem Einverständnis der Kanzlei bzw. des Herrn Vogt unbedingt bedarf? Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen. Mit bestem Dank, M. Schumacher
U
Unbekannt 25.01.2010, 20:41 Uhr
Ohne Titel
Ich habe 2 Abmahnungen bekommen.Die Erste von David Voght " Schöne neue Welt" und die Zweite von Bushido.
Werde einfach das Gefühl nicht los, daß die Daten "IP-Adresse,Name etc." unter den abmahnenden Anwaltskanzleien weitergegeben werden.In beiden Fällen habe ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben.Bezahlt habe ich in beiden Fällen noch nichts.Wobei ich von den Anwäten Herrn David Voght´s nach Abgabe der UA bislang immer noch nichts gehört habe.Die Anwälte von Bushido schreiben mir, daß Sie meine modifizierte UA anerkennen und fordern mich auf den Betrag von 350,-€ bis zum 31.01.2010 zu zahlen.
U
Unbekannt 18.12.2009, 12:42 Uhr
Tauschbörsen
Ist Ihnen bekannt, ob Herr David Vogt als Miturheber des Songs "Schöne neue Welt" nach dem Bushido Modell verfährt und gezielt "Geld" an den Filesharern verdienen will? Mir ist nämlich heute eine Abmahnung zugegangen, die ähnlich, wie in Ihrem Artikel beschrieben, konzipiert ist.
U
Unbekannt 17.12.2009, 14:22 Uhr
Ohne Titel
ich soll 350 euro für ein lied zahlen-der brief kam am montag (14.11.09) zeit bis zum 18.11.09 natürlich mit der unterschriebenen uterlassungs- und verpflichtserklärung!ich bin keine geldquelle-bin zwar ne frau aber noch lange nict dumm!
H
H. Hofmann 11.11.2009, 18:02 Uhr
Man müsste einen Nachweiß über Zahlungen von 400€ von Bushido an seinen Anwalt verlangen können
Wenn etwas als "Vergleich" tituliert ist, was in wirklichkeit gar kein Vergleich ist, dann liegt doch eine Täuschung des Abgemahnten vor. Diese Täuschung dient dazu, Das sich Bushido einen Vermögensvorteil zu verschafft. Das würde man dann Betrug nennen.

Schlimmer noch, es soll ja damit eine Laufende einmahmequelle erschlossen werden. Insofern müsste man Bushido, gäbe es die Honorarzahlungen von 400€ an den Anwalt nicht, einen gewerbsmäßigen Betrüger nennen. Dann wäre er mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monate bis zu zehn Jahre Einzubuchten.

Sollten die Zahlungen nur auf dem Papier bestehen, käme noch Urkundenfälschung hinzu.

Da gewerbsmäßiger Betrug ein Offizialdelickt ist, sollte man den Staatsanwalt doch mal darum ersuchen, sich von Bushido die Zahlungsbelege für das Anwaltshonorar im Vergleichsfall zeigen zu lassen und beim Anwalt nachzusehen, ob die Mittel nicht auf schleichwegen (Auftragsvermittlungsprovision) direkt oder über Dritte an Bushido zurückfließen. Denn Offizialdelickt bedeutet, das der Staatsanwalt von sich aus einem begründeten Verdacht nachgehen muss!

