Zukunft der Buchpreisbindung

Zukunft der Buchpreisbindung

Die Bundesregierung prüft derzeit die Empfehlung der Monopolkommission, die Buchpreisbindung abzuschaffen. In der Antwort (19/4212) auf eine Kleine Anfrage (19/4006) der FDP-Fraktion erklärt die Regierung, sie erwäge auch eine Stellungnahme, obwohl dies nicht vorgesehen sei. "Dies könnte auch im Zusammenhang mit der Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag bei einer Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes erfolgen", heißt es weiter. Zugleich stellt die Bundesregierung klar, dass sie die Buchpreisbindung für ein wichtiges und unverzichtbares kulturpolitisches Instrument halte.

Quelle: PM des Deutschen Bundestags

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

OLG Frankfurt a.M: Anrechnung von Gutscheinen aus eigener Werbeaktion auf preisgebundene Bücher ohne äquivalente Gegenleistung des Kunden unzulässig
(10.07.2014, 10:03 Uhr)
OLG Frankfurt a.M: Anrechnung von Gutscheinen aus eigener Werbeaktion auf preisgebundene Bücher ohne äquivalente Gegenleistung des Kunden unzulässig
Gutscheine und Buchpreisbindung: OLG Frankfurt erklärt Couponmodell für rechtswidrig
(23.10.2012, 19:19 Uhr)
Gutscheine und Buchpreisbindung: OLG Frankfurt erklärt Couponmodell für rechtswidrig
Buchpreisbindung: Verbilligte Vorauflagen müssen als solche erkenntlich sein
(12.07.2011, 08:45 Uhr)
Buchpreisbindung: Verbilligte Vorauflagen müssen als solche erkenntlich sein
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei