Bundesrat billigt Gesetz gegen Abmahnmissbrauch
Bereits im Juni 2018 sind Bestrebungen des Bundesamtes für Justiz und Verbraucherschutz bekannt geworden, das wettbewerbsrechtliche Abmahnwesen stärker zu regulieren. Der dazugehörige Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ ist seitdem durch verschiedene Ausschüsse verändert worden und passierte in seiner finalen Fassung am 10.09.2020 den Bundestag. Am 09.10.2020 hat nun auch der Bundesrat das Gesetz gebilligt und damit den Weg für ein baldiges Inkrafttreten geebnet.
I. Verfahrensgang und Billigung durch den Bundesrat am 09.10.2020
Unter der Zielsetzung, offensichtlichen Entartungen des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens den Riegel vorzuschieben und so insbesondere die Instrumentalisierung von Abmahnungen zur Generierung von Umsätzen aus Abmahnkosten und Vertragsstrafen zu verhindern, soll das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ (auch – eher unzutreffend – als „Anti-Abmahn-Gesetz" bezeichnet) verschiedene Teile des UWG reformieren.
Abmahnungen sollen künftig bestimmte formelle Anforderungen erfüllen, um wirksam zu sein. Für bestimmte Bagatellverstöße werden kostenrechtliche Privilegierungen (Wegfall ersatzfähiger Abmahnkosten, Deckelungen von Vertragsstrafen) eingeführt. Zudem soll die Abmahnbefugnis von Verbänden künftig von der staatlichen Prüfung und Eintragung in eine spezielle Liste abhängen. Schließlich werden die Gegenansprüche von zu Unrecht Abgemahnten gestärkt.
Das Gesetz, dessen Entwurf seit der initialen Vorlage mehrmals geändert wurde, wurde in seiner letzten Fassung am 10.09.2020 vom Bundestag beschlossen.
Als letzte Stufe des Gesetzgebungsverfahrens fehlte bislang noch die Billigung durch den Bundesrat.
Am Morgen des 09.10.2020 hat der Bundesrat das Gesetz nun abgenickt.
Damit gilt das Gesetzgebungsverfahren als nahezu abgeschlossen und wird in kommenden Wochen, nach Ausführung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt als bloße Formalien, in Kraft treten.
II. FAQ der IT-Recht Kanzlei zur Änderung des Abmahnwesens
Welche Erleichterungen das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ für (Online-)Unternehmer tatsächlich mit sich bringen wird und ob die gesetzlichen Bestimmungen ausreichend sind, um das in Deutschland vorherrschende Abmahnunwesen wirksam zu beseitigen, klärt die IT-Recht Kanzlei in den umfangreichen FAQ zum Gesetz zur Eindämmung des Abmahnwesens.
Ob und wann sich erste Wirkungen der neuen Vorschriften nach Inkrafttreten des Gesetzes zeigen, bleibt bis auf Weiteres abzuwarten.
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1 Kommentar
das Gesetzt ist ja erst in Kraft, wenn es im Bundestageblatt veröffentlicht ist (nach der Unterzeichnung durch den BP). Wie verhält es sich mit Abmahnungen, die zwischen der Verabschiedung im Bundesrat und der Veröffentlichung im Bundestageblatt "ausgestellt werden" ? Angenommen ich erhalte eine Abmahnung, morgen am 14.10.20, bis die Frist der Abmahnung mit Vertragsstrafe und Rechtsanwaltgebühren Abläuft, gilt das neue Gesetz aber. Sind die Forderungen der Abmahnung dann trotzdem gültig oder dann (z.B. in einem anhängigen Verfahren) hinfällig und nur noch Forderungen gemäß dem dann gültigen Gesetz erlaubt?