Das Bushido-Modell der Tauschbörsen-Bekämpfung
Filesharer schaden der Musikindustrie. Denn sie laden Musik herunter, ohne dafür zu zahlen. Doch nun dreht einer den Spieß um. Bushido hat ein Modell entwickelt, um die Filesharer abzukassieren.
Inhaltsverzeichnis
Hintergrund
Wer ein Filesharing-Programm nutzt, um urheberrechtlich geschützte Musik ohne oder gegen den Willen des Rechteinhabers herunterzuladen, der begeht eine Urheberrechtsverletzung. Wird das entdeckt, folgt in der Regel eine Abmahnung durch den Anwalt des Rechteinhabers. Der Filesharer soll sich verpflichten, diese Urheberrechtsverletzungen künftig zu unterlassen. Die Kosten für die Einschaltung der Rechtsanwälte hat in der Regel der Filesharer zu tragen.
Ist die Urheberrechtsverletzung vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt, dann steht dem Rechteinhaber auch ein Schadensersatzanspruch zu. Es ist allerdings recht schwer zu beziffern, welcher Schaden denn nun wirklich entstanden ist. Und insbesondere müssen diejenigen, die nur als Störer haften, keinen Schadensersatz zahlen. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn Erwachsene die Freunde ihrer Kinder an ihren Computer gelassen haben, die dann ohne Wissen der Erwachsenen an der Tauschbörse teilgenommen haben.
Das Bushido-Modell
Bushido lässt über seinen Anwalt ebenfalls Abmahnungen verschicken. Soweit nichts Ungewöhnliches. Darin lässt er jedoch das Angebot unterbreiten, einen Vergleich abzuschließen: Wenn der Filesharer 400 EUR zahlt, ist die Sache für ihn erledigt. Die 400 EUR setzen sich laut Abmahnung zusammen aus 200 EUR als Ersatz für die entstandenen Anwaltskosten und 200 EUR als Schadenersatz für Bushido. Für den Fall, dass der Filesharer auf diesen Vorschlag nicht eingeht, werden die vollen Anwaltskosten in Höhe von gut 600 EUR und ein nicht näher bezifferter Schadensersatz fällig.
Für den Filesharer ist dieses Angebot ein gutes Geschäft. Denn er „spart” gut 200 EUR. Doch auch für Bushido ist das wohl auch kein Verlustgeschäft.
Denn: Er kassiert pro verglichenem Fall 200 EUR als Schadensersatz, der ihm in vielen dieser Fälle wohl gar nicht zustehen würde. Doch die Eltern, Großeltern oder Freunde der Filesharer zahlen freiwillig Schadensersatz, um so den 400 EUR-Rabatt bei den Anwaltskosten zu erlangen. Und für Bushido ist die Höhe der Anwaltsvergütung eigentlich egal, denn er profitiert hiervon ja schließlich nicht. Nur für den Fall, dass Bushido tatsächlich seinen Anwälten in jedem so vergleichsweise geeinigten Fall die Differenz zwischen den geforderten gut 600 EUR und den vom Filesharer gezahlten 200 EUR ersetzen würde, wäre es tatsächlich ein „Vergleich” – also eine Regelung, bei der beide Seiten nachgeben.
Es ist aber auch möglich, dass die Anwälte im Vergleichsfall für ihr Abmahnschreiben tatsächlich nur die 200 EUR bekommen. Dann würde Bushido an jedem Filesharer, der von diesem „guten Angebot” Gebrauch macht, 200 EUR verdienen. So lohnt sich Filesharing auch für das Opfer!
Der Fairness halber: Wir wissen nicht, ob Bushido dieses Vorgehen tatsächlich erfunden hat. Denn auch einige der Porno-Abmahner arbeiten nach diesem Modell. Und scheinbar funktioniert’s ganz gut!
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Maren Beßler / PIXELIO
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
32 Kommentare
Geht zum Anwalt eine Modifizierte Unterlassunserklärung holen!
Auf keinen fall die Frist versteichen lassen!
Gruß Michael
sorry, aber jetzt sollen sony und universal auch dazu stehen, alles andere wäre ein witz, zumal sie sogar für kostenlos verteilte dj-mixe bestrafen lassen.
200EuroproSong*16Songs*200000Verbreitungen=640MillionenEuro
+ 200 euro für die kanzlei..
Da sind jetzt die Rechtsanwälte gefragt.
http://www.tz-online.de/nachrichten/stars/rapper-bushido-plagiator-ueberfuehrt-686157.html
Quelle: Laut.de
Links:
http://www.laut.de/Urteil-gegen-Bushido/Nach-dem-Super-GAU/24-03-2010
http://www.laut.de/Gerichtsurteil/Bushido-hat-Songteile-geklaut/23-03-2010
Aber davon abgesehen, wer diese Assimusik gut findet, der soll auch Strafe zahlen.
Ich hoffe der Schadensersatz wird noch mal empfindlich für Ihn.
Angeblich hat sie ja die Rechte an einen Bushmansong.
Die Rechte an den andern 99 Songs hat sie sich
nicht,also loadet der Bushman über sein Abmahnanwalt
selber 99 Titel ilegal runter.Nunja,mit
Urheberechtsverletzungen hat er ja selber genügend
Erfahrungen.Wasser predigen,aber Wein saufen !!!