Sollte dem so sein, das die "Vergleiche" wirklich keine sind, dann sollte man den Anwalt wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug verurteilen und Zulassung kassieren sowie Bushido, angesichts der doch wohl zahlreichen Opfer seines Betruges, zu einer Freiheitsstrafe möglichst ohne Bewährung, das würde dann auch seiner Musik als Gangsterrapper mehr Authentizität verleihen ;)
U
Unbekannt 28.06.2009, 15:09 Uhr
Ohne Titel
Mittlerweile bei 950€ und 40.000
U
Unbekannt 30.05.2009, 11:31 Uhr
Ohne Titel
Hallo,
habe auch gestern eine Abmahnung von dem ach so tollen "Bushido" bekommen. Soll sofort 950€ bezahlen, kann mir einer weiter helfen, wie man dagegen vorgeht?
G
GTG 22.04.2009, 00:35 Uhr
Abmahnung
Habe eine Abmahnung erhalten in der mir "Fotodiebstahl" vorgeworfen wurde.Es kam zum Prozeß beim LG Berlin, ca. 2 Wochen vor Prozeßbeginn teilte die gegnerische Anwältin dem Gericht mit, das ihrem Mandanten, meinem Abmahner durch einen technischen Defekt am PC meines Abmahners das "Foto" abhandengekommen ist.Mein Anwalt wurde unter Anderem auch von der Gegenanwältin dahingehend belehrt, das er an seine Haftung gegenüber seines Mandanten,also mich, denken solle,da er im Schriftverkehr erhebliche Fehler gemacht hat.Aus dem Urteil wird man "nicht schlau",keinerlei Begründung und ich erwäge nun meinen Anwalt Regreßpflichtig zu machen. Da dieses dann keine eBay-Angelegenheit mehr ist, gehe ich davon aus, das meine Rechtsschutzversicherung dann greift. Sollte hier ein Betoffener ähnliche Erfahrungen gemacht haben, bitte melden.
DANKE.
J
Jana 19.04.2009, 16:44 Uhr
Ohne Titel
Ich habe das gleiche Problem.
Hab gesten auch so einen schreiben bekommen sol ich nun zahlen oder nicht wie ist es bei euch ausgegangen bitte um Hilfe weis echt nicht was ich tun sol.
R
Rechtsanwältin Verena Eckert 11.02.2009, 17:38 Uhr
Abmahnung erhalten?
Nicht, dass hier ein falscher Eindruck entsteht: Auch wenn ein Abmahner eine ganze Reihe von Abmahnungen verschickt, ist die ganze Sache damit weder hinfällig noch weniger ernst. Niemand sollte Abmahnungen einfach so ignorieren! Jeder Betroffene sollte sich vielmehr gründlich über die Rechtslage informieren und dann auf der Basis seriöser Informationen handeln. Ein Gespräch mit einem auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt kann hier viel Geld und Ärger sparen.
U
Unbekannt 11.02.2009, 06:13 Uhr
Ohne Titel
Halli Hallo!

Wie ich merke sind mehrere Personen von diesen Schreiben betroffen. Ich habe auch am Freitag den 6. Februar 2009 ein Schreiben in Höhe von 800,- € erhalten. Die sollen bis zum 16. Februar gezahlt werden, aber ich weiß wirklich nicht wie ich das zahlen soll bzw. was ich machen soll. Kann mir BITTE BITTE BITTE jemand einen Rat geben?

Liebe Grüße aus Berlin
1
12345 10.02.2009, 18:57 Uhr
Ohne Titel
habe am freitag auch einen brief erhalten für 800 euro..was sollte man jetzt am besten tun?
U
Unbekannt 08.02.2009, 11:38 Uhr
Willkommen im Club
Habe gestern ebenfalls eine Abmahnung mit einem 800,00 Euro Abgeltungsbetrag erhalten
U
Unbekannt 07.02.2009, 21:31 Uhr
Ohne Titel
Ich habe für ein Album mittlerweile ein "Angebot" 800 Euro zu zahlen, bei nem Streitwert von 30.000 Euro!
U
Unbekannt 12.11.2008, 11:37 Uhr
Ohne Titel
Mittlerweile belaüft sich das Vergleichsangebot auf 600 EUR bei einer Gesamtsumme von 30.000 Eur.
U
Unbekannt 08.11.2008, 16:15 Uhr
Ohne Titel
Inzwischen ist es noch dreister- die abmahngebuehren belaufen sich auf 600€ mit der drohung einer klage mit einem streitwert von 10.000€

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