Ist auch Mist,wenn keine Lieder bei Viva MTV oder im Radio von ihm laufen,Konzerte kurzfristig abgesagt werden,da wird eben auf andere neue Weise eine Einnahmequelle gesucht und gefunden.Nur wie lange noch?
mfg
Am besten nach einer modifizierten Unterlassungserklärung über google suchen (auch gerne mod UE genannt) und die Daten aus der original UE einfügen und per EINSCHREIBEN abschicken. Auf keinen Fall ignorieren.
Selbst eine Zahlung von 100E kauft niemanden nicht doch von einem drohenden Gerichtsverfahren frei. (der Sinn die zu zahlen, ist somit in Frage gestellt, AUSSER es wird schriftlich vom Rechteinhaber geäußert, auf weitere Schritte und alle Schadenersatz-Ansprüche zu verzichten).
DIES IST KEINE KONKRETE RECHTSBELEHRUNG SONDERN EINE HILFESTELLUNG (Fehler können daher nicht zu Ansprüchen auf Schadensersatz führen)
* Keinesfalls die angefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen ohne zuvor fachkundigen Rat eingeholt zu haben;
* in jedem Fall sollte geprüft werden, ob die behauptete Urheberrechtsverletzung und insbesondere eine wirksame Bevollmächtigung vorliegt;
* gegebenenfalls sollte zur Vermeidung eines Rechtsstreits eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung (ohne die Übernahme der Verpflichtung die Rechtsanwaltskosten zu übernahmen, den Streitwert festzulegen und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und unter der auflösenden Bedingung eines anders lautenden gerichtlichen Entscheidung) abgegeben werden;
* soweit kein Rechtsverstoß vorliegt: die Zahlung verweigern, sonst: Schadensbegrenzung durch Reduzierung des Streitwertes. Regelmäßig kann zumindest die geforderte Summe reduziert werden.
Weitere Vorgehensweise
Ob die Abmahnung in Ihrem Fall berechtigt erfolgte kann nur anhand des Einzelfalls beurteilt werden. Unsere Erfahrung ist, dass es häufig entweder gelingt die Forderung abzuwehren oder das die Gegenseite zumindest auf einen erheblichen Teil der geforderten Zahlung verzichtet.
Aktuelle Informationen über die weitere Entwicklung in diesem Fall finden Sie hier: http://www.urheberrecht.justlaw.de/abmahnung/bushido.htm
Werde einfach das Gefühl nicht los, daß die Daten "IP-Adresse,Name etc." unter den abmahnenden Anwaltskanzleien weitergegeben werden.In beiden Fällen habe ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben.Bezahlt habe ich in beiden Fällen noch nichts.Wobei ich von den Anwäten Herrn David Voght´s nach Abgabe der UA bislang immer noch nichts gehört habe.Die Anwälte von Bushido schreiben mir, daß Sie meine modifizierte UA anerkennen und fordern mich auf den Betrag von 350,-€ bis zum 31.01.2010 zu zahlen.
Schlimmer noch, es soll ja damit eine Laufende einmahmequelle erschlossen werden. Insofern müsste man Bushido, gäbe es die Honorarzahlungen von 400€ an den Anwalt nicht, einen gewerbsmäßigen Betrüger nennen. Dann wäre er mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monate bis zu zehn Jahre Einzubuchten.
Sollten die Zahlungen nur auf dem Papier bestehen, käme noch Urkundenfälschung hinzu.
Da gewerbsmäßiger Betrug ein Offizialdelickt ist, sollte man den Staatsanwalt doch mal darum ersuchen, sich von Bushido die Zahlungsbelege für das Anwaltshonorar im Vergleichsfall zeigen zu lassen und beim Anwalt nachzusehen, ob die Mittel nicht auf schleichwegen (Auftragsvermittlungsprovision) direkt oder über Dritte an Bushido zurückfließen. Denn Offizialdelickt bedeutet, das der Staatsanwalt von sich aus einem begründeten Verdacht nachgehen muss!
Sollte dem so sein, das die "Vergleiche" wirklich keine sind, dann sollte man den Anwalt wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug verurteilen und Zulassung kassieren sowie Bushido, angesichts der doch wohl zahlreichen Opfer seines Betruges, zu einer Freiheitsstrafe möglichst ohne Bewährung, das würde dann auch seiner Musik als Gangsterrapper mehr Authentizität verleihen ;)
habe auch gestern eine Abmahnung von dem ach so tollen "Bushido" bekommen. Soll sofort 950€ bezahlen, kann mir einer weiter helfen, wie man dagegen vorgeht?
DANKE.
Hab gesten auch so einen schreiben bekommen sol ich nun zahlen oder nicht wie ist es bei euch ausgegangen bitte um Hilfe weis echt nicht was ich tun sol.
Wie ich merke sind mehrere Personen von diesen Schreiben betroffen. Ich habe auch am Freitag den 6. Februar 2009 ein Schreiben in Höhe von 800,- € erhalten. Die sollen bis zum 16. Februar gezahlt werden, aber ich weiß wirklich nicht wie ich das zahlen soll bzw. was ich machen soll. Kann mir BITTE BITTE BITTE jemand einen Rat geben?
Liebe Grüße aus Berlin